Lieber Andreas,
und wenn den einer bei delcampe "kauft" und bezahlt, der Verkäufer ihn als "verschickt" markiert und die Sache im Nirwana endet, kann es gut sein, dass du vlt. Jahre später bei einer Ausstellung deinen Brief zeigst und die Polizei von dem damaligen "Käufer" einen Tipp bekommt, dass du gestohlene Ware ausstellst. Dann wäre bis zur Klarstellung der Brief sicher zu stellen, gfs. zu beschlagnahmen als Diebesgut.
Dann wird es lustig, wenn du nicht nachweisen kannst, wie lange dir das Stück schon gehört unter Vorlage von Kontoauszug und Rechnung des Auktionshauses. Besäßest du das nicht mehr, was ja vorkommen kann, hast du ein Problem ... nicht nur mit dem Ausstellungserfolg, den es nicht geben wird, sondern auch auf einer viel wichtigeren Ebene ...
Danke fürs Zeigen dieses Fakes - ich hoffe, den Typen werfen sie im Winter bei heftigem Seegang ins Meer.