Klasse Arbeit. Erwin, wann kommt das Buch zum Film?
Beiträge von Papiertiger
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Auch der DÖPV-Vertrag von 1851 erwähnt in der Tat nur eine Vergünstigung für Briefpost, wobei Muster ohne Wert bis zu 16 Loth Gewicht als Briefpost verschickt werden durften, wenn ein Begleitbrief mit maximal einfachem Gewichts beigefügt wurde. Preussen wird seinen Inlandstarif vermutlich daran angepasst haben, falls er je anders war; aber da können uns vielleicht die Preussen-Experten im Forum helfen ( preussen_fan , Klesammler, Michael )?
In diesem Fall wurde allem Anschein nach (Paketzettel) allerdings Zustellung per Fahrpost ausgewählt, was ja auch Sinn machte, denn der Versand als "Muster ohne Wert" per Briefpost hätte wohl 8 Sgr. gekostet (2. Entfernungsstufe, 4. Gewichtsstufe für 7 Loth nach dem vergünstigten Tarif)!
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Danke, Ralph!
Bei der Fahrpost habe ich leider eine grosse Wissenlücke, darum hatte ich hier im Forum nach Informationen gesucht - dabei aber wohl einen Post falsch interpretiert. Die halbierte Gewichtsprogression galt also nur für MoW, die über die Briefpost liefen? Ich dachte, bis 1/2 Pfund gab es auch für MoW-Pakete einen Portovorteil. Wobei man immer bedenken muss, dass es sich hier um einen Inlandsbrief/paket handelte, so dass preussische Bestimmungen relevant waren.
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Um genau zu sein: Im revidierten DÖPV-Vertrag von 1851, der hier wohl zur Anwendung kam, wird die Strafzahlung als "Zuschlag" bezeichnet, siehe Artikel 21 anbei. "Ergänzungsporto" sollte wohl den Fehlbetrag gegenüber dem korrekten Port bezeichnen. Ich finde den Artikel 21 übrigens ziemlich unpräzise: hätte z.B. ein doppelt schwerer, aber als einfaches Gewicht frankierter Brief einen Zuschlag von 1 oder 2 Sgr. verdient? Die "faire" Lösung wäre sicherlich 1 Sgr. gewesen; und so wurde der Artikel wohl auch in der Praxis ausgelegt.
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Hier ein unterfrankierter Ganzsachenumschlag U13B (Ausgabe von 1855), der über die Stadtpost-Expedition XI von Berlin nach Lauenstein im Königreich Hannover lief. Der Brief wog wohl ganze 1 Loth und damit doppeltes Gewicht, weshalb Preussen das fehlende Porto in Blau mit 3 Sgr. anschrieb und dann noch mal gross eine blaue "4" (Sgr.), die den vom Empfänger zu bezahlenden Gesamtbetrag einschliesslich 1 Sgr. Strafe darstellte. In Hannover reduzierte man dann die 4 Sgr. in Rötel in Gutegroschen, wobei ich letzteren Betrag als "3 1/4" lese, aber eher "3 1/5" erwartet hätte (1 Sgr. = 4/5 Ggr im DÖPV, dachte ich).
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Ein schöner Brief (gegen Recepisse = Eingeschrieben) von Aldingen (Württemberg) nach Villingen (Baden) aus der Zeit, als Villingen zu Baden gehörte (ab 17.10.1806): Villingen kam ab 1803 an den Herzog von Modena; Gemäß Preßburger Friede vom 26.12.1805 an Württemberg; mit der Rheinbundakte vom 12. Juli 1806 hatte Württemberg die Grafschaft Bondorf, die Städte Villingen, Bräunlingen und Tuttlingen an Baden abzutreten. Da aber der württ. König die von seinen Abgeordneten zugestandene Abtretung von Tuttlingen nicht genehmigte, wurde zwischen Baden und Württemberg der sogenannte Tausch - und Epurationsvertrag vom 17. Oktober 1806 abgeschlossen, der beinhaltete, daß Tuttlingen bei Württemberg verblieb und dafür 11 Dörfer und einige Herrschaften zu Baden kamen. Dementsprechend kam Villingen erst am 17.10.1806 zu Baden. Quelle: "von Memminger's Beschreibung von Württemberg aus dem Jahr 1841".
Beste Grüße,
Hermann
Danke für die zusätzlichen Information, VorphilaBayern !
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Hallo zusammen!
Anbei eine vom württembergischen Altingen ins badische Villingen als Chargé-Brief versandte Stiftungssache, aufgrund des Inhalts datierbar auf das Jahr 1846. Dank der Hilfe der Forumsmitglieder konnten wir die Vorderseite wie folgt entziffern: "An wohlgeboren / den grossherzoglichen badischen / Obereinnehmer / Herrn Breitenstein / zu / Villingen", sowie links unten " Stiftungssache / gegen Recipisse".
Stiftungssachen genossen in Württemberg seit mindestens 1822 Portofreiheit, wie die folgende Verfügung aus dem Jahr 1842 bestätigt. Dies scheint auch für das Grossherzogtum Baden gegolten zu haben, da der Brief weder auf der Vorder- noch Rückseite irgendwelche Taxierungen zeigt. Daraus kann man meiner Meinung nach aber nicht ableiten, dass die Portofreiheit auch für Chargé-Beförderung galt, da diese in Württemberg in bar bei Aufgabe bezahlt wurde.
Sammlerfreund Hermann hat zum Zielort Villingen ausserdem die folgenden Information geliefert:BeitragRE: Hilfe bei schwer lesbarer Handschrift erbeten
Ein schöner Brief (gegen Recepisse = Eingeschrieben) von Aldingen (Württemberg) nach Villingen (Baden) aus der Zeit, als Villingen zu Baden gehörte (ab 17.10.1806): Villingen kam ab 1803 an den Herzog von Modena; Gemäß Preßburger Friede vom 26.12.1805 an Württemberg; mit der Rheinbundakte vom 12. Juli 1806 hatte Württemberg die Grafschaft Bondorf, die Städte Villingen, Bräunlingen und Tuttlingen an Baden abzutreten. Da aber der württ. König die von seinen Abgeordneten zugestandene Abtretung…VorphilaBayern31. Januar 2025 um 10:34 Hier ein Scan des Briefinhalts, dessen unteren Teil ich wegen Übergrösse getrennt scannen musste:
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Unglaublich wie Du das erkannt hast, Ulrich! Das Wort "Stiftung" wurde hier aber abgekürzt, oder?
Da dies mein erster Beleg mit einer "Stiftungssache" ist, habe ich selbst noch einmal deren Portofreiheit nachgeschlagen, siehe Auszug. Allerdings kann ich daraus nicht erkennen, dass diese auch einen Chargé-Versand einschloss. Die Kombination muss recht selten sein.
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Ich danke Euch! Villingen gehörte von 1806-1918 zu Grossherzogtum Baden, daher wird "Badischen Ober-Einnehmer" wohl stimmen, auch wenn ich noch nie einen solchen Titel gesehen habe. Hilfreich wäre jetzt noch die Entschlüsselung der Zeile links unten, da sich aus ihr vermutlich die Portofreiheit ableitet, die in diesem Fall anscheinend sowohl von Württemberg und Baden anerkannt wurde.
Wer kann helfen?
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Hallo zusammen!
Ich könnte Eure Hilfe beim Entziffern dieser Handschrift gebrauchen. Ich kann nur lesen: "An wohlgeboren / ... / ... / Herrn Breitenstein / zu / Villingen", sowie links unten " ... / gegen Recipisse". Wer kann den Rest lesen? Was mich überrascht ist, das kein Porto auf der Vorder- oder Rückseite notiert ist. Also herrschaftliche Post?
Vielen Dank!
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Hier eine Ganzsache U19A mit Zusatzfrankatur einer 1 Sgr. (10a) als Paketbegleitbrief für eine 7 Loth schwere "Muster ohne Werth"-Sendung von Berlin nach Magdeburg. Der Brief trägt vorderseitig den "Posthorn"-Ankunftsstempel von Magdeburg. Als normaler Paketbegleitbrief wäre das Porto wohl 1 (Pfund) x 4 (je 5 Meilen) x 1.5 Pfg. = 1/2 Sgr. und damit die Mindestgebühr in Höhe der doppelten Briefgebühr (17 Meilen, 2. Entfernungsstufe) von 4 Sgr. gewesen - wie frankiert. Wenn ich hier richtig mitgelesen habe, kam kam diese Sendung wegen des geringen Gewichts nicht in den Genuss der Vergünstigung für Muster-ohne-Wert-Sendungen (halbierte Gewichtsprogression).
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Hier eine Ganzsache U17A als Paketbegleitbrief zu einem 1 Pfund 5 Loth schweren Päckchen von Canth (heute Katy Wroclawskie in Polen) in das 6 Meilen entfernte Altwasser (heute Stary Zdroj, ebenfalls in Polen).
Gebühr: 2 (Pfund) x 2 (je 5 Meilen) x 1.5 Pfg = 6 Pfg = 1/2 Sgr., daher Mindestgebühr von 2 Sgr. Diese wurde zur Hälfte durch den Wertstempel und durch Barzahlung von 1 Sgr. beglichen (rote "1"). Solche Teilbarzahlungen waren wohl nur bis 1863 möglich, weshalb der Brief wohl aus der Zeit 1859-1863 stammt.
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Es gibt übrigens noch mindestens zwei weitere gut erkennbare Merkmale für eine Sperati-Fälschung 11 Type B: erstens gibt es im rechten Rahmen eine "Delle" nach innen kurz unterhalb des rechten Ziffern-Ovals, zweitens ist die obere rechte Ecke leicht nach rechts aussen verzogen. Hier ein Beispiel, das alle 3 Merkmale gut zeigt:
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Besser spät als nie! Danke für die Rückmeldung und Erläuterungen. Die beiden Belege würden zusammen eine schöne Albumseite machen...
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Herzlichen Dank für die tolle Liste, und sogar mit Abbildungen! Unglaublich, wieviel Material es hier gibt. Bei Oldenburg lagen zwischen dem Erscheinen der letzten beiden Werken 110 Jahre.
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Eine sehr systematische Übersicht, Danke, Erwin! Und da Du ja Stempel-Experte für Preussen bist: gibt es ein Buch, dass Du zu dem Thema empfehlen würdest?
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Wieder was gelernt, Danke, Erwin! Vermutlich gibt es einen Grund, warum es genau diese 25 Orte sind, die diesen Stempel haben, und danach auch keine mehr hinzukamen.
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Danke, Michael! Bei Preussen kenne ich mich leider nicht gut aus, dennoch ziehen mich einige Themen magisch an (z.B. Ganzsachen). Daher bin ich für jede Hilfe dankbar!
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Die Verwendung von frankierten Briefen zur Bareinzahlung war in Preussen ab dem 1.9.1852 möglich. Die Gebühr für diese Dienstleistung der Post - ein Vorläufer der Postanweisung - betrug ab dieser Zeit (bis zur nächsten Tarifänderung im Jahre 1861) 1/4 Sgr pro angefangenen Thaler, aber mindestens 1 Sgr. Ein Beispiel hierfür ist die folgende Ganzsache U4A von Golub im ehemaligen Westpreussen nach Schlesien. Die Gebühr für Bareinzahlung von (aufgerundet) 5 Thalern betrug 1 1/4 Sgr., die Briefgebühr für die Inlandsstrecke von 312 km betrug 3 Sgr., also insgesamt 4 1/4 Sgr. Die von dem Wertstempel der Ganzsache nicht abgedeckten 1/4 Sgr. wurden vermutlich vom Absender bar bezahlt (Vermerk 1/4 in Rötel). Unklar ist mir der blaue Vermerk links unten - soll das "frei" heissen und die vollständige Bezahlung bestätigen?
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Die Verwendung von frankierten Briefen zur Bareinzahlung war in Preussen ab dem 1.9.1852 möglich. Die Gebühr für diese Dienstleistung der Post - ein Vorläufer der Postanweisung - betrug ab dieser Zeit (bis zur nächsten Tarifänderung im Jahre 1861) 1/4 Sgr pro angefangenen Thaler, aber mindestens 1 Sgr. Ein Beispiel hierfür ist die folgende Ganzsache U4A von Golub im ehemaligen Westpreussen nach Schlesien. Die Gebühr für Bareinzahlung von (aufgerundet) 5 Thalern betrug 1 1/4 Sgr., die Briefgebühr für die Inlandsstrecke von 312 km betrug 3 Sgr., also insgesamt 4 1/4 Sgr. Die von dem Wertstempel der Ganzsache nicht abgedeckten 1/4 Sgr. wurden vermutlich vom Absender bar bezahlt (Vermerk 1/4 in Rötel). Unklar ist mir der blaue Vermerk links unten - soll das "frei" heissen und die vollständige Bezahlung bestätigen?