Hallo,
sicher kein besonderer Brief, aber ich frage mal hier nach.
Am 13.10.1852 verschickte das königl. Landgericht von Gerolzhofen an den
königl. Advokaten Oppmann in Schweinfurt ein Schreiben in Sachen
Gemeinde Dingolshausen gegen Georg Markert auf Stempelpapier 3Kr.
Die Notierungen auf der Vorderseite verstehe ich nicht.
30 Kreuzer von der Post? - ergebens Schubert, hört sich ja an wie
Postvorschuß an einem Advokaten??
Dann noch 42 Kr. Porto - Fuchs. Wie kommen die zustande?
Und weil das noch nicht genug der Fragen sind; wie ist das eigentlich
mit den Stempelpapieren, wer zahlte und wozu dienten sie
eigentlich genau, ist das eine Gebürenerhebung?
Könnte mir jemand helfen?
viele Grüße von woodcraft