Guten Abend Schorsch,
der neue Beleg (wieder mal Saaaaahne mmmmh ) ist hier doch megarichtig aufgehoben, isse ja von GB nach Bayern gelaufen
Da man Dir absolut Recht geben muss, dass das wiederholt nicht mehr mit "unnormalen Dingen" hat zugehen können, habe ich ein hardcore-www-research gestartet und wurde in der Tat fündig: Einschlägig ist in Deinem Fall die Postal Guide 1881 Großbritannien, die bis ins Jahr 1906 gegolten hat und zwar unter dem Hauptkapitel FOREIGN AND COLONIAL MAIL das Unterkapitel RE-DIRECTION. Dort steht wie folgt:
Ich habe das mal versucht zu übersetzen:
1. Briefe und Postkarten, die in ein Land des Postvereins gesendet oder von diesem empfangen werden (eine Liste der Länder findet sich auf Seite 227) und anschließend weitergeleitet werden an jeden Ort im Vereinigten Königreich oder in ein anderes Land innerhalb der Union, unterliegen keiner zusätzlichen Gebühr und, sofern registriert, keiner zusätzlichen Gebühr für die Registrierung; solche jedoch, wie in der ersten Instanz adressiert an einen Ort in dem Land, in dem sie aufgegeben wurden, sind kostenpflichtig bei ihrer Umsendung mit dem Porto, abzüglich des vorausbezahlten Betrages, das anfallen würde, wenn sie ursprünglich an den Ort der endgültigen Zustellung adressiert worden wären, jedoch, sofern registriert, ohne zusätzliche Gebühr.
2. Briefe und Postkarten, die von einem Teil des Vereinigten Königreichs in einen anderen gerichtet, und dann in ein Land weitergeleitet werden, das nicht dem Postverein angehört, unterliegen einem zusätzlichen Auslands- oder Kolonialtarif und, falls registriert, einer zusätzlichen Gebühr für die Anmeldung.
3. Für Briefe und Postkarten, welche hier aus einem Land empfangen werden, das nicht dem Postverein angehört, wird für die Weiterleitung in ein anderes Land, das nicht dem Postverein angehört, eine zusätzliche Gebühr erhoben in Höhe des nationalen Auslands- oder Kolonialtarifs und, falls registriert, gegen eine zusätzliche Gebühr. Wenn sie an einen Ort innerhalb des Vereinigten Königreichs umgeleitet werden, unterliegen sie einem zusätzlichen Inlandstarif; und, wenn sie in ein Land des Postvereins weitergeleitet werden, unterliegen Sie dem Gebührensatz dieses Landes. In den beiden letztgenannten Fällen fallen für Briefe, die eingeschrieben sind, keine zusätzlichen Gebühren an.
4. Briefe und Postkarten aus einem beliebigen Land des Postvereins eingegangen und bzgl. Sendungen, die in ein Land außerhalb des Postvereins gerichtet sind, unterliegen einer zusätzlichen Gebühr, Auslands- oder Kolonialtarif und, falls registriert, gegen eine zusätzliche Gebühr.
Ich muss also bei dem bisher geschriebenen bleiben, die Umleitung im Postverein war gebührenfrei. Das in Ziffer 1 zweiter Halbsatz habe ich ganz ehrlich gesagt nicht kapiert oder falsch übersetzt. Vom Bauchgefühl trifft das aber auch nicht auf Deine beiden gezeigten Fälle zu, auch keine der anderen drei Regelements, die immer irgendwie Länder betreffen, die nicht dem UPU angehörten.
Sorry ...oder kann das jetzt jemand evtl. besser interpretieren ?
LG
Tim