Hallo,
das man sich nur auf hochwertige Prüfstücke konzentrieren möchte, wird auf der Webseite an mehreren Stellen zum Ausdruck gebracht.
Die Mindestprüfgebühr beträgt 150 Euro.
Wenn ich dann aber unter https://philatelic-experts.com/de/prufordnung/ nachlese, steht folgendes:
11.2. Die Vergütung beträgt, wenn nichts anderes vereinbart ist, bis zu 10 % vom jeweiligen Handelswert, der entweder aufgrund eines aktuellen Auktionszuschlages oder eines aktuellen Kaufvertrages ermittelt werden kann. Ist ein solcher nicht feststellbar, darf die P.E den Handelswert nach billigem Ermessen schätzen. Die Parteien können die Prüfvergütung auch auf Grundlage einer individuellen Absprache vor Abschluss der Prüftätigkeit einvernehmlich festlegen. In der Regel beträgt die Mindestvergütung für jede Prüfsendung € 100,00.
Hervorhebung in Fettschrift meinerseits.
Die Prüfgebühren scheinen sehr saftig. Für ein Erivanstück mit Zuschlag 20.000 + Gebühren werden dann 2.500 Euro erhoben?
Siehe vorstehend, man möchte sich am Zuschlag orientieren.
Das hatte ich aber dann einmal in einem anderen Fall glücklicherweise herunterhandeln können. Denn auch der BPP sieht eine solche Regelung in seiner Prüfordnung vor. Dabei ging es damals um ein BPP-Attest für eine Marke, die erstmalig am Markt angeboten und die Prüfrechnung nach der Versteigerung der Marke erstellt wurde. Als Einlieferer muß ich natürlich berücksichtigen, dass ich nicht den gesamten Zuschlag ausbezahlt sondern vom Auktionator eine Verkaufsprovision abgezogen bekomme.
Man beachte aber vor allem, dass man dort für Fälschungen 2,5% vom Handelwert einer echten Marke ansetzen möchte und das finde ich dann schon heftig. Es sei denn, der Prüfungseinlieferer kann die Kosten an den Verkäufer der Sache erfolgreich weiter geben.
11.3. Die Vergütung für als falsch oder verfälscht festgestellte Prüfgegenstände beträgt jeweils bezogen auf einen echten, gleichartigen Prüfgegenstand bis zu 2,5 % des Handelswertes. Ist ein solcher nicht feststellbar, darf die P.E den Handelswert nach billigem Ermessen schätzen. Die Höhe der Mindestvergütung für jede Prüfsendung und jeden einzelnen Prüfgegenstand gemäß Ziffer 10.2. bleibt unverändert.
Beste Grüße
Markus