Beiträge von kantonal

    Hallo Martin,

    bis 1859 wurde die Entfernung bemessen nach den drei Taxgrenzpunkten

    - Mitte zwischen Basel und Schaffhausen

    - Mitte zwischen Schaffhausen und Constanz

    - Mitte zwischen Constanz und Lindau

    Ab 1.12.1859 gab es eine feste Zuordnung sowohl der Schweizer als auch der vereinsländischen Orte zu einem Rayon. Hirzel ist zwar nicht aufgeführt, aber in der Liste der Schweizer Orte sind Horgen und Zürich dem 1. Rayon zugeordnet.

    Gruss Bruno

    Hallo,

    kann bitte jemand die fehlenden Wörter ergänzen?

    Klage wegen … aus unehelicher Schwängerung erheben und bestimmte Anträge

    a. auf Kindsernährung

    b. auf Ersatz von Tauf- und Kindbettkosten

    c. auf …

    stellen kann

    Da Adelheid Fräßle in Neuhausen Kanton Schaffhausen zu … … wegen ihres an das diesseitige Bezirksamt gerichtete Gesuch vom 11. August doch … … an das Oberamtsgericht Ravensburg 18 x Porto entstanden sind, die dem Oberamtsgericht

    Gruss Bruno

    Lieber Martin,

    einen Tarif von 1859 habe ich nicht gefunden. Anhängend ein allgemeines Tarifblatt von 1862 für Postämter im 1. Schweizer Rayon, da sind die 170 Rp. für den 1. Schweizer Rayon aufgeführt. Die Tarife habe ich aus dem Buch "Schweiz Briefpost Ausland 1849-1903" von Robert Fürbeth.

    Interessant finde ich die Angabe im Tarif von 1855 zu 39 Kr. - 145 Rp.. Normal gehen wir von 3 Kr - 10 Rp. aus und wären bei 39 Kr. dann bei 130 Rp. . Die Reduktionstabelle zeigt bei 39 Kr. - 140 Rp.. War es möglicherweise ein Fehler im Tarif von 1855, den man später korrigierte und deshalb das Porto um 5 Rp. senkte?

    Für mich spricht jedenfalls einiges dafür, dass auch nach 1852 manchmal mit der Reduktionstabelle gearbeitet wurde.

    Gruss Bruno

    Lieber Martin,

    könnte es sein, dass bei deinem Brief die Reduktionstabelle angewendet wurde?

    45 Kr. fremdes Porto + 6 Kr. für 2. Schweizer Rayon - der Inlandstarif von 15 Rp. galt sicher nicht - ergeben 51 Kr. , die nach der Tabelle 180 Rappen entsprachen. Bei Anwendung der Reduktionstabelle ist zu beachten, dass immer zuerst das Gesamtporto in Kreuzern ausgerechnet und erst danach in Rappen umgerechnet wurde.

    Gruss Bruno

    Hallo Jürgen,

    ich glaube nicht, dass es etwas mit dem Gewicht zu tun hatte. Die Schweiz rechnete 1852 intern noch in Kreuzer und wandelte erst die Gesamttaxe in Rappen um nach der Reduktionstabelle (siehe Anhang rechts oben). Eine Umrechnung auf 50 Rappen konnte demnach nur entstehen bei 14 Kr., abzüglich der 9 Kr. wären das 5 Kr. für die Schweiz gewesen. Aus meiner Sicht waren deshalb die 50 Rp. falsch, es hätten nur 45 Rp. sein dürfen. Vielleicht ist der Postbeamte in der Tabelle verrutscht.

    Beste Grüsse, Bruno

    Hallo Andreas,

    die Taxnotierungen würde ich anders deuten. Laut den Schweizer Postamtsblättern von 1859 lag Gersau im 2. Schweizer Rayon. Demnach wären die notierten 3 Kr. nicht das Weiterfranko sondern die fehlende Schweizer Taxe.

    Auf Schweizer Inlandsbriefen auf Rigi Scheideck ist, wenn vorhanden, dann ein Botenlohn von 5 Rp. angeschrieben.

    Trotzdem nicht häufig, einen Brief aus Baden an das Hotel auf Rigi muss man erst mal finden.

    Gruss Bruno

    Liebe Sammlerfreunde,

    bei Delcampe wird ein Strubel-Rückschein angeboten, der sich seit mehreren Jahren in der Sammlung eines Freundes befindet. Abbildung bei Delcampe sogar mit dem zugehörigen Attest. Ich habe eine Meldung an Delcampe gemacht.

    Suisse ZNr 25D REÇU DE RETOUR EXTRÊMEMENT RARE POUR LETTRES R de Vicosoprano 1861 + certificat | Zu Kauf auf Delcampe
    450,00 € | Kategorie: Briefmarken > Europa > Schweiz > 1854-1862 Helvetia (Ungezähnt) > Briefe u. Dokumente
    www.delcampe.net

    Gruss Bruno

    Liebe Sammlerfreunde,

    in Post #71 wurde hier bereits ein ähnlicher Franko-Brief vom 15.5.1846 gezeigt mit hinten 20 Züricher Rappen. Bei meinem Brief vom 22.8.1846 sind es aber 30 Züricher Rappen, die ich mir nicht erklären kann. Das Gekritzel unter der 30 könnte für 12 Kreuzer stehen, oder?

    Viele Grüsse

    Bruno

    Lieber Ralph,

    deine Tax-Erklärung kann ich nicht nachvollziehen. 30 Rappen = 9 Kreuzer und dann 15 Rappen = 6 Kreuzer, das ist für mich nicht logisch. Warum 3. Briefkreis? Die Entfernung von der badischen Grenze nach Zürich ist deutlich unter 25 Wegstunden (120 km). Demnach waren es 4 Kreuzer für die Schweiz. Unter den 4 Briefkreisen steht der Satz: "Diese Taxe wird mit der ausländischen Taxe im Gesamtbetrag nach untenstehender Tabelle in schweizerische Währung umgewandelt und in letzterer bezogen."

    Bei deinem Brief 4 Kreuzer für die Schweiz (2. Briefkreis), zusammen mit den 9 Kreuzer für Preussen ergab das in Summe 13 Kreuzer, die laut der Tabelle in 45 Rappen umgerechnet wurden.

    Viele Grüsse

    Bruno

    Meine Frage nun: Können denn diese 5 Rappen stimmen ? Weiß jemand Näheres über das Berechnungsschema für Nachporti in diesem Zeitabschnitt?

    Hallo Schorsch,

    mitunter wurde abgerundet, bei deiner Postkarte 6,25 auf 5 Rp.

    Von einem guten Freund gibt es eine tolle Sammlung zu Nachtaxierungen in der Inflazeit.

    Formel zur Berechnung auf Blatt 2 und schau mal auf Blatt 9, da gibt es auch eine Postkarte wie deine.

    Nachtaxierungen Schweiz

    Beste Grüße,

    Bruno

    Lieber Christian,

    Zum Frankobrief aus #33:

    Du schreibst in deinem verlinkten Thread, dass bei dem Brief Basel-Stuttgart eine Transitgebühr von 6x angefallen ist. War diese Gebühr nicht mit dem Beitritt Badens in den DÖPV hinfällig. Die Tarifübersicht war nur bis zum 30.4.1851 gültig, der Frankobrief ist aber vom April 1852. Darum denke ich, daß die 6 im Rötel doch die Taxe von der Grenze nach Stuttgart war.

    zwei Dinge lassen mich noch zweifeln. Wenn die Tarifübersicht nur bis 30.4.1851 galt, was galt dann in den Folgemonaten, wo zwar Baden im DÖPV war, aber Württemberg noch nicht? Und das zweite ist der in dem anderen Thread zuerst gezeigte Brief von 1850 nach Calw, der die identische Taxierung hat wie der Brief von 1852.

    Für den Brief in #47 von Tübingen nach Liestal trifft Absatz I (mit den 4 Briefkreisen) aus dem PDF wohl nicht zu, sondern der Absatz II A b.

    Viele Grüße

    Bruno

    Lieber Christian,

    zu den 4 Entfernungsstufen siehe anhängendes PDF.

    Ich vermute, dass es auch vom Austausch-Postamt abhängig sein könnte, ob 5 oder 10 Rappen berechnet wurden. Für Württemberg werden in den Schweizer Verordnungen Basel, Schaffhausen und Friedrichshafen als Austausch-Postämter aufgeführt. Der Brief von Balingen ist vielleicht über Baden und Konstanz gelaufen. Schade, dass du keine Rückseite zeigen kannst.

    Bei dem Brief in #33 glaube ich nicht an die beschriebene Aufteilung, da es sie schon auf einem Brief von 1850 gibt und da konnte die Schweiz noch nichts von den Tarifen des Postvereins wissen. Hier hatte ich mal was dazu geschrieben.

    Viele Grüße

    Bruno

    Hallo Jan,

    möglich wäre auch ein Transport mit dem Eilwagen der Wallensee-Toggenburger Route von Zürich über Meilen - Rapperschweil - Uznach - Wattweil - Schönengrund nach St.Gallen.

    Im Postvertrag Zürich - St. Gallen vom 27. August 1841 steht zu dieser Route in §48:

    Der Amtspaket- und Facturenwechsel zwischen den Zürcherischen und St.Gallischen Postämtern und Postbüros wird folgender Weise stattfinden

    a) zwischen Zürich und Rapperschwyl

    b) zwischen Zürich und Lichtensteig

    .....

    Viele Grüße

    Bruno