Hallo Massimo,
In Frankreich musste ein Chargé-Brief mit mindestens zwei Wachssiegeln hermetisch verschlossen werden. Der Abdruck dieser Siegel musste identisch sein. Die älteste Quelle, die ich gefunden habe, stammt aus dem Jahr 1792 (Artikel X der Allgemeinen Post-Dienst-Anweisung).
Ein Chargé-Brief musste am Schalter der Post abgegeben werden, damit ein Beamter die Frankierung und den Verschluss kontrollieren konnte. Bei einem Auslandsbrief konnte die Post jederzeit von sich aus ihren eigenen Dienstsiegel anbringen, um einen Brief zu verschließen, der nicht ausreichend verschlossen schien.
Hier stammen die Stempelabdrücke von der Generaldirektion der Post (Direction Générale des Postes) in Paris.
Anbei ein Beispiel aus der Allgemeinen Post-Dienst-Anweisung von 1832.
Viele Grüsse.
Emmanuel