Hallo abrixas (Abschnitt 741),
lt. Amtsblatt Verfügung Nr. 16/1921 zum 1.4.1921 (bis 31.12.1921): "Nachzuerheben sind: Dienstpost einfach erhoben, sowie Zuschlag von 30 Pfennig". Postkarte im Fernverkehr = 40 Pfennig + 30 Pfg. = 70 Pfennig Nachgebühr beim Empfänger (Quelle: Buch: "Die Berechnungsarten der Nachgebühren seit 1875 von Harald Warming, 1993".
Beste Grüße,
Hermann