Hallo Christian,
von Beginn an... Da gab es nie Einschränkungen. Die Höhe der Frankierung wurde eben durch die Verträge geregelt. Es galten tlw. noch die alten Tarife aus der Vorphila-Periode, wie nach Frankreich bis März 1851 oder auch in die deutschen Staaten bis zum jeweiligen DÖPV-Beitritt. Mit Marken durften die auch geklebt werden. Allerdings kenne ich aktuell noch keinen Brief nach Frankreich aus dieser frühen Zeit mit Marken, nur bar bezahlt oder unfrankiert.
In der Beilage ein Portobrief vom März 1850 mit 20 Kreuzer Transit (Deutschland 8 Kr+ Frankreich 12 Kr) und 12 Kr österr. Inlandsgebühr, wie sie bei Briefen nach Frankreich bis März 1851 gültig war. Übrigens rechnete Frankreich die 32 KrCM ebenso in 12 Dec. um, wie später die 29 KrCM...
LG, Gerald