• Hallo zusammen,

    vielen herzlichen Dank, wieder einmal der Beweis das den Bayern der DÖPV intern relativ egal war.

    Zur richtigen Beschreibung fehlt mir jetzt nur noch ein kleines Detail: zwei Poststücke aber nur ein Augabezettel, gab es dass öfters?

    Also iin meiner Ansammlung bayrischer Paketbegleitbriefe ist das der Erste.

    Grüße aus Bempflingen
    Ulrich

    Das Leben ist zu kurz um sich darüber zu ärgern, was andere über dich denken oder sagen

    also hab Spaß und gib ihnen etwas worüber Sie reden können

    scheinbar ist ihnen ihr eigenes Leben zu langweilig

  • Hallo Bayernjäger

    zur Taxberechnung muß ich doch mal nachfragen:

    1. Wieso wurde das Gewichtsporto erst nur bis 8 Pfund und dann der Rest berechnet?

    2. Wieso wird für die ersten 70 Florin und nicht gleich die 1000 durch 140 geteilt?

    Ich hatte nur gefunden, dass die Taxen des DÖPV galten und dort gibt es solche Trennungen nicht.

    Dazu noch folgenden Anmerkungen:

    Richtig ist, dass es für die ersten (40 Thaler) 70 Florin eine Taxe gibt, da häufig nur geringe Beträge versendet wurden. Übersteigt der Betrag jedoch die (40 Thaler) 70 Florin bis (80 Thaler) 140 Florin, wird gleich beim obrigen Beleg zu bleiben 1 Sgr. berechnet und nicht 1/2 Sgr. bis 70 Florin + 1 Sgr. für den Betrag von über 70 Florin bis 140 Florin.

    Was auf den Zettel, den der Empfänger bekommt, muß ja nicht identisch mit den Beträgen in den "Karten" sein.

    Mit freundlichem Sammlergruss

    Ulf

  • Ich habs doch geahnt, dass das wieder schief geht.

    Gemäß der alten Mathematikerregel: "Minus x Minus ergibt Plus" kann man aber mit falschem Gewicht und falscher Rechnung (sprich Doppelfehler) zum "richtigen Ergebnis" kommen. Es führen nunmal viele Wege nach Rom mitunter auch die Irrwege.

    @Ulrich (Minimarke): zu früh gelobt

    Der Reihe nach:

    Bei der Progressionsstufe 2 waren wir uns immerhin alle einig.

    Beim Wertporto habe ich a) statt 140 fl. mit 80 fl. gerechnet (das waren aber die Thlr.) und b) die falsche Umrechnung Sgr. / Kr. (1 : 3 statt 1: 3,5) genommen. Sonst hätte es gestimmt (schwacher Trost).

    Beim Pakektporto steige ich dagegen überhaupt nicht durch, da haben Ulf und meinereiner, abgesehen von den unterschiedlichen Gewichten, den gleichen Ansatz über die 7/12 Kr. gewählt.

    Vielleicht kann Bayernjäger uns das nochmals auseinander klabüstern (Man*in möchte ja nicht dumm sterben)

    Danke Klaus

    Wer später bremst,
    ist länger schnell !

    Einmal editiert, zuletzt von oisch (22. Dezember 2020 um 17:17)

  • Code
     wieder einmal der Beweis das den Bayern der DÖPV intern relativ egal war.

    @Ulrich

    in diesem speziellen Fall (Einführung der direkten Fahrposttarife im DÖPV zum 01.07.1858) stimmts nicht (Einwand eines Franken und daher von besonderer Relevanz):

    Denn der König hat diesbezüglich zu genehmigen geruht (also angeschafft):

    (Siehe Punkt 4)




    Wer später bremst,
    ist länger schnell !

    3 Mal editiert, zuletzt von oisch (22. Dezember 2020 um 16:36)

  • Hallo Ulf,

    die Regelung war im innerbayerischen und auch DÖPV Verkehr vom 1.7.1858 bis 31.12.1860 so, danach trifft das von dir oben Erwähnte teilweise zu (z.B. Halbierung bei über 1400 fl).

    In Bayern wurde lt. VO von 1858 bei der Werttaxberechnung so vorgegangen und ist explizit aufgeführt.

    Was die Berechnung des Frachtportos betrifft galten die 7/12 Kr. je 4 Meilen Entfernung, also dann bis 8 Meilen 2x 7/12 Kr. = 7/6 Kr.

    Die getrennten Zahlen für das Frachtporto habe ich aus einer bayerischen Gebührenliste für die Postbeamten übernommen die mit dieser Summe endet und den Rest dann dazugerechnet. Hier kommt es dann zu einem kleinen Unterschied von gut 1/2 Kr. , je nachdem ob man die Liste nimmt oder die 30 Pfund mit 7/6 malnimmt. Ist der Beamte nach seiner Liste vorgegangen kommt er auf über 35 Kr und rundet auf 36 Kr. auf, nimmt er die 7/6 käme er nur auf 35 Kreuzer.

    Die Taxberechnung halte ich trotzdem für richtig.

    Und "was auf den Zettel kommt" muss auch so in der Karte stehen, alles andere würde keinen Sinn machen.

    Gruß

    bayernjäger

  • Hallo Sammlerfreunde,

    ich habe den Fehler in der Berechnung gefunden.

    Es ist der Taschenrechner der heutigen Zeit.

    7/6 ergeben 1,166666666 usw.

    1858 hat niemend mit so vielen Stellen hinter dem Komma gerechnet.

    Ich gehe davon aus, es wurden höchstens zwei Stellen hinter dem Komma berücksichtigt.

    Geht man noch davon aus, dass die letzte berücksichtigte Zahl dann aufgerundet wurde, kommen wir auf 1,17 Kr. , was bei 30 Pfd dann 35,1 Kr. ergibt, die auf 36 aufgerundet wurden.

    Ich habe mal die mir vorliegenden Tabellen und auch das Porto einiger Fahrpostsendungen nachgerechnet.

    Ich würde sogar behaupten, es wurde nur eine Stelle hinter dem Komma für die Berechnung berücksichtigt. Hier wären dies dann 1,2 Kr. , was letztendlich zu sogar genau 36 Kr. führt.

    Gruß

    bayernjäger

  • Hallo bayernjäger,

    danke für deine Ausführungen.

    Ich glaube jedoch, dass auch die Postbeamten in Bayern die Bruchrechnung beherrschten.

    Schade ist, dass leider nicht alle Fahrpostgegenstände dort taxiert wurden, so dass leider heute nicht alles immer nachvollziehbar ist.

    Schöne besinnliche Feiertage wünscht

    Ulf

  • Hallo Ulf,

    ich meinte nicht, die Postbeamten konnten nicht Rechnen.

    Es geht um die prinzipielle Anwendung wieviele Stellen hinter dem Komma für ihre Rechnung berücksichtigt wurden und ab wann die letzte berücksichtigte Zahl aufgerundet wurde.

    Wie wir schon anhand der Portovorgabe 7/12 sehen, könnte ich mir vorstellen, dass zumindest keine 100er-Teiler berücksichtigt wurden. In den bayerischen Postverordnungen liest man meist 1/2, 3/4, 2/10 Kreuzer. Dies führt zwangsläufig zu einer Berechnung auf max. zwei Stellen hinter dem Komma, wohl sogar nur eine Stelle.

    Dieses Procedere vereinfachte die Berechnung komplexer Taxzusammenstellungen deutlich.

    Bei der bayerischen Post wurde zur Vereinfachung dieser Berechnungen sowieso grundsätzlich alles auf volle Kreuzer-Beträge aufgerundet.

    Wie wir anhand des besprochenen Briefbespieles sehen, ist das ein sehr wichtiger Aspekt für die richtige Portoberechnung.

    Gruß

    bayernjäger

  • Liebe Sammlerfreunde,

    der Privatfahrpostverein für den Baunachgrund wurde am 1. Januar 1837 gegründet. Bereits am 1. November 1835 wurde der Privatfahrpostverein für die Rhön gegründet. Am 1. August 1837 wurde in Baunach eine kgl. bayer. Postexpedition eröffnet und am selben Tag trat der Postexpeditor von Baunach dem Privatfahrpostverein bei. Ab 1. Juli 1842 wurde der Privatfahrpostverein für die Rhön von der kgl. bayer. Staatspost übernommen. Der Privatfahrpostverein für den Baunachgrund wurde ab 1. Mai 1844 von der kgl. bayer. Staatspost übernommen. Hierzu folgender Postvorschußbrief über 1 Gulden 49 Kreuzer vom kgl. bayer. Landgericht Baunach an das Fürstl. Thurn und Taxis'sche Patrimonalgericht Bundorf zu Marbach (bei Maroldsweisach in Bayern) vom 1. Mai 1840. Es kamen 20 Kreuzer hinzu, so daß der Empfänger 2 Gulden 9 Kreuzer bezahlte. Die Sendung lief mit dem Privatfahrpostverein von Bamberg kommend ab Baunach und Ebern nach Ermershausen (Ebern und Ermershausen gehörten ebenfalls zum Privatfahrpostverein für den Baunachgrund). Von Ermershausen aus erfolgte die Bestellung bis Marbach (6,5 km einfache Wegstrecke).

    Beste Grüße von VorphilaBayern

  • Lieber Hermann,

    du hast dich verschrieben. Das Gericht heißt Patrimonalgericht (I. Classe). Mit dieser Art Gericht hatten wir uns schon vor einiger Zeit an anderer Stelle beschäftigt. Es scheint aber verschiedene Arten (Klassen) gegeben zu haben, was meiner Erinnerung nach aber im Wikipedia-Artikel nicht erwähnt wurde. Interessant!!

    beste Grüße

    Dieter

  • Liebe Sammlerfreunde,

    interessant ist, wenn man den Brief wendet, denn er wurde ab Bundorf nach Baunach als Frankobrief gesandt. Ankunftsstempel BAUNACH 26. April 1840. Rückseite kein Frankovermerk und kein Aufgabestempel. Ich denke, der Brief wurde in Ermershausen direkt der Fahrpost des Privatfahrpostvereins mitgegeben. Wie in Abschnitt 269. angegeben, wurde der Umschlag gewendet und am 1. Mai 1840 als Postvorschußbrief aufgegeben.

    Beste Grüße von VorphilaBayern

  • Begleitbrief von Bayreuth nach Tröstau Post Wunsiedel, ohne Stempel, lt. Inhalt vom 12. Februar 1893.

    Quittung über 3,30 Mark Herstellungskosten für beifolgende...............

    .......... baar eingezahlt worden sind.

    Wenn man sich den Zettel betrachtet bekommt man den Eindruck dass er da nicht hingehört.

    Rückseitig war eine blauer Siegelverschluß, die gleichen Reste finden sich auch auf der Rückseite des Zettels.

    Welchen Sinn macht es diesen Zettel aif der Rückseite an zu bringen, und warum keine Stempel?

    Grüße aus Bempflingen
    Ulrich

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    scheinbar ist ihnen ihr eigenes Leben zu langweilig

  • kreuzer, vielen Dank.

    War es üblich das bei Portofreien Paketen nicht gestempelt wurde?

    Gibt es dazu weitere Belege?

    Grüße aus Bempflingen
    Ulrich

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    scheinbar ist ihnen ihr eigenes Leben zu langweilig

  • #269

    Lieber Hermann,

    Postscheine für die Fahrpostvereine sind heiß begehrt (genauso wie von den privaten Fahrpostunternehmern der Pfalz), aber die zugehörigen Postsendungen sieht man eigentlich kaum, vermutlich weil die Beförderungsart nicht so offenkundig wie bei gedruckten Formularen ist. Schönes Stück!

    #276

    Lieber Ulrich,

    kann es sein, dass der Brief auf einem der damals üblichen blauen Aktendeckel klebte? Diese blauen Standard-Kartonpapiere habe ich in Archiven schon hunderte Male in den Fingern gehabt, und die anhaftenden Reste sehen für mich nicht wie Siegelmaterial aus. Möglicherweise ging der Stempel neben dem Brief auf dem Aktendeckel nieder. War ja kein Beinbruch, der Klebezettel war ja drauf und verriet, wo die Sendung herkam.

    Viele Grüße aus Erding!

    Achter Kontich wonen er ook mensen!

  • Guten Morgen Erdinger,

    79096-scanimage10193b-jpg

    dieser Rückseitige Rest des blauen Papiers brachte mich wohl auf die falsche Spur.

    Stellt sich immer noch die Frage nach den fehlenden Stempeln.

    Grüße aus Bempflingen
    Ulrich

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  • Hallo Ulrich,

    im Buch "Fahrpost in Deutschland 1808 - 1923 von Christian Hörter" ist dies auf Seite 348 beschrieben. Es sind Begleitbriefe, die mit der Eisenbahn befördert wurden. Diese hat die Post nicht gesehen. Hierzu ein Begleitbrief für ein 1 1/2 kg. schweres Paket als Regierungssache von Regensburg nach Kemnath mit Leitzettel "Kemnath" vom 10. April 1878. Der Bahnhof in Kemnath befand, bzw. befindet sich bei Reisach und hat den Namen "KEMNATH-NEUSTADT" (der Name kommt von Kemnath (4km entfernt) und Neustadt am Kulm (3,5 km entfernt). Von dort (Bahnhof Kemnath-Neustadt) mußte die Beförderung der Frachtsendungen selbst organisiert werden. Es war aber ein Fuhrunternehmer in Kemnath, der tägliche Fahrten von - und nach dem Bahnhof durchführte und diese Sendung nach Kemnath brachte.

    Beste Grüße,

    Hermann