Lieber Altsax,
Bayern kannte i. d. R. 3 Gewichtssysteme:
1. Innerbayerisch galt ab 1.7.1849 das Zollloth (15,625g) inklusive,
2. Postvereinsmäßig galt ab 1.7.1850 das Zollloth wie oben exklusive.
2a. Mit Österreich hatte man z. B. das Zollloth auch inklusive vertraglich geregelt, doch scheint man ab 1855 (evtl. schon vorher) von dieser Vorgabe abgelassen zu haben, weil es ab dann Briefe zwischen Bayern und Österreich gab, die mit 1 Loth genau gewogen als Briefe der 2. G-Stufe galten und man sich auch gegenseitig dahin gehend kontrollierte. Man hielt sich also beiderseits nicht an die postvertragliche Abmachung.
3. Auslandsbriefe mit 4/10 Loth (1/2 Loth exklusive bzw. 1/2 Münchener Loth inklusive, später 6/10 Loth inklusive/exklusive usw. gab es auch, wobei Bayern i. d. R. keine eigenen, speziellen Gewichte an seine Poststellen lieferte, sondern Vorgaben machte, wie mit den aktuellen (alten) Lothgewichten bei den Teilunzen- und Grammgvorgaben bei der Auslandspost umzugehen war - sogar mit eigenen Reduktionstabellen von 32 Loth und 30 Loth Stückelungen auf ein Pfund.
Es wundert einen, wenn man das weiß und den heute noch vorhandenen Briefe zugrunde legt, wie wenig knapp unterfrankierte Briefe existieren - das wäre heute sicher anders bei den handelnden Personen. Auf der anderen Seite galt ja bei Postvereinsbriefen, dass man eher nicht nachtaxierte, wenn es spitz auf knapp stand, weil jede Nachtaxe durch eine Transit- oder Abgabepost eine Belastung des eigenen Bürgers zugunsten einer fremden Postverwaltung bedeutete; das bedeutete viel Arbeit für fremde Verwaltungen, die einem das nicht entgalten, weswegen in den frühen 1860er Jahren Bayern nur dann anriet, Korrekturen bei unterfrankierten Poststücken durchzusetzen, wenn diese äußerst gravierend waren, wobei dies nicht spezifiziert wurde. Nach meinem Verständnis bedeutete dies, dass Briefe, die um eine G-Stufe unterfrankiert waren, eher nicht nachhtaxiert werden sollten, wenn es knapp war.