Lieber Franz,
ob Prüfsignaturen von Richter gerichtsfest sind liegt rein daran, ob das Gegenteil bewiesen werden kann. Herrn Richter kann man nicht mehr in Haftung bringen, insofern ist es für einen Anbieter von Briefmarken ratsam, wenn er nicht selbst die Sache beurteilen kann, eine neue Prüfung einzuholen.
Nicht gerichtsfest sind die Zettelchen von Herrn Dr. Wilderbeek. Sie beweisen in Bezug der Echtheit oder der Falschheit der Marke gar nichts und führen auch nicht zu einer anzuerkennenden Reklamation des Käufers.
Beste Grüße
Markus