• Lieber Jürgen,

    tolles Stück mit perfektem Aufzeigen der Problematik(en).

    Hier eine kleine Auswahl auf die Schnelle von mir mit dem Laufwegen Spanien-Frankreich-Bayern bzw. Spanien-Frankreich-Preussen-Bayern et vice versa.

    Der 1. datiert vom 3.8.1866 aus Barcelona, also zu einer Zeit, als es noch Krieg gab zwischen Preussen und Bayern, von daher hatte er den Leitvermerk "Per Paris" zurecht, denn man konnte ihn wohl kaum über Preussen schicken.

    Bei den anderen Briefen dürfte die (allerdings uralte) Beschreibung immer noch weitestgehend stimmen und vlt. gefällt dir, was du siehst, auch wenn nichts Sächsisches dabei ist (leider!).

  • Hallo Altsax,
    noch ein Frage zu deinem mit 3 Ngr. frankierten Brief?
    Für welche Strecke reichten die 3 Ngr.?
    Auch Bayern druckte 1856 die Möglichkeit einer Beförderung über Preußen ab, die aber lt. VO-Blatt mit Rücksicht auf bestehende Verträge mit Frankreich nicht umzusetzen war. Dort galt die Frankatur von 9xr nur bis Saarbrücken.
    Wurde das von Sachsen aus auch so angewendet?
    Gruß
    bayernjäger

  • noch ein Frage zu deinem mit 3 Ngr. frankierten Brief?
    Für welche Strecke reichten die 3 Ngr.?
    Auch Bayern druckte 1856 die Möglichkeit einer Beförderung über Preußen ab, die aber lt. VO-Blatt mit Rücksicht auf bestehende Verträge mit Frankreich nicht umzusetzen war. Dort galt die Frankatur von 9xr nur bis Saarbrücken.
    Wurde das von Sachsen aus auch so angewendet?

    Hallo bayernjäger,

    das Franco von 3 Ngr. reichte bis zur französisch-spanischen Grenze (Junquera resp. Irun). Spanien berechnete dem Empfänger ein Porto von 4 Reales, das auch der Kostendeckung für Briefe aus Spanien diente, deren Taxe vollständig an Preußen fiel, das daraus sämtliche Transitgebühren zu decken hatte.

    Spanien wollte mit ausländischen Postverwaltungen keine Abrechnungsverpflichtungen eingehen.

    https://www.dasv-postgeschichte.de/pdf/PA%20Preussen%201852%20Nr%2015.pdf

    Sachsen hatte mangels Außengrenzen mit nicht dem DÖPV angehörigen Staaten auch keine entsprechenden Verträge, konnte sich also wahlweise aller Verträge, die andere DÖPV-Mitglieder geschlossen hatten, bedienen.

    Beste Grüße

    Altsax

  • Hallo Altsax,
    vielen Dank, damit ist alles geklärt.
    Das sind wohl auch die Ausführungen auf die in der bayer. VO von 1856 (oben gezeigt) hingewiesen wird. Trotz Veröffentlichung wurde das aber nicht angewandt sondern weiterhin der teuere Weg über Frankreich vorgeschrieben. Das war von der bayerischen Post nicht sehr kundenfreundlich.
    Erst mit der VO von 1864 wurde der Weg über Preußen genutzt, für schlappe 21 Kreuzer Gesamtporto. Bayern war da aber weiterhin sehr konsequent. Fehlte der Vermerk "über Preußen" wurde der Brief über Frankreich geschickt und trotz über Preußen ausreichender Frankatur bis zum Empfänger von 21 Kreuzer (über Frankreich 18 xr) folglich als Grenzfrankobrief behandelt und das spanische Inlandsporto verlangt. Da sieht man wie entscheidend der Laufweg für die Portoforderung war.
    Gruß
    bayrnjäger

  • Hallo Sammlerfreunde,
    hier ein weiterer bis zur Grenze Frankreich-Spanien teilfrankierter Brief.
    München - Lissabon Portugal vom 30.3.1860
    Stempel P.P. (Port Payé), T.F. (Transit Francais) und BAVIERE STRASB. AMB. B. sowie 240
    Der Brief wurde behandelt wie der Brief nach Spanien aus post 34 nach dem Vertrag von 1858 (Taxzusammenstellung siehe post 37) und ist mit 18 Kreuzer bis zur Grenze Frankreich-Spanien frankiert. Für die Strecke durch Spanien und Portugal bis zum Empfänger in Lissabon musste der Empfänger 240 Reis bezahlen.
    Gruß
    bayernjäger

    Einmal editiert, zuletzt von bayernjäger (16. Juni 2024 um 11:19)

  • Hallo Sammlerfreunde,
    zwei bis zur Grenze des DÖPV mit 9 xr frankierte Briefe, Augsburg - Verona vom 13.11.1866 (Porto 5 Neukreuzer/Soldi) und Grafenau - Verona (Porto 1 1/2 Decimi) vom 21.8.1867.
    Mit Beginn des Krieges zwischen Italien und Österreich im Juli 1866 wurde die Postverbindung zwischen beiden Ländern unterbrochen. Erst ab Mitte September war es wieder möglich Post über Österreich in das nun von Italien besetzte Venetien zu versenden. Laut einer bayerischen VO vom 10.9.1866 mussten die Briefe bis zur Grenze des DÖPV frankiert werden. Mit VO vom 31.10.1866 wurde bekannt gegeben, dass Briefe nach Venetien von nun an wie Briefe nach Italien zu behandeln sind. Das Franko betrug je nach Entfernung 14 oder 17xr. Für Verona wären 14xr fällig gewesen. Bis zu einem neuen endgültigen Vertrag zum 1.10.1867 wurden die Teilfrankaturen weiterhin anerkannt und nur das für die italienische Strecke erforderliche Porto von 5 österr. Neukeuzer bzw. Soldi / 1 1/2 ital. Decimi verlangt. Beide Taxierungen kommen auf Briefen vor. Zur Kennzeichnung wurde meist der Stempel N.A. (Non Addebitata, bedeuted "nichts anzurechnen") verwendet.
    Die Behandlung der Briefe aus dieser Zeit ist sehr komplex. Hier wird nur eine verständliche allgemeine Beschreibung angeführt.
    Gruß
    bayernjäger

  • Hallo Sammlerfreunde,
    ein weiterer Brief Franko Grenze DÖPV.
    München – Ferrara (Kirchenstaat) vom 5. JUNI. 1852
    Der Brief ist mit 9xr bis zur Postvereinsgrenze frankiert und wurde nach dem Postvertrag Bayern-Österreich zum 1.7.1850 behandelt, folglich bis zum Ausgangspostamt bezahlt.
    Im Kirchenstaat wurden 28 Bajocchi Porto angeschrieben. Nach dem Tosti-Tarif entsprechen 28 Bajocchi der Taxe für den Transit durch Österreich (der eigentlich schon bezahlt war) plus den Kirchenstaat für einen Brief aus den Deutschen Staaten in die Romagna für ein Gewicht bis1/4 Unze = 7,1 g.
    Die Stempel FRONTIERE (Grenze) und Regno LVo (Lombardo-Veneto) wurden in Ferrara von 1850 -1852 verwendet und waren eigentlich für teilfrankierte Briefe aus dem Königreich Lombardei-Venetien vorgesehen. Die Notwenigkeit für diese Stempel kam mit der Markenfrankatur auf und endete mit dem Postvertrag Österreich - Kirchenstaat zum 1. Oktober 1852 , da dann Grenzfrankaturen nicht mehr zulässig waren.
    Gruß
    bayernjäger

  • Hallo, auf dem Beleg ist ein handschriftlicher Vermerk: pto (Porto) ab Leipzig. Könnte mir bitte jemand erklären was es mit diesen Vermerk auf sich hat?

    Vielen Dank schon einmal für die ev. Antworten und viele Grüße.

    Enrico

  • Hallo Enrico,

    die genauen Taxen liegen mir leider nicht vor.

    Die Verträge mit dem Ausland sahen meist Taxen bis zu den Grenztaxpunkten (hier Leipzig) vor, denen dann noch das inländische Porto (hier wohl 18 Pfg.) sowie ggf. das Landbestellgeld (hier wohl 8 Pfg.) hinzuzufügen war.

    Beste Grüße

    Jürgen

    Einmal editiert, zuletzt von Altsax (25. Juni 2024 um 17:52) aus folgendem Grund: Tippfehler korrigiert

  • Hallo Jürgen, vielen Dank für Deine Erklärungen. Das reicht mir schon.

    Also war das Porto bis Leipzig bezahlt/Frei und von da ab mußte dann der Herr Schöne 26 Pfg. (incl. des Landbestellgeldes) bezahlen um den Brief ausgehändigt zu bekommen.

    Viele Grüße

    Enrico

  • Hallo Enrico,

    es hat den Anschein, daß die 63 Pfg. zwar die Taxe bis Leipzig darstellten, aber nicht bezahlt waren. Andernfalls hätte man wohl kaum das Porto ab Leipzig hinzuaddiert. Die Darstellung ist jedenfalls ungewöhnlich.

    Beste Grüße

    Jürgen