Thurn und Taxis nach Bayern

  • ... spiel bitte noch ein bisserl herum - der 1. Scan liegt, statt zu stehen und präzise zu sehen ist es nicht mehr. Nimm einfach die Kompression zurück - dann sieht man mit 300 oder 400 kb große Scans.

    Klicke doch einfach mal auf meine Scans z. B. und schaue, welche Datenmengen diese haben und wie groß die sind - da wirst du staunen.

    Legal war es nicht - wer in Preussen lebte, hatte dort auch seine Post aufzugeben - der preussische Staat hatte ja seine Postbeamten nicht dadurch rentabilitiert, indem diese den ganzen Tag aus dem Fenster guckten, weil die Postkunden ihre Briefe woanders aufgaben - also war es ein Verstoß gegen den Postzwang und damit eine Contravention.

    Aber es ist immer schön, so etwas zu haben.

    Liebe Grüsse vom Ralph

    "Der beste Platz für Politiker ist das Wahlplakat. Dort ist er tragbar, geräuschlos und leicht zu entfernen." Vicco von Bülow aka Loriot.


  • Hallo peno,

    es ist zunächst ja vollkommen offensichtlich, dass der Brief in Langeberg / Preussen verfasst und erst in Frankfurt a.M. (überhaupt) zur Postbeförderung nach Kempten gelangt ist. Dazwischen lag eine (enorme) Strecke und auf derselben unterlag die Beförderung des in Rede stehenden Gegenstandes (Brief) eindeutig dem Postzwang.

    Nun haben wir es vorliegend mit - der vermeintlichen Besonderheit - der Niederlassungen ein und des selben Unternehmens zu tun, d.h. jenen der Gebrüder Colsmann in Langenberg (Preussen) und Frankfurt a.M. (TuT-Gebiet). Im späteren Kommentar zum Postgesetz des Deutschen Reichs wurde zur rechtlichen Einheit selbständiger Unternehmen folgendes ausgeführt:

    "Keine - dem Postzwang unterliegende - Beförderung im Sinne des PostG liegt vor, wenn Absender und Empfänger nicht als selbstständige Verkehrspersönlichkeiten, sondern rechtlich als Einheit anzusehen ist, wie das dies z.B. bei den einzelnen unselbstständigen Abteilungen einer an einem Orte sitzenden Behörde möglich erscheint. Dasselbe gilt für verschiedene Abteilungen eines Industrieunternehmens. Handelt es sich aber um räumlich getrennte, selbstständige Postpersönlichkeiten, so ist auch zwischen ihnen eine - dem Postzwang unterliegende - Beförderung möglich. (...) Wenn eine räumliche Trennung stattfindet, kann auch bei Identität von Absender und Empfänger - eine dem Postzwang unterliegende - Beförderung vorliegen."

    Wir wissen nun nicht, ob der Absender jemanden für die Beförderung von Langenberg nach Frankfurt a.M. beauftragt oder ob er diese Strecke evtl. selbst mit dem Brief bewältigt hat. Nur das Letztere wäre legal möglich gewesen: "Das Zwangsrecht der Post hindert niemanden daran sein eigener Bote zu sein.", d.h. auf diese Weise vorliegend die Beförderungsstrecke kostenreduzierend zu verkürzen. Das erscheint allerdings nicht sonderlich wahrscheinlich.

    Natürlich haben sich solche Klarstellungen zum Postzwang vielfach erst über Jahrzehnte hinweg durch die Rechtsprechung ergeben, aber auch im Jahre 1818 wird das wie Ralph im letzten Absatz verständig begründet hat nicht anders zu sehen gewesen sein....was den gezeigten Brief nur besser macht.

    Viele Grüße

    vom Pälzer

    verwendete Quelle:

    https://books.google.de/books?id=J8OhB…epage&q&f=false

    Seite 76f. u. 79

    Wer um Postgeschichte einen Bogen macht, läuft am Schluss im Kreis

    Einmal editiert, zuletzt von Pälzer (21. Juli 2020 um 21:16)

  • Pälzer, bayern klassisch,

    danke für eure erhebenden Ausführungen, die ich zwar erst noch verarbeiten muss, aber nun mit dem Gefühl doch etwas Besonderes im Bestand zu haben. Danke.

    bayern klassisch

    Lieber Ralph,

    mit adobe photoshop 6 habe ich hin und her probiert, aber wenn ich die Datei auf nicht mehr als 1Kb bringen möchte, dann wird entweder die Größe oder die Auflösung reduziert. Anbei nun das letzte Ergebnis mit knapp unter 1 Kb, wenn das wieder nicht zufriedenstellend ist, dann beschreibe mir doch bitte mal, für Laien verständlich, die richtige Vorgehensweise (per mail?).

    Liebe Grüße

    Peter

  • Hallo Peter,

    vielleicht solltest du zur Bearbeitung der Größe ein weniger kompliziertes Gratis-Programm wie xnview nutzen. Ich habe auch Photoshop auf meinem Rechner, aber für solche Basisfunktionen wie drehen oder Größe ändern benutze ich es nicht.

    viele Grüße

    Dieter

  • Ich verstehe das alles nicht. Um einen Beleg zu scannen, braucht man doch kein Grafikprogramm.

    Bei jedem Scanner sollte doch ein Tool mitgeliefert worden sein, mit dem man den Scanner bedient. Dort lässt sich die Auflösung einstellen und der Speicherort. Das war’s doch auch schon.

    Wenn man dann will, hat man die Option, mit einem Grafikprogramm die erstellte Grafikdatei zu bearbeiten, zB auch die jpg-Kompression zu verändern. Muss man aber nicht.

    viele Grüße
    Erwin W.
    preussen_fan

  • ... so ist es. Wenn man einen normalen AD - Brief scannt, bekommt man mit 300 dpi und mittlerer Kompression (alles andere ist Quatsch) ca. 300 Kilobyte. Das ist eine sehr gute Größe, bei der man alles sieht.

    Liebe Grüsse vom Ralph

    "Der beste Platz für Politiker ist das Wahlplakat. Dort ist er tragbar, geräuschlos und leicht zu entfernen." Vicco von Bülow aka Loriot.


  • Lieber Dieter,

    mit Photoshop 6 kam ich bisher immer gut zu recht, aber anscheinend fehlt die Übung denn ich hab solche Sachen schon länger nicht mehr bewusst gemacht.

    Hier kommt jetzt der letzte Versuch.

    Liebe Grüße

    Peter

  • Lieber Peter,

    klicke doch bitte mal auf deinen eigenen Scan, dann musst du doch erkennen, dass der winzig ist. Ein Bildbearbeitungsprogramm braucht man nicht, weil es nichts mit der Leistung des Scanners zu tun hat. Schau mal, welche Kompression dein Scanner hat (Einstellungen gucken).

    Wenn du ein Programm möchtest, lade dir kostenlos xnview herunter, das kann sogar ein Computerdepp wie ich händeln ...

    Liebe Grüsse vom Ralph

    "Der beste Platz für Politiker ist das Wahlplakat. Dort ist er tragbar, geräuschlos und leicht zu entfernen." Vicco von Bülow aka Loriot.


  • Hallo zusammen,

    ich muß meine Dateien bearbeiten, da ich grundsätzlich mit 800 oder 1200 dpi scanne. Dateien sind damit meist größer als 2,5 MB. Feinheiten werden bei der Größe am besten dargestellt.

    Dieter

  • Lieber Ralph,

    die Dateigröße wird bei Bildern als Dateianhang dargestellt. Das ist einer der Gründe, warum ich Bilder nicht in den Beitrag einbette, so wie es hier einige machen.

    Dieter

  • Ja, dann werde ich den Brief noch einmal mit 300 dpi scannen und versuchen einzustellen, dass die Datei knapp unter 1 MB bleibt. Bis bald.

    Liebe Grüße

    Peter

  • Liebe Sammlerfreunde,

    hierzu folgende Briefhülle aus Kaltennordheim (Sachsen-Weimar-Eisenach / Thurn und Taxissche Post) nach Aub (Kgr. Bayern) vom 29. März 1845. Der Brief wurde versendet vom Postexpeditor und Posthalter Carl Thon, Hofkommissar, von Kaltennordheim (Postexpedition seit 1839). Links unten 0 durchgestrichen und unterhalb Thon. Der Brief war dementsprechend Gebührenfrei auch in Bayern. Am 4. Mai 1839 wurde eine Thurn und Taxissche Kariol-Post zwischen Eisenach, Marksuhl, Tiefenort, Lengsfeld, Dermbach, Kaltennordheim, Fladungen (Bayern), Ostheim vor der Rhön und Mellrichstadt (Bayern) zur Beförderung von Personen, sowie Brief – und Paketsendungen eingerichtet. Der Brief lief bis Mellrichstadt (Rückseite Stempel Mellrichstadt vom selben Tag. Von da weiter über Würzburg nach Ochsenfurt, Zustellung dann von Ochsenfurt aus, (Aub bekam erst am 1.5.1846 eine Postexpedition).


    Beste Grüße von VorphilaBayern


  • Lieber Hermann,

    ein traumhafter Brief - interessant ist die Portofreiheit TT und Bayern, wiewohl es da wohl keine vertragliche Grundlage gab, aber ich vermute, "man kannte sich ja" ...

    Liebe Grüsse vom Ralph

    "Der beste Platz für Politiker ist das Wahlplakat. Dort ist er tragbar, geräuschlos und leicht zu entfernen." Vicco von Bülow aka Loriot.


  • Guten Morgen zusammen,

    anbei ein Bestellschreiben aus Mittelhessen, im Oktober 1860 in die Pfalz gelaufen mit einem 3-er Streifen der Nr. 21. Auch wenn oben berührt optisch doch ganz ansehlich.

    Viele Grüße

    vom Pälzer

  • Liebe Sammlerfreunde,

    hierzu ein Fahrpostbeleg (Postvorschuß / Nachnahme) aus Kaltennordheim (Sachsen-Weimar-Eisenach / Thurn und Taxis) vom 9. September 1849, nach Hilders (Kgr.Bayern). Siegelseitig Durchgangsstempel von Tann (Kgr. Bayern). Der Postvorschuß betrug 18 1/4 Sgr., in Kreuzer umgerechnet 65, zuzüglich 8 Kreuzer Porto im Thurn und Taxisschen Postgebiet. Entspricht 1 Gulden 13 Kreuzer. Dazu kam noch das bayerische Porto von 6 Kreuzer, so daß der Empfänger insgesamt 1 Gulden 19 Kreuzer bezahlte. Es ist schon schwierig einen Vorphilabrief von - oder nach Hilders zu finden. Bei Fahrpostbelegen ist es noch schwieriger. Da freut man sich, noch dazu einen grenzüberschreitenden zu finden.

    Beste Grüße von VorphilaBayern

  • Guten Abend,

    möchte hier 2 Portobriefe von Hanau bzw. Frankfurt nach Gimmeldingen zur Diskussion stellen.

    1.) Brief von Hanau vom 5. Dec. 1849. Thurn & Taxis taxierte 8 Kr. in rot bis zur Bayerischen Grenze (bei Worms ?). Der Kollege, ein Meister im Kopfrechnen, addierte 4 Kr. Bayerischen Anteil zum Gesamtporto von 12 Kr.

    Siegelseitig HK Stempel von Neustadt vom 7.12., kein Botenlohn wie er häufig von NW nach Gimmeldingen erhoben wurde.

    Der nächste Brief, der gleiche (korrekt sogar derselbe ?) Empfänger.

    2.) Brief von Frankfurt vom 21. Sep. 1841. Thurn & Taxis taxierte 6 Kr. diesmal in blau bis zur Grenze (war schließlich ja etwas näher).

    Der bayerische Konterpart, nicht ganz so fix wie sein Kollege oben, schrieb die 4 Kr. an und addierte zu 10 Kr. So weit so gut.

    Siegelseitig findet sich jetzt aber der HK Stempel von Speyer vom 22.9. und zusätzlich 3 Kr. Botenlohn, so dass der gute Meister Lingenfelder bei kürzerer Direktentfernung jetzt 13 Kr.zu berappen hatte.

    Wie lässt sich diese Ungerechtigkeit und Willkür jetzt wieder erklären

    fragt Klaus

    PS: Kann mir jemand auch den Tarifzeitraum für diese Briefe benennen also von ..... bis 30.04.1851 (?)

    Danke

    Wer später bremst,
    ist länger schnell !

  • Lieber Klaus,

    1815 - 1.5.1851 (im Falle von FFM).

    1. Brief aus Hanau von 1849 lief wie der 1. über Worms nach Speyer. Ab 31.1.1843 stempelte man in Bayern auch Briefe beim Eingang (Kartenschluß FFM - Speyer). Mittlerweile hatte der Empfänger ein Postfach, daher kein Cantonsbotenlohn von 3x.

    2. Brief aus FFM von 1841 hatten auch den Kartenschluß Speyer, aber Bayern brauchte keinen Transitstempel abzuschlagen. Die Addition der Porti und des Botenlohns wurden mit derselben (so heißt es) Tinte angeschrieben, was zeigt, dass die Post ihren Kunden kannte.

    Liebe Grüsse vom Ralph

    "Der beste Platz für Politiker ist das Wahlplakat. Dort ist er tragbar, geräuschlos und leicht zu entfernen." Vicco von Bülow aka Loriot.