• Liebe Sammlerfreunde

    hier eine fuer mich neue Art der Angebotsdarstellung, welche ich nur aus ebay kannte: "Mindestgebot nicht erreicht".

    Ich hatte fuer ein Los mit Angebotsangabe 150 Euro weit mehr geboten, es wurde nicht verkauft, und auf Anfrage wurde mir mitgeteilt dass das (nicht sichtbare) Mindestgebot von 1K nicht erreicht wurde ... und daher nicht zugeschlagen werden konnte,

    Um ehrlich zu sein, finde ich diese Vorgehensweise nicht in Ordnung: warum nicht 1K angeben wenn es darunter nicht geht ... ?? Ich hoffe dass sich das nicht verbreitet als so eine neue amerikanische Art von "Leute tratzen" (sorry fuer das Bayrische, es faellt mir kein hochdeutsches Wort ein).

    Viele Gruesse

    Andreas

  • PS: das Interessante oder Komische an der Sache ist, dass es sich nur auf dieses oder wenige Lose bezieht - anderes Material konnte ich wie gewoehnlich erwerben....

    Vielleicht habt Ihr aehnliche Erfahrungen ... oder findet die Vorgehensweise in Ordnung ?

    LG Andreas

  • Hallo Andreas,

    diese Vorgehensweise ist mir von deutschen Auktionshäusern bisher unbekannt. Da bin doch mal neugierig was an weiteren Beiträgen kommt.

    beste Grüße

    Dieter

  • Lieber Andreas,

    dann sag doch bitte, um welches Haus es sich dabei handelt - dann kaufe ich schon mal dort nicht mehr. Ich finde, diese Sachen gehören in die phil. Öffentlichkeit, denn wenn ein Auktionator den Ausruf anbietet, muss er auch bei einem so hohen Gebot den Zuschlag erteilen und nichts aus dem Hiintergrund vorschieben, da bin ich ganz bei dir.

    Liebe Grüsse vom Ralph

    "Der beste Platz für Politiker ist das Wahlplakat. Dort ist er tragbar, geräuschlos und leicht zu entfernen." Vicco von Bülow aka Loriot.


  • Lieber Dieter,

    sorry, hatte ich gar nicht gesehen, weil zwischen dem Anklicken und Lesen einige Zeit vergangen war und ich den Threadtitel nicht mehr kannt. Alles klar, dann melde ich dort mal ab.

    Liebe Grüsse vom Ralph

    "Der beste Platz für Politiker ist das Wahlplakat. Dort ist er tragbar, geräuschlos und leicht zu entfernen." Vicco von Bülow aka Loriot.


    • Offizieller Beitrag

    Hallo Andreas,

    meinen Katalog hatte ich schon der Wiederverwertung zugeführt, da für mich nichts dabei war. Interessant wäre ein Blick in die Versteigerungsbedingungen. Dort müsste ja ein entsprechender Passus zu finden sein. Auf der Webseite habe ich nichts diesbezügliches gefunden.

    Gruß

    Michael

  • Servus zusammen,

    hab ich so noch nie gehört, finde ich unmöglich !!

    Wenn das jetzt normal wird kann man ja den Ausrufpreis vergessen, muss dann nachgefragt werden was man bieten darf ?:cursing:

    Andreas ist es das Los mit der Nummer 920 ?

    LG Bernd

  • Hallo Andreas,

    meinen Katalog hatte ich schon der Wiederverwertung zugeführt, da für mich nichts dabei war. Interessant wäre ein Blick in die Versteigerungsbedingungen. Dort müsste ja ein entsprechender Passus zu finden sein. Auf der Webseite habe ich nichts diesbezügliches gefunden.

    Gruß

    Michael

    Ich habe geschaut: Art. 2 der allgemeinen Versteigerungsbedingungen: "Den Zuschlag erhaelt der Meistbietende"... danach ist nicht die Rede, dass ein Zuschlag verwehrt wird sollte ein Mindestbetrag nicht erreicht werden. "Der Versteigerer ist nicht verpflichtet, Gebote zu beruecksichtigen, die unter dem Ausruf (Startpreis) liegen"... mein Angebot war weitaus hoeher als der Startpreis.

    LG Andreas

  • Servus zusammen,

    hab ich so noch nie gehört, finde ich unmöglich !!

    Wenn das jetzt normal wird kann man ja den Ausrufpreis vergessen, muss dann nachgefragt werden was man bieten darf ?:cursing:

    Andreas ist es das Los mit der Nummer 920 ?

    LG Bernd

    Ja genau. Wie vorher geschrieben, ich habe die allgemeinen Versteigerungsbedingungen im Katalog gelesen, und auch noch den Text bei Los 920: keinerlei Hinweis auf ein Mindestgebot.

    Hab mal bei ebay nachgesehen:

    Der Mindestpreis ist der niedrigste Preis, zu dem Sie den jeweiligen Artikel verkaufen möchten. Mit der Option „Mindestpreis“ können Sie für Ihre Auktion einen niedrigen Startpreis festlegen. Sie können so mehr Interesse erzeugen und riskieren dabei nicht, dass Ihr Artikel unter einem bestimmten Wert verkauft wird. Wenn Sie einen Mindestpreis festlegen, sehen Bieter nicht nur, dass Sie einen Mindestpreis festgelegt haben, sondern auch, ob dieser erreicht wurde. Der Mindestpreis selbst wird dabei aber nicht angezeigt. Wenn das höchste Gebot am Ende der Auktion unter dem Mindestpreis liegt, wird der Artikel nicht verkauft.

    So wie ich mich erinnerte: der Bieter ist INFORMIERT, dass es sich um ein Angebot handelt bei dem ein Mindestpreis ereicht werden muss.

    Also, ich kann mir nur noch denken, dass dem Auktionshaus ein Fehler unterlaufen ist bei der Preisfestlegung und nun versucht, den Kopf aus der Schlinge zu bekommen. Wenn dem so waere, haette ich zwar einen Nachteil, aber immerhin wird es nicht zur Praxis!

    LG Andreas

    Einmal editiert, zuletzt von AndreasCairo (8. Mai 2021 um 23:06)

  • hab ich mir gedacht, Brustschilde mögen wir beide, und Spanien ist wirklich "in unserer Zeit" eine seltene Destination und das dieses Los um 150,- Euro kein Gebot erhält ist unwahrscheinlich.

  • hab ich mir gedacht, Brustschilde mögen wir beide, und Spanien ist wirklich "in unserer Zeit" eine seltene Destination und das dieses Los um 150,- Euro kein Gebot erhält ist unwahrscheinlich.

    Wusste ich gar nicht, dass Dir Brustschilde gefallen. Fuehle mich eher auf einer einsamen Insel ... nicht ganz, aber fast. Mit einem Schwerpunkt?

  • Liebe Freunde,

    was hat eBay mit einer Auktion zu tun? Antwort: Nichts. Von daher dürfen wir nicht Äpfel mit Birnen vergleichen ...

    Liebe Grüsse vom Ralph

    "Der beste Platz für Politiker ist das Wahlplakat. Dort ist er tragbar, geräuschlos und leicht zu entfernen." Vicco von Bülow aka Loriot.


  • So, nochmal abschliessend weitergegoogelt:

    Begriffe aus der Welt der Auktionen und Versteigerungen (auctionovo.de)

    Limit

    Limit (auch Mindestpreis, selten Rufpreis) ist der Mindestbetrag, zu dem das Los versteigert werden soll. Der Auktionator kann bei Erreichen des Limits sofort den verbindlichen Zuschlag auf das Gebot geben. Ein Gebot unterhalb des Limits wird vom Auktionator entweder abgelehnt oder unter Vorbehalt bestätigt.

    Demnach gibt es sowas. Leider wird hier nicht angegeben, ob dies im vorhineinen kenntlich gemacht werden muss, wie es in der Bucht ueblich ist.

    LG

    Andreas

  • Liebe Freunde,

    was hat eBay mit einer Auktion zu tun? Antwort: Nichts. Von daher dürfen wir nicht Äpfel mit Birnen vergleichen ...

    Naja Ralph, zumindest gibt's da diese Praxis mit Mindestpreisen. Klar kann man das nicht als "juristische Referenz" verwenden, sondern es hatte sich bei mir der Eindruck eingeschlichen, dass nun auch Auktionshauser etwas "abrutschen".

    Wie schon gesagt, ich hoffe es wird in Zukunft nicht oefters verwendet!

    LG Andreas