Heinrich Köhler-Auktion

  • Hallo,

    selbst besitze ich zwei Bogen der 18 g und zahlreiche ungebrauchte Einzelstücke sowie zahlreiche gebrauchte und zugleich datierbare Marken der 18 f und 18 g (inkl. Briefstücken und Belegen). Hinzu kommen zahlreiche gebrauchte und datierbare Marken (inkl. Briefstücken und Belegen), die mir im Laufe der Jahre vorlagen und von mir mit hoher Bildauflösung eingescannt wurden.

    Der Rotdruck mag bei dem in der Diskussion stehenden Bogen etwas intensiver sein, als üblich. Der Gelbdruck ist aber viel zu blass und der Gründruck zu hell, zeigt eine abweichende Farbsprenkelung, um eine 18 f darstellen zu können. Hinzu kommen für 18 g typische Holzeinschlüsse im Papier. Keine Marke, die vor dem 6. Juli 1888 verwendet wurde, zeigt die Farbkombination, wie sie bei dem in Diskussion stehenden Bogen anliegt. Durchaus gibt es ähnliche Marken, aber mit Stempeldatum aus 1890, die von Herrn Lemberger als 18 f signiert wurden. Aber nur weil Herr Lemberger diese so signiert hat, sind es nicht wirklich Marken der VI. Auflage.

    Tobias Huylmans habe ich angeboten, mit meinen Marken gerne im Auktionshaus vorbeizukommen. Es sind ja nur ein paar Kilometer innerhalb von Wiesbaden, die ich zurücklegen muß. :)

    Beste Grüße

    Markus

  • Hallo,

    den nachstehende Scan habe ich soeben per email erhalten. Zu sehen sind zwei Schalterbogen 18 g, in verschiedenen Nuancen des Rotdrucks. Der im Farbton des Rotdrucks hellere Bogen zeigt sogar auch den Farbpunkt unter dem "P" von "PENCE" auf Feld 5, wie bei dem als 18 f angebotenen! Der Grün- und der Gelbdruck zeigen aber in beiden Bogen die selbigen Nuancen, wie der bei Köhler angebotene.

    Den dunkleren Bogen könnte man bestimmt noch als B-Los bei Köhler einliefern, oder nicht?

    Beste Grüße

    Markus

  • Konnte es sein die Kaufer sei ein Helgoland Sammler und hat die Sammlung gekauft mit die Uberzeugung es sei eine 18f bogen (statt nebenbei geschriebene 18g). Hat daher viel geboten, kommt dann dahinten es war ein Fehlkauf bestatigt durch BPP (November) und hat Jens Muller dann ein Art uberzeugt das es um eine 18f bogen gehen soll? Um dann sofort diese Bogen zu losen da er weiBt das es die billige 18g ist.

    Das Jens Muller 18f und 18g scheinbar (selbst) nicht unterscheiden kann gibt an man konnte besser kein Helgoland bei ihm prufen lassen. Sehr groBe Fehler.

    Grusse,

    Jean-Paul

  • Viele hier kennen mich, einige auch persönlich, hinter 1867 steckt Oliver Estelmann.
    Als BPP Prüfer für Helgoland ist mir dieser(!) Streifen erst seit rund 5 Monaten bekannt.
    Ich bekam ihn von einem Herrn ... nennen wir ihn Händler.
    Nebenbei gesagt, bekam ich den Streifen zur Ansicht, nicht zur Prüfung.
    Ich fand das toll, denn wann sieht man sowas schon mal?
    Naja, die anfängliche Freudi artete in richtige Arbeit aus, bis sich der Streifen dann als
    eine "g" Auflage herausstellte.
    Ich schickte ihn zurück mit dem Bemerken, dass es sich um die g Auflagen handeln würde.
    Herr Händler bedankte sich und der weitere Weg des Streifens ist für mich natürlich unbekannt. Er setzte sich erst fort, als ich das Attest dazu bei Köhler fand.

    Literatur ist: Für wem die auch lesen tut ... 8o

  • langsam denke ich: selber lernen, nicht viel auf Prüfungen geben....

    Hallo,

    das sehe ich nicht ganz so. Man sollte aufmerksam sein und Augen und Ohren in Bezug auf Prüfer offen halten. Nach einigen Jahren weiß man dann, welchen Prüfern und deren Erkenntnissen vertrauen kann. In Foren, Argen und Vereinen (hier weniger) gibt es reichlich Informationen.

    viele Grüße

    Dieter

  • Hallo Oliver,

    wie Du nun das Kind nennst, ob "Ansichtssendung" oder "offizielle Prüfsendung", ist doch vollkommen egal oder möchtest Du die Möglichkeit in Aussicht stellen, dass Du bei einer offiziellen Püfsendung auf "18 f" prüfen würdest?

    Die Art von Leuten, welche eine Sache zur "Prüfung" oder zur "Ansicht" unter der Bedingung einsenden: Bitte nur prüfen, wenn xyz dabei herausspringt - sind uns doch alle bekannt.

    Ob der Einlieferer des Schalterbogens der gleiche ist, wie der Käufer der Sammlung, das weiß natürlich nur das Auktionshaus Köhler. Ware wandert manchmal sehr schnell.

    Es wäre auch nicht branchenunüblich, wenn ein Käufer versucht seinen Einkauf aus der letzten Auktion mit einer Einlieferung in der nächsten Auktion zu verrechnen. Auch ist die Bevorschussung einer Einlieferung, auf das mögliche Ergebnis, nicht unüblich. Einer wird hier in jedem Fall den kürzeren ziehen und das sind nicht Du und auch nicht ich.

    Das Auktionshaus Köhler wird das Los mit diesem Attestformular schon der Form halber nicht weiter anbieten können. Es sei denn, Jens Müller liefert ein Attest auf einem Ihm möglichen Attestformular oder meinetwegen auf Klopapier ausgedruckt nach.

    Ein Auktionator hat mir einmal gesagt: Mir ist doch völlig egal, ob der Inhalt von dem Attest stimmt, Hauptsache ich habe das Attest und kann auf Grundlage von diesem anbieten!

    Beste Grüße

    Markus

    Einmal editiert, zuletzt von Markus Pichl (25. Februar 2024 um 22:06)

  • Hallo zusammen,

    langsam denke ich: selber lernen, nicht viel auf Prüfungen geben....

    Hallo Andreas,

    selber lernen auf alle Fälle immer gut !!

    Zum Thema Prüfungen dieses zu pauschalisieren, kann man so glaube ich nicht.

    Meine BPP Prüfer Brustschilde (mit Sitz in Frankfurt bzw. Haar) sind schon tippitoppi und ich habe ausschließlich sehr gute Erfahrungen mit ihnen gemacht.

    Bin auch schockiert mit dieser Historie des besagten Helgoland Streifens, natürlich sehr speziell aber ich glaube Prüfung durch BPP ist doch ein Qualitätssiegel worauf ich mich bei meinem Sammelgebiet verlassen kann.

    Und weiter zum Thema BPP - ja ich verfolge sehr interessiert die Diskusionen zum Thema Plattierungen beim Sammelgebiet Bayern und das die Profis hier recht haben legen sie ja immer an den Tag, auch der Band Schriften der ARGE Bayern Band 1 ist in meinem Literatur Regal, nicht nur zum verstauben sondern zum lesen ^^.

    Mir ist schon bewusst die Prüfungen werden nicht nur von Dir kritisch gesehen, aber ich schreibe diese Zeilen wegen meinen Erfahrungen die halt nur positiv sind zum Thema BPP Prüfungen Brustschilde.

    Liebe Grüße

    Bernd

  • Hallo,

    das sehe ich nicht ganz so. Man sollte aufmerksam sein und Augen und Ohren in Bezug auf Prüfer offen halten. Nach einigen Jahren weiß man dann, welchen Prüfern und deren Erkenntnissen vertrauen kann. In Foren, Argen und Vereinen (hier weniger) gibt es reichlich Informationen.

    viele Grüße

    Dieter

    :thumbup: :thumbup:

  • Die Art von Leuten, welche eine Sache zur "Prüfung" oder zur "Ansicht" unter der Bedingung einsenden: Bitte nur prüfen, wenn xyz dabei herausspringt - sind uns doch alle bekannt.

    Hallo Markus Pichl, mir nicht, wenn das usus ist was ist dann wenn z.B. der Stempel oder der Aufdruck falsch ist kann ich dann auch schreiben bitte nur prüfen wenn echt ?

    Ein Auktionator hat mir einmal gesagt: Mir ist doch völlig egal, ob der Inhalt von dem Attest stimmt, Hauptsache ich habe das Attest und kann auf Grundlage von diesem anbieten!

    Wenn das wirklich so ist da fällt mir nichts mehr ein, sowas ist doch kein Geschäftsgebaren !!

    Viele Grüße

    Bernd

  • Hallo Bernd,

    so lange der Prüfer für das von Ihm ausgestellte Attest haftet, ist das ein einwandfreies Geschäftsgebahren. Ein Auktionator kann nicht beurteilen, ob der im Attest dargestellte Sachverhalt korrekt ist oder nicht.

    Der hier diskutierte Fall, dass ein Prüfer auf einem Ihm nicht möglichen Attestformular seine Meinung niederschreibt, ist m.W. in der Geschichte des Prüfwesens einmalig. Das Auktionshaus Heinrich Köhler hätte aber erkennen müssen, dass Herr Müller kein VP- sondern seit Jahren ein VPh-Prüfer ist.

    Beste Grüße

    Markus

  • so lange der Prüfer für das von Ihm ausgestellte Attest haftet, ist das ein einwandfreies Geschäftsgebahren. Ein Auktionator kann nicht beurteilen, ob der im Attest dargestellte Sachverhalt korrekt ist oder nicht.

    Hallo Markus,

    stimmt - Du hast recht kann es nicht beurteilen, nur die Aussage ist mir völlig egal schockiert mich etwas.

    Viele Grüße

    Bernd

  • Hallo Bernd,

    es geht letztendlich um Umsatz und Profit. Notfalls kann ein Prüfer, der für sein Attest haftet, in Haftung gebracht werden. Das kann man natürlich nur, wenn man im guten Glauben ist, dass das ausgestellte Attest in der Sache fehlerfrei ist.

    Das Auktionshaus Heinrich Köhler kann hier, in dem speziellen Fall, nicht mehr im guten Glauben sein. Es kann natürlich versuchen, von Herrn Heitmann BPP ein Attest hierfür zu erhalten! Ich kann nicht ausschließen, dass Herr Heitmann hier nicht auf "18 g" sondern auf "18 f" urteilt! Seine Prüfkünste, hat Herr Heitmann auf dem Gebiet Helgoland schon mehrfach bewiesen! Dann wäre Müller bestätigt!

    Beste Grüße

    Markus

  • Hallo,

    im BPP gilt das ungeschriebene Gesetz: amtieren zwei Prüfer parallel in einem Prüfgebiet, dann kann der andere Prüfer nicht zu einem gegenteiligen Urteil gelangen, als der Prüfer zuvor.

    Ist ein gleichzeitig für das Prüfgebiet amtierender Prüfer anderer Meinung, als der andere, so muß er an den Prüfer verweisen, der die erste Prüfung vorgenommen hat.

    Weil Oliver den Bogen "nicht geprüft" hat, steht der Weg für Herrn Heitmann frei, zu einer abweichenden Beurteilung von Oliver zu gelangen.

    Beste Grüße

    Markus

  • Hallo zusammen,

    ich habe mal nachgesehen: Jens Müller ist anscheinend so bedeutend, daß er weder bei Briefmarken-Prüfer noch bei filatelia.fi gelistet ist.

    Ab und zu bin ich auch im Forum von lafilatelia.it unterwegs. Mitglieder sind dort u.a. Top-Aussteller und etliche Autoren, die beim Thema Prüfungen meist der gleichen Meinung sind: Sie loben die Spezialisierung der deutschen Prüfer und schimpfen auf die italienischen Alles-Prüfer, die bei fremden Sammelgebieten mangels Sachkenntnis und Vergleichsmöglichkeiten oft vollkommen falsch liegen. Die Prüfung der eigenen Gebiete beherrschen diese Prüfer oft aus dem effeff. Zum Ansehen der hiesigen Prüfer trägt Herr Müller sicher nicht bei.

    Warten wir mal ab, was Markus in den nächsten Tagen/Wochen mitzuteilen hat.

    viele Grüße

    Dieter

  • es geht letztendlich um Umsatz und Profit. Notfalls kann ein Prüfer, der für sein Attest haftet, in Haftung gebracht werden. Das kann man natürlich nur, wenn man im guten Glauben ist, dass das ausgestellte Attest in der Sache fehlerfrei ist.

    Haftung setzt auch voraus, daß ein Schaden entstanden ist. Der würde nicht entstehen, wenn Köhler das Los zurückzieht (was in der Vergangenheit bei einem gleichgearteten Fall nicht erfolgte). Wenn der Eigentümer das Stück bereits einem BPP-Prüfer vorgelegt hatte, der darüber anders urteilte (mit Prüfauftrag oder nicht), dürfte die Gutgläubigkeit für ihn verlorengegangen sein. Damit entfiele auch die Haftung. Der Eigentümer müßte also einen "gutgläubigen" Käufer finden, der dann die Prüferhaftung verlangt - angesichts der inzwischen hergestellten Öffentlichkeit des Ablaufs ein juristisch eher heikler Versuch.

  • Hallo Jürgen (Altsax),

    ganz so einfach ist es vielleicht nicht, als wenn ein falsch gestempelter Sachsendreier mit Attest auf "echt" lautend vorliegt?

    Im Falle Köhler auf diesen Bogen eine Vorschuss ausbezahlt haben sollte, dann könnte es vielleicht noch komplizierter werden?

    Das Auktionshaus Köhler kann nicht entscheiden, ob ein Streifen aus der VI. oder der VII. Auflage vorliegt und der Eigentümer muß dem Vortrag von Oliver oder mir nicht folgen. Der Eigentümer kann auf die Erfüllung des mit Köhler geschlossenen Vertrages bestehen.

    Selbst sehe ich bereits am mir bekannten Bildmaterial keine Chance, dass dieser Bogen aus der VI. Auflage stammt.

    Beste Grüße

    Markus

  • Hallo,

    das ist keine 7 b (Papier ohne Struktur, Zwickelplatte Stellung II) sondern eine 7 c (gegittertes Papier, Zwickelplatte Stellung I)

    383rd Auction - 8652 | Auktionshaus Heinrich Köhler

    Nicht nur Herr Schulz hatte Probleme, Marken auf gegittertem Papier zu erkennen, wenn sie auf Belegen oder Briefstücken original haften. Dabei ist die Unterscheidung ganz einfach, wenn man sich die Papierstruktur auf der Oberfläche betrachtet.

    Aber wenigstens ist 6 f richtig. Das ist doch schon einmal etwas!

    Beste Grüße

    Markus

  • Hallo,

    der Fünferstreifen, auf dem Brief vom 30. Juni 1890 aus Los-Nr. 8675, ist natürlich auch 18 g und nicht wie angeboten 18 f

    383rd Auction - 8675 | Auktionshaus Heinrich Köhler


    Hier ein Brief vom gleichen Tag, korrekt als 18 g angeboten.

    Los 8676


    Nun eine Paketkarte vom 21. Juni 1888, korrekt als 18 f attestiert und angeboten.

    383rd Auction - 8708 | Auktionshaus Heinrich Köhler


    Nachstehend habe ich die Marken von den drei Belegen in Vergleich gesetzt.

    Seit Jahrzehnten betreiben bestimmte Prüfer und Anbieter ein heiteres Auflagenraten bei Marken von Helgoland. Das geht zu Lasten der Sammler und der Helgoland-Philatelie. Damit dieses Raten endlich aufhört, schreibe ich mir seit Jahren die Finger wund.

    Beste Grüße

    Markus

    P.S. bereits im Vorfeld der letzten Auktion hatte ich dem Auktionshaus Köhler deutlich meine Bereitschaft signalisiert, in Bezug den kommenden Helgoland-Angeboten (Auflösung Helgoland-Sammlung Dr. Häuser) behilflich zu sein bzw. zusammen zu arbeiten. Auf das Angebot wurde nicht eingegangen.

    Einmal editiert, zuletzt von Admin-S (26. Februar 2024 um 15:05)