Hallo Ralph,
das war toll. Eigentlich hätte ich auch drauf kommen müssen, ceterum censeo cartaginem esse delendam. Aber wer denkt bei der Ortsangabe an Latein.
Viele Grüße
Erwin W.
Hilfe bei schwer lesbarer Handschrift erbeten
-
-
Docendo discimus - den Terminus "loco" gibt es heute noch im Frachtführerbereich und damals bei der Postverwaltung (Locobriefe waren die, die nach Öffnen der Briefpakete am Ort verbleiben sollten - so kam ich drauf).
-
Quod erat disputandum
-
Hallo die hier mitlesen!
Hätte hier eine Frage? Kann mir jemand das Rötel Gekratzel entziffern? In meinen Augen soll das Porto Gebühr 3 fach heißen. Und unten steht wohtdie obere Schlinge einer 2. Das gilt für den 1.Brief. Zum 2. Brief kann mir jemand sagen wer hier die Gebühr bezahlt hat,G der Absender wie der Empfänger sind hier Ämter. Also wem die Gebühr anhängen ist für mich schwierig. Entschuldigt daß ich diesen Brief hier angehängt habe da ich beide Briefe zugleich geskannt habe sie aber nicht trennen kann.Computerlaie.
Bitte eine antwort höflichst erbeten.
Viele Grüße Planke -
Lieber Planke,
1. Brief
Partheysach steht da, also deutsch Partei - Sache. Damit war der Dienstbrief portopflichtig. Die Zahl ist nur zu raten, das möchte ich nicht.
2. Brief
Ich denke, der Empfänger hat 12 Kr. zahlen müssen. Wenn du sehen kannst, wer der Absender ist, dann wäre es einfach: Von einer niederen Behörde zu einer Mittel- oder Oberbehörde musste frankiert werden, umgekehrt nicht.
-
liebe sammlerfreunde,
bei folgendem Paketbegleitbrief kann ich die zweitletzte Adresszeile vor Birkenhainchen nicht lesen. Wer kann helfen?
beste Grüße
preussen_fan
Erwin W. -
- Offizieller Beitrag
Lieber Erwin,
Groß-Leuthen
Gruß
Michael -
lieber Michael,
besten Dank für die schnelle Hilfe. Den Buchstaben hinter dem o hätte ich eher als ein h interpretiert, aber niemals als ein scharfes s.
Da habe ich gleich noch eine Frage an dich:
Auf der Rückseite befindet sich eine blaue handschriftliche 2. Ich interpretiere sie als Bestellgeld für ein Paket über 16 Loth in den Landzustellbereich. Ist das richtig?
beste Grüße
Erwin W. -
- Offizieller Beitrag
Lieber Erwin,
das ist die 2. Progressionsstufe (5-10 Meilen) des Entferungstarifs für Pakete.
Gruß
Michael -
lieber Michael,
für die vorderseitige 2 gilt folgende Berechnung:
Entfernung = 9,5 Meilen = 2. Entfernungsstufe (je 5 Meilen)
2 Pfund (1Pfund 15Loth) * 1½ Pfg * 2 = 6Pfg = ½ Sgr mindestens jedoch doppelte Brieftaxe,
d.h. 2 * 1Sgr = 2Sgr (für Briefe war 9,6 Meilen noch 1. Entfernungsstufe)Ich meine nun aber die blaue 2 auf der Rückseite. Das sollte doch das Bestellgeld sein? (Bestellgeld für ein Paket über 16 Loth in den Landzustellbereich.)
beste Grüße
Erwin W. -
MIt der Bitte um Korrektur meines wahrscheinlich kläglichen Versuches:
Die Schuldner der Kön. XXXXXXXXXX sind nicht portofrei
sondern haben die Schuldigkeiten an das XXXXXXXXXXXXXX
wie an jeden anderen Gläubiger frankiert reinzusenden.
So hat dieser die XXXXX XXXXX das Porto
von diesem Paquad mit 33 Kreuzer zu bezahlen.Dreißig drei Kreuzer Kassenamt der XXXXX Posten XXX
Stuttgart XXXXXXXXX -
Hallo Ulrich,
Die Schuldner der Kön. Waisenhauses sind nicht portofrei
sondern haben die Schuldigkeiten an das Waisenhaus
wie an jeden anderen Gläubiger frankiert reinzusenden.
Es hat daher die Gemeinde Neuhütten das Porto
von diesem Paquet mit 33 Kreuzer zu bezahlen.Dreißig drei Kreuzer Kassenamt der Fahr Posten zu
Stuttgart Hoffmann -
- Offizieller Beitrag
-
Lieber Michael,
Wegen eines aufgesprungenen Siegels
amtlich verschlossen -
- Offizieller Beitrag
Lieber Ralph,
vielen Dank.
Im Nachhinein - mit deiner Textvorgabe - eigentlich nicht so schwer ...
Ich übe weiter ...Viele Grüße
Michael -
Hallo zusammen,
einer von Briefen dehne Inhalt mich interessiert..
Würdet ihr so nett sein und Verbesserungen vorschlagen?
Danke AFreyburg d; 11 te 8bres 1839
Teuerster Neffen
Dein so wertes Schreiben, von 26te Passato (?- vorige Monat), habe d; 7te dies
durch He Gebrüder Lorenz Georg(?) richtig erhalten, und sein
Samlet ihrer Reisgefahrten hier frisch und gesund durch-
gereiset jetzt in Antwort deines Brieffs, und
melde dir, das die schwelle Ganz und Vollkommen
zu der schmito(?) gehört, oben an Maniens Trenke Matte(?)
rechts an der sie, sole sich ein Trom Marok(?) befinden
und gegend deinem Haus, ist des Mühr ? Eg
wen seither nichts verendet werden ist, suchet
und ihr wert finden, fals wile mein Schwager, dir
in die Mate hinaus Rücken, so hat er da unrecht
aber was anbelangt die Mauren, ist sein und
geht dich nichts an, was anbelangt, das Wasser Recht
ist mein Vater saetig, dem Jacob Lateltin, s..
kauft, und hat im in der Langen Eggo(?) Holz das..
geben, so das er von Zeit das Hau abgemaht is..
bis in der embt Zeit kan Wasser nemen wan er
will, ist kein bestimte zeit als wan es stark in
der artifin(?) gebraucht wird ist auch nicht bestimmt
wie fill, ist aber nicht geschreiben als wie sie mund
lich mit einander über eins kommen sein, das Recht
hast du und ist bezalt, und wegen dem gebrauch, Trach-
tet auch mit einander zu vereinigen, wie es Recht-
schaffene Nachbarren thun sollen, es ist ja kein lange
Zeit nur ohngefehrt 2 Monat, von Hr Gebrüder Lorenz
von Seiten Stewenin(?) habe L 50 richtig erhalten
und habe es ihm an Rechnung gutgeschrieben2.
so sei so guth und trachte mir noch das Rechstier-
rende Bekomme, und das er mit Herrn Franz Anton
Zumstein, die Sach in Richtigkeit mache sonst wird
es ihme Kösten geben, und das unfehlbar er soll
seit 1836 nicht mehr gezienset haben
in dessen wünsche wie alle, ihnen allen alles wohl
an Seel und Liebe, und wie alle Begrüsse sie auch
alle herzlich, dein dankbarster Oheim
J. J. A. Lateltin -
Hallo Adriana,
dann will ich mich mal an deinem schönen Brief versuchen:
Freyburg d; 11 ten 8bres 1839
Teurster Neffen
Dein so wertes Schreiben, von 26te Passato (vergangenen Monats), habe d; 7te dies (es Monats)
durch He(rren) Gebrüder Lorenz Georg richtig erhalten, und sein
Samlet ihrer Reisgefehrten (= Reisegefährten) hier frisch und gesund durch-
gereiset jetzt in Antwort deines Brieffs, und
melde dier, das die schwelle Ganz und Volkommen
zu der schmito gehört, oben an Mariens Trenke Maßlo
nechst an der sie, sole sich ein Trom Marok befinden
und gegend deinem Haus, ist des Muhren 79
von seither nichts verendert werden ist, suchet
und ihr wert finden, fals will mein Schwager, dir
in die Maße hinaus Rücken, so hat er da unrecht
aber was anbelangt die Mauren, ist sein und
geht dich nichts an, was anbelangt, das Wasser Recht
ist mein Vater seelig (= verstorben), dem Jacob Lateltin, s..
kauft, und hat im in der Langen 7 ggo ( müsste eine alte Größenbezeichnung/Volumenangabe für Holz sein, heute Ster genannt) Holz das..
geben, so das er von Zeit das Hau abgemeht ist
bis in der ambt Zeit kan Wasser nemen wan er
will, ist kein bestimte zeit als wan es stark in
der artifin(?) gebraucht wird ist auch nicht bestimmt
wie fill, ist aber nicht geschreiben als wie sie mund
lich mit einander über eins kommen sein, das Recht
hast du und ist bezalt, und wegen dem gebrauch, Trach-
tet auch mit einander zu vereinigen, wie es Recht-
schaffene Nachbarren thun sollen, es ist ja kein lange
Zeit nur ohngefehrt 2 Monat, von Hr Gebrüder Lorenz
von Seiten Stewenin habe L 50 richtig erhalten
und habe es ihm an Rechnung gutgeschrieben
--- 2. Teil folgt ---
-
--- 2. Teil ---
so sei so guth und trachte mir noch das Reststier-
rende (= zurückbleibende, zurückgebliebene) Bekomme, und das er mit Herrn Franz Anton
Zumstein, die Sach in Richtigkeit mache sonst wird
es ihme Kösten geben, und das unfehlbar er soll
seit 1836 nicht mehr gezinset haben
in dessen wünschen wir alle, ihnen allen alles wohl
an Seel und Leib, und wie alle Begrüsse sie auch
alle herzlich, dein dankbarster Oheim
J. J. A. Lateltin
-
Danke für dein Zeit, Ralph
-
aber dan verleßen Sie mich, kann mir bitte jemand beim Rest behilflich sein?
-