Beiträge von peno

    Werte Poststellen (II) -stempelsammler,

    bei meiner Dokumentation über die Post in Langenberg/Rheinland kam ich auch mit der Poststelle (II), Wilhelmshöhe, in Berührung. Das Sachthema hat mich seitdem sehr interessiert. Spezifisch versuche ich nun die Poststellen (II) des Kurs 2 des Leitpostamtes Wuppertal-Vohwinkel zu dokumentieren.

    Die rechteckigen Gummistempel, zweizeilig mit Strich, lauten: Poststelle|über Wuppertal-Vohwinkel.

    Für sachdienliche Hinweise, Anordnungen, Dokumente sowie Belege usw. wäre ich sehr dankbar.

    Liebe Grüße

    Peter

    Hallo Helmut,


    hier im Kreis Kleve wurden fast alle Landpoststellen II durch Anordnung der Militärregierung zum 31.3.1946 aufgehoben. Bei euch auch?


    Dieter


    Lieber Dieter,

    durch einen meiner Neffen bin ich, da ich mich derzeit sehr intensive mit den Poststellen (II) des Kurs 2 des Leitpostamtes Wuppertal-Vohwinkel befasse (und Informationen, Dokumente, Belege dazu suche), auf diese Beiträge aufmerksam gemacht worden.

    Nun meine Frage zu deinem Beitrag bezüglich der Anordnung, hast Du dazu eine Quellenangabe oder Abbildung der Anordnung?

    Liebe Grüße

    Peter

    Die Firma A. Volkenborn wurde 1836 von Arnold Heinrich Volkenborn in Langenberg gegründet. Unter der Bezeichnung „AVOLA“ produzierte die Firma Maschinen für die Textilindustrie und die Landwirtschaft. Später spezialisierte sie sich auf Baumaschinen, insbesondere Kreissägen, die auf Grund ihrer ausgezeichneten Qualität auch heute noch einen sehr guten Ruf genießen. Die Firma Volkenborn befand sich einst dem Bahnhof Langenberg schräg gegenüber an der Straße Richtung Hattingen.1993 zog die Firma von Langenberg nach Hattingen um und steht heute in fünfter Generation unter der Leitung von Frau Barbara Volkenborn-Gehrmann.

    (Aus: Die Post in Langenberg/Rheinland, Velbert 2022)

    Liebe Grüße

    Peter


    Lieber Pälzer, lieber Ralph, werte Altbrieffreund,

    zu dem Beleg #62 haben sich mir weitere Fragen ergeben

    Gemäß der Preußischen Rechtsvorschrift zum Postregal von 1794 waren u. a. Briefe (auch zugenähte, was ist das?) grundsätzlich mit der Post zu befördern. In den Paragraphen 145 und 150 steht abweichend das zu lesen:


    § 145 Nur diejenigen werden davon ausgenommen, welche ihrer eignen Geschäfte wegen, oder aus andern besondern und erheblichen Ursachen, dergleichen fremde Briefe den ihrigen beyzuschließen genöthiget sind.


    § 150 Will jemand besondrer Umstände oder Ursachen wegen sich eines Reisenden, eines Fuhrmanns oder Schiffers, zur Fortschaffung seiner Briefe oder postmäßigen Pakete bedienen: so muß er es dem Postamte anzeigen, und sich mit selbigem über das Porto abfinden.


    Wie sind denn diese Möglichkeiten zu verstehen?

    Durfte der Spediteur/Fuhrmann C. F. J. Grasemann den Brief von Colsman in Langenberg nach Frankfurt a/M legal mitnehmen?

    Hätte Colsman bei der Postwärerei in Langenberg bezahlen müssen und Freimarken oder sonst einen Zahlungsnachweis dafür bekommen?

    Hätte Colsman den Zahlungs-/Abfindungsnachweis der Postwärterei Langenberg dem Brief beifügen müssen?

    Hat vielleicht ein Mitglied einen passenden Beleg dazu?


    In der Hoffnung auf sachdienliche Hinweise harre ich der Erläuterung.

    Liebe Grüße

    Peter

    Werte Altbrief-Experten,

    gesucht habe ich unter dem obigen Suchbegriff aber fündig bin nicht geworden. Mir stellen sich folgende Fragen zu einem Beleg Colsman/Langenberg nach Welff/Kempten mit Aufgabe in Frankfurt.


    (Den Beleg hatte ich schon einmal unter Thurn&Taxis nach Bayern

    RE: Thurn und Taxis nach Bayern

    eingestellt.)


    Gemäß der Preußischen Rechtsvorschrift zum Postregal waren u. a. Briefe grundsätzlich mit der Post zu befördern. In den Paragraphen 145 und 150

    § 145 Nur diejenigen werden davon ausgenommen, welche ihrer eignen Geschäfte wegen, oder aus andern besondern und erheblichen Ursachen, dergleichen fremde Briefe den ihrigen beyzuschließen genöthiget sind.

    § 150 Will jemand besondrer Umstände oder Ursachen wegen sich eines Reisenden, eines Fuhrmanns oder Schiffers, zur Fortschaffung seiner Briefe oder postmäßigen Pakete bedienen: so muß er es dem Postamte anzeigen, und sich mit selbigem über das Porto abfinden.

    steht abweichend das zu lesen.

    Wie sind denn diese Möglichkeiten zu verstehen?

    Durfte der Spediteur/Fuhrmann C. F. J. Grasemann den Brief von Colsman nach Frankfurt a/M mitnehmen?

    Hätte Colsman bei der Postwärerei in Langenberg bezahlen müssen und Freimarken oder sonst einen Zahlungsnachweis dafür bekommen?

    Hätte Colsman den Zahlungs-/Abfindungsnachweis der Postwärterei Langenberg dem Brief beifügen müssen?

    Hat vielleicht ein Mitglied einen passenden Beleg dazu?


    In der Hoffnung auf sachdienliche Hinweise harre ich der Erläuterung.

    Liebe Grüße

    Peter

    Werte Franco, NDP oder irgendwie passende Spezialisten,

    auf dem nicht so ganz schönen Beleg wurde der Franco-Stempel, nicht entgegen der sonst üblichen Gewohnheit deutlich sichtbar auf dem Brief, sondern auf den Freimarken abgeschlagen. Gibt es dafür einen Grund, Anordnung o. ä., und um was für eine Art Stempelt handelt es sich dabei?

    Da ich weder Franco- noch NDP-Kenner bin, bitte ich um leicht verständliche Erläuterung, gegebenenfalls mit Quellenangabe.

    Liebe Grüße

    Peter

    Wenn ich jeweils das Aufgabedatum in Barmen und den russischen Stempel (Ankunft- oder Ausgabestempel?) vergleiche, stelle ich fest, dass die Laufzeit
    einmal vom 29.6. bis 23. Juli dauerte
    das andere Mal vom 11.9. bis 5.Oktober dauerte.
    War das normal, dass die Laufzeit nach Russland 3 bis 4 Wochen dauerte?

    Lieber Erwin,

    zum Sachverhalt "Unterschiedliche Kalender" gibt es eine Publikation der Poststempelgilde:

    http://www.poststempelgilde.de…ilde%20Literaturliste.pdf

    von Volkmar Werdermann unter der Nummer 196.

    Liebe Grüße

    Peter

    Lieber liball,

    eine konkrete Frage habe ich noch, bevor ich das Blatt korrigiere, zu dem guten Groschen, wie wird er richtig abgekürzt?

    Bei Wikipedia habe ich das "Gutergroschen oder Gutegroschen, Abkürzung Ggr." gelesen und hier im Forum wie bei Dir auch "gGr.".

    Was ist die richtige Abkürzung und auf welcher Grundlage?

    Liebe Grüße

    Peter

    Lieber liball,

    leider kann ich mich aus familiären Gründen erst jetzt wieder melden.

    Danke für deine positive Einschätzung des Aussehens meines Blattes. Die Anregung/Vorlage dazu habe ich von preussen_fan bekommen.

    Deine Anmerkungen, die mich immer wieder in Erstaunen versetzen und um Monate zurück werfen, werde ich einpflegen und danach einen neuen Versuch starten.

    Liebe Grüße

    Peter

    Lieber Peter,


    Speicherst du direkt im Format .jpg?

    beste Grüße

    Dieter

    Lieber Dieter,

    ja, ich speichere (300 dpi, Komprimierung?) direkt in jpg.

    So wie Du schreibt Ralph ja auch von Komprimierung, aber ich weiß gar nicht was das ist und wie ich es an meinem scanner einstellen kann. Jetzt werde ich mal den von Michael vorgeschlagenen Weg gehen und mal sehen welche Möglichkeiten sich daraus ergeben.

    Liebe Grüße

    Peter

    Lieber Peter,

    wenn eine DIN A4-Seite mit darauf montiertem relativ dicken Brief gescannt wird, liegt die Seite trotz geschlossenem Scannerdeckel nicht flach auf. Im Bereich des Briefes kommt es zu Streulichteffekten, die dann zu diesem Effekt führen.

    Kann man nur mit Aufwand vermeiden: Erst den Brief alleine scannen, dann die Seite ohne Brief. Anschließend den Scan des Briefes in den Seitenscan einfügen. Alternativ den Scan des Briefes auf der Seite dort einfügen, wo später wieder der Brief montiert wird, und dann so scannen.


    Viele Grüße
    Michael

    Lieber Michael,

    danke für deine Aufklärung, ich hatte schon befürchtet, dass mein scanner kurz vor seinem Ende ist.

    Deinen Hinweis werde ich versuchen umzusetzen, dann melde ich mich wieder.

    Liebe Grüße

    Peter

    Lieber Ralph,

    zuvor meinen Dank für deine Hilfe und das Handbuch.

    Selbiges habe ich als Onlineversion auf meinem Computer und habe in selbigem nach Kompression und komprimieren suchen lassen. Leider sind die Begriffe in dem Handbuch nicht vorhanden. Hast Du eventuell einen passenden Ersatzbegriff dafür?

    Liebe Grüße

    Peter

    Lieber Ralph,

    mein scanner ist ein Canon CanoScan 9000F und ich scanne mit dem dazu gehörenden Treiber von Canon. Wenn ich die Seite in Originalgröße mit 300 dpi Ausgabeauflösung in der Vorschau habe, ist sie 24,90 MB groß. Wenn ich die Ausgabegröße auf 50% reduziere sind es immer noch 6,22 MB und um von dort auf 1 MB herunter zu kommen müsste ich die Ausgabeauflösung entsprechend reduzieren, was dann zu dem beanstandeten Ergebnis geführt hat.

    Warum nur bei der Seite die Farben falsch sind weiß ich nicht, andere Seiten in ähnlichen Farben werden korrekt dargestellt.

    Was bedeutet denn hohe Kompression?

    Liebe Grüße

    Peter

    die Datei hat 960 KB mit 120 dpi Auflösung. Die farben hat der scanner verrissen. Im Original ist das Papier, so wie Ralph es hier im Forum empfohlen hat, hellchamois.

    Liebe Grüße

    Peter