3. Das Wiederaufmachen von bereits zugeschlagenen Losen - insbesondere, wenn es nicht darum geht, fehlerhafte Gebote zurückzuziehen, sondern noch verspätete Gebote zuzulassen. Dies ist wirklich eine Unsitte und in auch in meinen Augen rechtswidrig. Und leider passierte das dieses mal bei Erivan mehrmals.
Wie sieht es denn aus bei zugeschkagenen Losen?
Z.B 500€ . Im Nachhinein wird nach Reklamation das Los nochmals aufgenommen weil ein schriftliches Gebot übersehen wurde.