Hallo Norbert,
dieser tolle Brief aus 1951 musste eigentlich zwingend nach Berlin gesandt worden sein, da andernfalls innerdeutsch die 2Pf. Notopfer-Steuermarke noch erforderlich gewesen wäre - und deren Fehlen wurde selten übersehen. Kannst du uns die Beleg-Rückseite zeigen?
Bei der exklusiv bayerischen Nachkriegsspezialität "Frei durch Ablösung" waren die behördlichen Grundbedürfnisse wie Porto, Einschreibung und sogar Nachnahme pauschaliert abgegolten. Nur solche unnötigen Luxussachen wie Luftpost oder Eilpost mussten frankiert werden; wobei Luftpost nach Berlin für manche Angelegenheit angeraten war.
besten Gruß
Michael