Hallo Ralph,
es wird nicht zu unterstellen sein, dass sich ein Angestellter einer Firma 50 oder 100 km mit einem Dutzend Briefen auf den Weg macht, um eine Grenze zu überschreiten, weil er damit 3, 6 oder 9 Kreuzer pro Brief spart. Sicher wird es das hier und da mal gegeben haben, aber das können wir als Coinzidenzen abhaken, weil dieses Konzept, ohne dass es eines wäre, nicht a la longue tragfähig ist.
Woher nimmst Du denn jetzt plötzlich diese Erkenntnis ? Wer in der Nähe der Grenze seine Fa. hat, der hat das garantiert und volle Pulle ausgenutzt, genauso wie heute einer in Trier in Luxembourg billiger tanken geht. Das als "nicht tragfähiges Konzept" abzutun, ist doch vollkommen abwegig. Und rechtlich klar voneinander zu trennende (Ermittlungs-)Sachverhalte zu vermegen, hilft leider auch nicht weiter. Es irritiert nur noch viel mehr. Abgesehen davon, dass Du gar keinen Beitrag lieferst, welche Ministerien und Postverwaltung(en) jemals probate Mittel angewandt haben sollen, wie man konkret verhindere, dass Reisende ihre selbst verfassten Briefe "über die Landesgrenzen hinweg zum Schaden der Postkasse unterschleifen":
Ich wiederhole es: Das ist - auch wenn es de facto zum Schaden der Post erfolgt - de jure schlichtweg kein Verstoß gegen den Postzwang. Ein Verstoß ist es erst dann wenn nicht der Verfasser (Reisende) selbst Beförderer ist, sondern wenn er ein von der Post nicht zugelassendes Beförderungsunternehmen einschaltet oder er die Beförderung von Briefen in einem Packet der Fahrpost durchführen lässt.
Nur das ist "Unterschleif", das war im Verdachtsfall zu "visitieren", doch aber nicht, wenn der Verfasser sein eigener Bote ist. Auch mit dem "lesen von hunderten Briefen" kommen wir mit Deiner Auslegung des Postzwangrechts nicht weiter. Ich wiederhole: Liefere bitte handfestes Diskussionsmaterial von den von Dir angeführten Postverwaltungen und Ministerien, dann können wir solide weiterreden.
Ich fixiere meine Aussagen on top auch noch damit, dass die Portovergünstigungen in Grenznähe eben gerade daraus entstanden sind, da man das über die Grenze schleppen von Briefen durch die Verfasser nicht als kriminell hat ahnden können. Der Firmenstempel der Fa. X aus Strasbourg auf einem Brief, der von der Fa. X über den Rhein geschleppt in Kehl frankiert nach Trier aufgegeben ist, wäre für Deine Theorie doch längst der offenkundige Beweis. Und ? Was ist damit passiert ? Er wurde anstandslos zugestellt. Und das an vielen Grenzübergängen Europas immer wieder, immer wieder, nirgends finde ich ein Urteil, ein Kommentar dazu, dass das - und ich meine explizit NUR DAS - illegal war.
Schönen Gruß
Tim