Fälschungen und Verfälschungen bei klassischen Stücken

  • Liebe Freunde,

    manchmal mag man kaum glauben, wie wenig Ahnung ein homo sapiens ( ?( ) von etwas haben kann, das er öffentlich anbietet ...

    Liebe Grüsse von bayern klassisch

  • Hallo Sammlerfreunde,

    ein aus Gründen der Portoersparnis per Einschluß aus Einbeck nach Würzburg gesandter Brief. Dort zudem noch handschriftlich entwertet.

    Es muss sich um den untersten Brief im Einschluß gehandelt haben, da dieser hier die Durchgangsstempel trägt.

    Jetzt wäre nur noch zu klären warum der Durchgangsstempel auf den 17.4. und des handschriftliche Datum aus Würzburg auf den 14.4. datiert.
    Aber auch hierfür habe ich eine Erklärung: Der Postler war vermutlich betrunken (schweres Dienstverghen) und hat das Datum verwechselt.
    Aber immerhin war er seiner Zeit weit voraus, denn die von ihm verwendete Schrift kam in dieser Forem erst in den 1930er Jahren in Mode.

    Gruß
    bayernjäger :D:D:D:D

    PS: Ich glaube ich gebe sofort ein Gebot auf diese Granate ab.

  • Hallo bayernjäger,

    und ehe du weitere Gebote auf diese Oberrosine abgibst, bitte nicht vergessen, dass der Brief von 1860 stammt, die Marke aber erst 1862 (oder eher 1962) entwertet wurde. Auch sind Distributionsstempel von Bayern nur in ganz, ganz wenigen Abschlägen bekannt geworden, wenn auch nicht unbedingt mir ...

    Liebe Grüsse von bayern klassisch

    Liebe Grüsse vom Ralph

    "Der beste Platz für Politiker ist das Wahlplakat. Dort ist er tragbar, geräuschlos und leicht zu entfernen." Vicco von Bülow aka Loriot.


  • Hallo liebe Forummitglieder,

    ich finde es immer wieder interessant wie "vorschnell" Angebote "kritisiert" werden.

    Deshalb erst mal Danke für das scharfe Auge von Nacktnasenwombat. Sieht man genauer hin, bemerkt man auch, daß es sich um zwei Scans handelt, die miteinander nichts gemein haben.
    Die Vorderseite ist ein Brief und die Rückseite ist ein anderer Brief. Gut auszumachen an der "Faltung" des Briefes mit der Vorderseite und dem Durchscheinen des "Innenlebens". Diese
    Merkmale findet man auf dem zweiten Scan nicht. Dort befinden sich zwei Faltungen im linken und rechten Drittel des Briefes.

    24 Zoll Monitor mit einer scharfen Auflösung + einer HDMI Grafikkarte erleichtern das Sammeln im online-Geschäft :D

    Grüße
    Plattenfehler

  • Hallo Plattenfehler,

    du hast die Ironie in den Beiträgen offensichtlich nicht erkannt. ;(

    Trotzdem rate ich dir das Geld, welches du für diesen Brief evtl. ausgeben wolltest, stecken zu lassen.
    Das ist eine altbekannte Fälschung, Rückseite hin oder her.

    Gruß
    bayernjäger

  • Hallo bayernjäger,

    Ironie hin oder her. Es geht um das sachliche Auge. Bestimmt gibt es Einige die diesen Unterschied nicht bemerkt haben. :D

    Keine Angst ich investiere nur in Plattenfehler. Name ist Programm. Solche Fälschungen interessieren mich nicht.

    Grüße
    Plattenfehler

  • Hallo,

    Aus dem Bauch heraus ?

    Wenn ich die schön aufgereihten Zettelchen lese, dann schaue ich mir die Bayern Eins eigentlich schon garnicht mehr an. In der Regel ist in einer Unkrautwiese keine Rose zu finden. :) Auch in den späteren Jahren sind die geprüften Stücke meist erhöht geprüft.
    Ich hege eher die Befürchtung, dass mit dem Aufkleber auf der Rückseite eine dünne Stelle "übertüncht" werden soll - Prüfung hin oder her. Man weiß ja nicht, was mit der Marke nach der Prüfung in all den Jahren noch passiert ist.
    Und dazu noch - Zitat "Dies ist ein Privatverkauf. Keine Garantie, Rücknahme oder Widerspruch. Dies bitte berücksichtigen."
    Der gesunde Menschenverstand sollte sagen - "Nein - danke".

    Beste Grüße
    Postgeschichte-Kemser


    Ergänzung - Zitat:

    "Allerdings bin ich weder
    Briefmarkensammlerin noch Expertin und kann daher nicht mit Sicherheit
    sagen, ob alle enthaltenen Marken und Stempel echt sind bzw. die
    Zuordnungen richtig sind."

    Dafür hat sie aber eine erstaunliche Sammlungs-Verkäufer-Vita. 8)

  • Lieber Bayern Social,

    wer Ahnung von der Materie hat, klickt hier gelassen weiter.

    Wer keine Ahnung von der Materie hat (eBay - Mehrheit) beobachtet oder bietet verhalten drauf los.

    Wer den Zuschlag dann bekommt, dessen Sammlung würde ich für eine Spende von 10 Euro gerne NICHT sehen wollen - reiner Selbstschutz!

    Liebe Grüsse von bayern klassisch

    Liebe Grüsse vom Ralph

    "Der beste Platz für Politiker ist das Wahlplakat. Dort ist er tragbar, geräuschlos und leicht zu entfernen." Vicco von Bülow aka Loriot.


  • Hallo Schorsch,

    danke fürs zeigen - wird entweder rückabgewickelt (Spaßbieter), der Käufer hat NULL Ahnung von der Materie (buchttypisches Verhalten) oder ein Cleverle hat gekauft und klagt nach Falschprüfung auf Erfüllung durch ein echtes Stück - dann hätte er sich allerdings 200 Euro netto gespart!

    Liebe Grüsse von bayern klassisch

    Liebe Grüsse vom Ralph

    "Der beste Platz für Politiker ist das Wahlplakat. Dort ist er tragbar, geräuschlos und leicht zu entfernen." Vicco von Bülow aka Loriot.


  • ... oder ein Cleverle hat gekauft und klagt nach Falschprüfung auf Erfüllung durch ein echtes Stück - dann hätte er sich allerdings 200 Euro netto gespart!


    Hallo bayern klassisch und alle,

    ... und genau das würde mich jetzt interessieren: ist ein solcher Brief "in echt" daraufhin für den Käufer einklagbar? Gibts dafür juristische Präzedenzfälle? Wo steht, dass der Verkäufer in jedem Fall einen ECHTEN derartigen Brief mit handschriftlicher Entwertung (1 Kr. rosa, womöglich noch aus WÜ) liefern muss, wenn der angebotene sich als Makulatur herausstellen sollte?

    So gerne ich es würde, weder glaube ich, dass es das gibt, noch, dass ein solcher Rechttstreit je geführt wurde bzw. Aussicht auf Erfolg hätte (und schon deshlab nie mals zustande käme).

    Beste Grüsse vom
    µkern

  • Lieber mikrokern,

    ich will hier keine Rechtsberatung machen, aber wer echt anbietet, muss echt liefern. Stellt sich nach einem Kaufgeschäft unzweifelhaft heraus, dass das als echt angebotene und gekaufte Produkt eine Fälschung ist, dann kann der betrogene Käufer auf der Lieferung eines echten Stücks bestehen.

    Einer Klage stehen keine Gegengründe entgegen und wenn der Richter durch einen Sachverständigen das Stück als falsch attestiert bekommt, dann kann er den Verkäufer auf Erfüllung des Vertrages verklagen.

    Wenn der Verkäufer ein armer Hund ist, bei dem nichts zu holen ist, hat der siegreiche Kläger nur einen Titel, der nichts wert ist. Andernfalls muss der Verkäufer solch ein Stück in echt erwerben und dem Käufer liefern.

    Natürlich sind solche Prozesse schon zahlreich geführt worden. Die Basis dafür waren natürlich nicht gefälschte Bayerndrucksachen, sondern jederzeit käufliche Produkte. So z. B. eine als echt angebotene Markenjacke von Nike für 100 Euro, die sich dann als Produkt aus der Türkei im Wert von 10 Euro erwies. Dann muss der unglückliche Verkäufer mit den paar Kröten, die er für seine Fälschung erlöst hat, versuchen, ein Original zu schnappen, was ihn natürlich finanziell schadet. Der Gewinn für den Käufer liegt in seiner Hartnäckigkeit, dem Urteilsspruch eines Gerichts zu seinen Gunsten und der erhofften Zahlungsfähigkeit des Verkäufers.

    Bei nicht regelmässig handelbaren Produkten, wie ich es hier annehmen würde, würde der vereidigte Experte einen realistischen Wert festsetzen (also einen Transaktionswert, keinen Katalogwert) und die Differenz vom Verkäufer fordern. Daher schrieb ich, dass der reale Wert ca. 200 Euro höher ist, als der heute erzielte, denn wäre das Stück echt, hätte man es natürlich niemals für unter 250 oder 300 Euro kaufen können, denn echte Ortsentwertungen auf 1x Briefen oder DS sind sehr selten und kaum zu beschaffen.

    Liebe Grüsse von bayern klassisch

    Liebe Grüsse vom Ralph

    "Der beste Platz für Politiker ist das Wahlplakat. Dort ist er tragbar, geräuschlos und leicht zu entfernen." Vicco von Bülow aka Loriot.


  • Hallo mikrokern,

    ich teile die Aufassung von @bk nicht, Deine Vermutung/Auffassung dazu aus nachstehendem Grund:

    http://openjur.de/u/355268.html

    Heißt im Fazit für solche Fälle:

    Sachmangel identifizieren + belegen, Kaufpreis + Portoauslagen + ggf. Prüfgebühr erstatten lassen und gut is`...dass man sich nicht hat leimen lassen.

    + Gruß

    vom Pälzer

    Wer um Postgeschichte einen Bogen macht, läuft am Schluss im Kreis

  • Hallo Pälzer,

    die angebotenen Stücke sind m. E. nicht wirklich vergleichbar. Darüber hinaus enthält das Urteil viele Aussagen, die schlicht falsch sind und dokument damit einen Sachverhalt, den Sammler oft vor Gericht gewärtigen müssen - wenn der/die Richter null Ahnung von der Materie hat/haben, dann lautet das Urteil eben so, wie hier.

    Allein schon, dass der Anbieter darauf hingewiesen wurde, dass etwas mit dem Stück nicht stimmt, lässt das ergangene Urteil mit dem von mikrokern angefragten Sachverhalt in keinem Zusammenhang mehr erscheinen.

    Liebe Grüsse von bayern klassisch

    Liebe Grüsse vom Ralph

    "Der beste Platz für Politiker ist das Wahlplakat. Dort ist er tragbar, geräuschlos und leicht zu entfernen." Vicco von Bülow aka Loriot.