Werte Sammlerfreunde
Ich habe heute folgende Postkarte erhalten, die ich Euch gerne zeige.
Fahrpost-Nachnahme mit Aufgabenummer "ORSIÈRES 417" vom 20.12.1895 zur Begleichung der Gemeindesteuern 1894 von Orsières nach Martigny-Ville (beide Ortschaften befinden sich im Kanton Wallis).
Der maximale Nachnahmebetrag für die Briefpost betrug Fr. 50.—. Der Betrag von Fr. 62.—musste also mit der Fahrpost erhoben werden. Zur Anwendung kam der Tarif vom 1.7.1893. Die 5 Rp. Postkarte wurde mit der Zusatzfrankatur Stehender Helvetia 68 C und 70 C versehen und mit dem Ortsstempel von ORSIÈRES, AW 141B/ 25 gestempelt. Porto insgesamt Fr. -.85.
Vom Empfänger musste der Betrag von Fr. 62.85 (in Bläuel) erhoben werden.
Portoberechnung:
A. Gewichtstaxe bis 500 Gramm :-.15
B. Werttaxe, entfällt -----------------: -.--
C. Nachnahme für Fr. 62.-- --------: -.70
Total----------------------------------------: -.85
Beispiel gemäss Emil Rüegg, Eidgenössische Fahrpost bis 1907 (publiziert 1994), S. 79.
Sammlergruss
Valesia