• Die noch aus der Vormarkenzeit stammende Frankaturmöglichkeit oder -pflicht hatte auch zur Markenzeit oft noch über längere Zeiträume oder dauerhaft Bestand. In vielen Fällen waren aber teilfrankaturen ausgeschlossen. briefe waren entweder bis zum Bestimmungsort zu frankieren oder unfrei abzusenden.

    Eine interessante Mischung mit pragmatischer Regelung seutens der involvierten bayrischen Post stellt der folgende Brief dar:

    Der mit der Schweiz geschlossene Postvertrag ließ Teilfrankaturen (noch) nicht zu. Sachsen wiederum gestattete keine Markenverwendung, wenn nicht Frankatur bis zur Grenze zulässig oder vorgeschrieben war. Der vorliegende Brief wurde augenscheinlich im Postamt Zwickau mit Marken versehen (andernfalls wäre der Vermerk "franco Grenze" nicht unter den Marken) in Unkenntnis des vertraglichen Teilfrankaturverbots. In Bayern war man schlauer, wollte sich aber wohl Abrechnungsaufwand ersparen und ignorierte den Vermerk "franco Grenze). Statt die Frankatur von 6 Ngr. wie beabsichtigt als den Postvereinsanteil für einen Doppelbrief bis zur schweiz. Grenze zu betrachten, rechnete man davon 5 Ngr. für einen einfach schweren bis zum Bestimmungsort an. Für das Mehrgewicht wies man das Vereinsporto von 9 Kr. + den schweiz. Anteil von 6 Kr. aus. Die schweiz. Post akzeptierte das so, obwohl auch das eine verbotene "Teilfrankatur" war und berechnete dem Empfänger 50 Rp.

    Einmal editiert, zuletzt von Altsax (29. Mai 2024 um 21:19)

  • Hallo Altsax,
    ich glaube nicht, dass der Vermerk fco Grenze in Zwickau auf den Brief kam. Der Knick durch den Brief und auch durch die Marken ist rechts nicht auf gleicher Höhe. Ich gehe davon aus, die Marken waren gelöst, wurden rechts etwas schräg nach unten versetzt wieder befestigt und dabei der Vermerk etwas überdeckt. Folglich kam der Vermerk auf dem Transportweg auf den Brief.
    Gruß
    bayernjäger

  • ich glaube nicht, dass der Vermerk fco Grenze in Zwickau auf den Brief kam. Der Knick durch den Brief und auch durch die Marken ist rechts nicht auf gleicher Höhe. Ich gehe davon aus, die Marken waren gelöst, wurden rechts etwas schräg nach unten versetzt wieder befestigt und dabei der Vermerk etwas überdeckt. Folglich kam der Vermerk auf dem Transportweg auf den Brief.

    Hallo Bayernjäger,

    Deine Vermutung hatte ich ursprünglich auch. In der Durchsicht läßt sich aber die Höhe des "f" von franco sehr gut ausmessen. Da der Briefbug links in Höhe des Markenbugs liegt, kann man das Paar um diesen Punkt "drehen". Das "f" liegt etwa in der Mitte. Halbiert man also den Höhenabstand, den der Markenbug rechts vom Briefbug hat, erhält man recht genau die Höhenveränderung des Paares über dem "f". Es ist dann immer noch leicht aber eindeutig überdeckt.

    Letztlich spielt es aber keine Rolle, ob der Postler in Zwickau die Marken geklebt hat oder der Aufgeber. Wenn der Grenzfrankovermerk nicht vom Postler stammen würde, hätte auf andere Weise dokumentieren müssen, wie er die Frankatur behandeln wollte. Im Wissen um die Unzulässigkeit der Markenfrankatur hätte er den Brief dem Absender zur "Rettung" der Frankatur zurückgeben müssen. In Unkenntnis der Unzulässigkeit von Teilfrankaturen war die Behandlung als Grenzfrankatur folgerichtig.

    Beste Grüße

    Altsax

  • Hallo Altsax,
    laut Vertrag DÖPV-CH von 1852 gab es entweder Franko- oder Portobriefe. Unvollständig frankierte Briefe wurden demnach als Portobriefe ohne Anrechnung der Francomarken behandelt und das volle Porto verlangt.
    Deswegen erschließt sich mir auch der Sinn des Vermerkes fco Grenze nicht. Spätestens in der Schweiz hätte man den Brief mit dem vollen Porto belegt.
    Ich sehe auf dem Brief keinen Gewichtsvermerk für eine zweite Gewichtsstufe, auch kein Weiterfranko für die von dir angenommene Anrechnung der 1. Gewichtsstufe.
    Es befindet sich nur der ordnungsgemäße Portovermerk für einen Brief der 1. Gewichtsstufe 9/6 auf dem Brief.
    Nichts ist unmöglich aber das von dir angenommene Procedere halte ich nicht für wahrscheinlich.

    Ich kenne aus dieser Zeit ein paar Briefe aus Bayern, bei denen ausnahmsweise das Teilfranko anerkannt wurde. Auf diesen Briefen wurde dann aber immer nur das noch fehlende schweizer Porto ausgewiesen und nicht ein fremdländische Porto.
    Leider habe ich den Originalbrief nicht vorliegen und kann ihn nicht genauer unter die Lupe nehmen. Die Sache mit den abgelösten Marken kommt mir sehr dubios vor.
    Gruß
    bayernjäger

  • Unvollständig frankierte Briefe wurden demnach als Portobriefe ohne Anrechnung der Francomarken behandelt und das volle Porto verlangt.
    Deswegen erschließt sich mir auch der Sinn des Vermerkes fco Grenze nicht. Spätestens in der Schweiz hätte man den Brief mit dem vollen Porto belegt.
    Ich sehe auf dem Brief keinen Gewichtsvermerk für eine zweite Gewichtsstufe, auch kein Weiterfranko für die von dir angenommene Anrechnung der 1. Gewichtsstufe.
    Es befindet sich nur der ordnungsgemäße Portovermerk für einen Brief der 1. Gewichtsstufe 9/6 auf dem Brief.
    Nichts ist unmöglich aber das von dir angenommene Procedere halte ich nicht für wahrscheinlich.

    Hallo bayernjäger,

    die Vertragslage ist klar. Daraus ergibt sich auch eindeutig, daß der Brief falsch behandelt worden ist. Für eine Verfälschung liegen keinerlei Anhaltspunkte vor, auch wenn man sie niemals völlig ausschließen kann. Eine Gewichtsangabe war in Sachsen zu der Zeit nur bei Recobriefen vorgeschrieben. Sie findet sich häufig auf schwereren Briefen nicht. Mit etwas gutem Willen kann man die Krakelei neben der 9 als doppelt unterstrichene 1 2/10 lesen. Sie wäre dan jedenfalls nicht in Sachsen vermerkt worden, weil dort in Achtel Loth-Schritten ausgewogen wurde.

    An unzulässigen Grenzfrankaturen aus Sachsen habe ich über zwei Dutzend registriert, davon rd. die Hälfte in die Schweiz. Nicht einmal im Leipziger Oberpostamt waren die diesbezüglichen Vorschriften immer geläufig.

    Daß auch die schweiz. Post nicht immer nachtaxierte, zeigt der folgende Brief:

    Baden hatte die fehlenden 6 Kr. immerhin korrekt vermerkt.

    Im folgenden Falle ist nur der schweiz. Anteil in Form von 20 Rappen erhoben worden (Abb. Köhler Okt. 1991):

    Die Postler waren offenbar froh, die reinen Taxen richtig berechnen zu können. Die Nebenbestimmungen wie die Nichtanerkennung von Teilfrankaturen blieben da nicht selten unbeachtet.

    Beste Grüße

    Altsax

  • Hallo Altsax,
    das würde mich schon sehr wundern, wenn man in bei der Post in Dresden nicht in der Lage gewesen wäre einen einfachen Brief in die Schweiz richtig zu taxieren. Was das weitere Procedere mit dem Brief war, konnte dem Postler alledings egal sein, das war nicht seine Sache.

    Gewichtsvermerke wurden nicht immer angebracht, i.d.R. bei wegen Gewichtsüberschreitung unterfrankierten Briefen schon.

    Ich halte den Vermerk neben der 9 eher für "Pto" für Porto.

    Die 6 auf der Rückseite des oberen Briefes ist kein Portovermerk. Es handelt sich definitiv um einen Weiterfrankovermerk. Zur vollständigen Frankatur fehlen allerdings 2 Neugroschen, wo immer die Marke hingekommen sein mag.

    Der untere Brief ist das, wie ich es von Bayern auf ganz wenigen Ausnahmebriefen auch kenne.
    Gruß
    bayernjäger

    gehört bayern-klassisch

    Einmal editiert, zuletzt von bayernjäger (28. Mai 2024 um 22:08)

  • das würde mich schon sehr wundern, wenn man in bei der Post in Dresden nicht in der Lage gewesen wäre einen einfachen Brief in die Schweiz richtig zu taxieren.

    Gewichtsvermerke wurden nicht immer angebracht, i.d.R. bei wegen Gewichtsüberschreitung unterfrankierten Briefen schon.

    Ich halte den Vermerk neben der 9 eher für "Pto" für Porto.

    Die 6 auf der Rückseite des oberen Briefes ist kein Portovermerk. Es handelt sich definitiv um einen Weiterfrankovermerk. Zur vollständigen Frankatur fehlen allerdings 2 Neugroschen, wo immer die Marke hingekommen sein mag.

    Hallo bayernjäger,

    bei Dresdner Briefen hättest Du häufiger Gelegenheit, Dich zu wundern. Dort war man bei Auslandstaxen alles andere als sattelfest. Den folgenden Brief hätte der Absender nicht mit marken frankieren dürfen. Er wurde dennoch nicht zurückgegeben, sondern der Postvereinsanteil anerkannt, der russische aber nicht ("frco Grenze"). Teilfrankaturen waren nach preußisch-russischem Vertrag ebenfalls unzulässig :

    Wenn die "6" bei dem Dresdner Brief nach Langenau ein Weiterfrancovermerk ist, dann fehlt mir die Phantasie mir vorzustellen, wie das Weiterfranco bezahlt worden sein könnte. Markenfrankatur von ausländischen Taxanteilen war in Sachsen definitiv ebenso unzulässig wie Teilbarfrankatur.

    Beste Grüße

    Altsax

  • Hallo Altsax,
    kurze Zwischenfrage zum Verständnis "Markenfrankatur von ausländischen Taxanteilen war in Sachsen definitiv ebenso unzulässig wie Teilbarfrankatur", wie war es dann möglich einen Frankobrief ins Ausland zu verschicken? Dann dürfte es eigentlich nur Portobriefe geben.
    Gruß
    bayernjäger

  • Hallo Altsax,
    anbei ein weiterer Brief aus Dresden in die Schweiz.
    Ebenfalls der Versuch ein Teilfranko mit Marke zu verschicken. Diesmal die Marke von der Post als ungültig deklariert und mit gleicher Tinte 9 xr Pto (Porto) vermerkt, dazu kamen dann noch 3 xr 1. Rayon CH, zusammen 40 Rappen.

    Wenn ich deinen Brief aus post 1 genauer ansehe, ist die 9 Pto dort mit schwarzer Tinte geschrieben, evtl. sogar auch gleich / 6 für den schweizer Anteil. So gehe ich davon aus, man hat bereits in Zwickau erkannt, dass die Markenfrankatur nicht zulässig war. Warum dann dort aber trotzdem fco Grenze geschrieben sein worden soll ist unverständlich. Ich denke doch das ist irgendwo auf dem Transportweg geschehen und wurde nicht beachteet.
    Also ich vermute die Marken wurden auch wenn sie das vollständige Franko inkl. CH abgedeckt hätten nicht anerkannt und es handelt sich wie taxiert um einen Portobrief der 1. Gewichtsstufe.
    Gruß
    bayernjäger

    Einmal editiert, zuletzt von bayernjäger (28. Mai 2024 um 23:15)

  • kurze Zwischenfrage zum Verständnis "Markenfrankatur von ausländischen Taxanteilen war in Sachsen definitiv ebenso unzulässig wie Teilbarfrankatur", wie war es dann möglich einen Frankobrief ins Ausland zu verschicken? Dann dürfte es eigentlich nur Portobriefe geben.

    Hallo bayernjäger,

    bei Markeneinführung hatte man in sachsen wie anderswo auch die Sorge, daß deren Verwendung zu Auslandsfrankaturen das Publikum überfordern würde. Markenfrankaturen ins Postvereinsausland wurden daher generell nicht zugelassen. Es gab nur Barfrankatur oder versand als Portobrief. Das wurde durch eine Bescheidung vom 15.8.1852 dahingehend geändert, daß Briefe, deren Frankierung bis zur Postvereinsgrenze "zulässig oder geboten ist", auch mit Marken frankiert werden durften.

    Genau dieser Passus führte zu den relativ vielen Fehlfrankaturen, weil offenbar übersehen wurde, daß solche Teilfrankaturen in vielen Postverträgen ausgeschlossen waren.

    Ab 1.5.1856 wurden mit Ausgabe der Wertstufen von 5 und 10 Ngr. auch Vollfrankaturen ins Postvereinsausland mit Marken zugelassn.

    Die in manchen altdeutschen Staaten üblichen Teilbarfrankaturen der ausländischen Taxanteile hat es in Sachsen nie gegeben.

    Beste Grüße

    Altsax

  • anbei ein weiterer Brief aus Dresden in die Schweiz.
    Ebenfalls der Versuch ein Teilfranko mit Marke zu verschicken. Diesmal die Marke von der Post als ungültig deklariert und mit gleicher Tinte 9 xr Pto (Porto) vermerkt, dazu kamen dann noch 3 xr 1. Rayon CH, zusammen 40 Rappen.

    Wenn ich deinen Brief aus post 1 genauer ansehe, ist die 9 Pto dort mit schwarzer Tinte geschrieben, evtl. sogar auch gleich / 6 für den schweizer Anteil. So gehe ich davon aus, man hat bereits in Zwickau erkannt, dass die Markenfrankatur nicht zulässig war. Warum dann dort aber trotzdem fco Grenze geschrieben sein worden soll ist unverständlich. Ich denke doch das ist irgendwo auf dem Transportweg geschehen und wurde nicht beachteet.
    Also ich vermute die Marken wurden auch wenn sie das vollständige Franko inkl. CH abgedeckt hätten nicht anerkannt und es handelt sich wie taxiert um einen Portobrief der 1. Gewichtsstufe.

    Hallo bayernjäger,

    in Sachsen taxierte man die Portobeträge zu der Zeit in "großen roten Ziffern". Blaue Tinte war bei der preußischen Post üblich. Das "ungültig" muß sich nicht auf die in Sachsen unzulässige Markenverwendung beziehen. Es kann sich auch um einen preußischen Vermerk handeln, der sich auf die Unzulässigkeit einer Teilfrankatur bezieht.

    Grundsätzlich lasse ich mich gerne von anderen Interpretationen überzeugen, sofern sie plausibler sind als meine. Aktuell sehe ich das aber (noch?) nicht.

    Beste Grüße

    Altsax

  • Zur Füllung des Themas:

    Unterfrankierter Brief nach Holstein, bezeichnet mit "f(ranco) Gr(enze)", nachtaxiert mit 4 Schilling (entspr. 1 Ngr.)

    Das Pendant in Gegenrichtung "franco Hamburg":

    Einmal editiert, zuletzt von Altsax (29. Mai 2024 um 15:38)

  • Lieber Jürgen,

    zu #1:

    Wäre der Brief mit 3 Ngr. frankiert worden, wäre alles passend. Man hätte franco Gräntze schreiben können in Unkenntnis der genauen Tarifumstände, Bayern hätte zur Klarstellung 9 Porto / 6 für die Schweiz notiert (wohl in Nürnberg der Tinte und Schrift nach) und die CH hätte beide Gebühren als 50 Rappen vom Empfänger kassiert. Dann hätte sie Bayern mit 30 Rappen = 9 Kr. vergütet und Bayern hätte Sachsen diesen Betrag über die Briefkarte bonifiziert.

    Langnau lag im 2. Rayon Bayerns zur Schweiz und im Falle eines 2. Gewichts hätte man 18 Porto / 12 notieren müssen und die Schweiz hätte 100 Rappen = 1 Franken vom Empfänger einziehen müssen. All das ist nicht geschehen. Daher denke ich, dass es kein Brief der 2. Gewichtsstufe war und die Marken nicht authentisch haften, oder eine komplette Fehlleistung von 3 Postverwaltungen hätte vorgelegen haben müssen, inklusive eines dämlichen Versenders und eines nichtsahnenden Empfängers. Daran mag ich nicht glauben.

    Zu #5:

    Hier hat man alles richtig gemacht - überall. Der Absender zahlte 5 Ngr., wovon 3 Ngr. in Marken bis Basel reichten und über die Spalte Weiterfranko für fremde Posten in der Briefkarte 2 Ngr. für Baden mit der Weiterreichung an die badische Bahnpost. Diese gab in Basel diese von Sachsen bonifizierten 2 Ngr. = 6 Kr. weiter, womit die CH zu ihrem Geld kam und alle glücklich waren.

    Zu #11:

    Sachsen taxierte in der Währung der Abgabepost zur Schweiz 9 Kr. in Rötel vor, ganz nach Vorschrift. Badens Bahnpost (schade, dass die Siegelseite nicht gezeigt wurde) notierte 3 für das Schweizer Porto vorne, ohne dass dies viel Sinn ergeben hätte und die CH zog korrekt 40 Rappen vom Empfänger ein.

    Liebe Grüsse vom Ralph

    "Der beste Platz für Politiker ist das Wahlplakat. Dort ist er tragbar, geräuschlos und leicht zu entfernen." Vicco von Bülow aka Loriot.


  • zu #1:

    ...oder eine komplette Fehlleistung von 3 Postverwaltungen hätte vorgelegen haben müssen, inklusive eines dämlichen Versenders und eines nichtsahnenden Empfängers. Daran mag ich nicht glauben.

    Zu #5:

    Hier hat man alles richtig gemacht - überall.

    Lieber Ralph,

    zu #1: zu dem Brief habe ich meine Überzeugung dargelegt. Für so unwahrscheinlich wie Du halte ich "komplette Fehlleistungen von 3 Postverwaltungen" nicht. Dazu habe ich schon zuviele davon gesehen. Man handelte nicht selten sehr pragmatisch, oft auch im Sinne der Kunden.

    zu #5: hier hat man eben nicht überall alles richtig gemacht. Teilbarfrankierungen waren in Sachsen definitiv nicht zulässig. Der Brief hätte entweder dem Absender zur Entfernung der marke zurückgegeben werden oder als vollständig unfrankiert behandelt werden müssen (ohne Entwertung der Marke!). Von wem letztlich die schweiz. Postverwaltung ihren Taxanteil erhielt, und ob überhaupt, läßt sich nicht mit Sicherheit sagen.

    Liebe Grüße

    Jürgen

  • Hallo Altsax,
    ich habe nun alles was mir an unter- und teilfrankierten Briefen zugänglich war gesichtet.
    Gegen eine anerkannte 1. Gewichtsstufe spricht nicht nur der vorhandene Portovermerk 9/6.
    Hätte man eine 1. Gewichtsstufe anerkannt, müsste für diese ein Weiterfanko von 6 xr irgendwo auf dem Brief angeschrieben sein. Dieser Weiterfankovermerk ist nicht vorhanden. Folglich hat man der CH nichts gutgeschrieben. Das hätte CH nicht mit sich machen lassen. Wie Ralph geschrieben hat, wären für eine 2. Gewichtsstufe 18/12 fällig gewesen, da die Frankatur ja nicht zulässig war. Wäre ein Ergänzugsporto fällig gewesen benutzte man i.d.R. den Vermerk "noch" vor der Taxzahl. Auch dieser ist hier nicht vorhanden.
    Der Portovermerk 9 oder 9 Pto findet sich so oder ähnlich auf vielen Portobriefen aus Sachsen in die CH. Auch aus diesem Grund glaube ich nicht an eine 2. Gesichtsstufe. Es waren hier mehrere Postverwaltungen involviert und sicher wollte keine auf irgendwelchen Portoforderungen aus der CH sitzen bleiben, weshalb ich nicht an die von dir vermutete Fehlerkette glaube.
    Ich will nicht soweit gehen und eine Zugehörigkeit der Marken anzweifeln. Ich bin aber nach wie vor der Meinung, der Vermerk fco Grenze kann ursprünglich nicht unter den Marken gewesen sein. Die abgelösten Marken wurden sicher falsch wieder aufgeklebt. Es ist meiner Meinung nach unstrittig, dass auf dem Brief Marken aufgeklebt waren.
    Der Brief ist auch mit dem nicht anerkannten geklebten Franko eine Seltenheit. Dabei würde ich es bei meiner Beschreibung belassen.
    Gruß
    bayernjäger

    Einmal editiert, zuletzt von bayernjäger (29. Mai 2024 um 17:40)

  • Hallo bayernjäger,

    nach Berücksichtigung auch all Deiner Argumente scheint mir die folgende "Lösung" die plausibelste zu sein:

    Die Marken gehören zum Brief. Klebt man sie so auf, daß der Bug der Marken auf dem des Briefes liegt, ist es möglich, daß der Grenzfrancovermerk frei liegt, also nicht von den Marken verdeckt ist. Dieser Vermerk wurde vom Aufgabepostamt angebracht. Die Frankatur von 6 Ngr. spricht dafür, daß von vornherein ein Doppelbrief bis zur Grenze frankiert werden sollte.

    Die bayrische Post erkannte die Unzulässigkeit der Teilfrankatur bis zur Grenze, wog den Brief aber nicht nach und taxierte ihn als einfach schweren Portobrief ohne Berücksichtigung der vermerkten "Grenzfrankatur".

    Die schweiz. Post verließ sich auf diese Taxierung, wog ebenfalls nicht nach, und erhob als Äquivalent der 15 Kreuzer 50 Rappen vom Empfänger.

    Kannst Du damit einig gehen?

    Beste Grüße

    Altsax

  • Hallo Altsax,
    leider sehe ich für die von dir angenomme Vorgehensweise keinerlei beweisbaren Anhaltspunkte.
    Der Brief zeigt nur folgendes als sicher:
    - mit 6 Ngr. für einen Brief an seine Destination um 1 Ngr. überfrankiert. (Frankatur aber unzulässig)
    - der Versuch ihn als Franko Grenze zu verschicken, obwohl eine Frankatur mit Marken unzulässig war
    - mit Porto für einen einfachen Brief in die CH belastet
    Ansonsten gibt es keine Hinweise auf eine falsche Behandlung.
    Sowohl Bayern als auch CH haben die 1. Gewichtsstufe angenommen. Beide haben den Brief mit Sicherheit gewogen, schließlich ging es ja auch um Einnahmen für die eigene Kasse und Rückbelastungen auszuschließen.
    Ich stehe auf dem Standpunkt, man muss nicht immer versuchen in Briefe etwas hineinzuinterpretieren, was nicht beweisbar ist, nur um ihn noch seltener darzustellen.
    Auch mit der von mir vorgeschlagenen Beschreibung mehr als selten und allemal ein Hingucker.
    Gruß
    bayernjäger

  • Hallo bayernjäger,

    daß man mit spekulativen Annahmen keine "Seltenheiten" erzeugen kann, ist mir absolut klar. Das ist auch nicht meine Zielsetzung. Ich versuche lediglich, das, was offensichtlich ist, unter dem Gesichtspunkt zu betrachten, wie sich Widersprüche zu Vorschriften aus dem postalischen Alltag erklären lassen. Ich trage seit Jahrzehnten alles zusammen, was sich unter solchen "Contraventionen" finden und bezahlen läßt. Das gibt ein Gefühl dafür, wie Postler bisweilen "ticken". Beweisen läßt sich das Ergebnis der Überlegungen meistens nicht, so auch nicht in diesem Falle.

    Etwas weit hergeholt, aber theoretisch möglich wäre noch eine weitere Variante:

    Das sächsische Pfund hatte, ebenso wie m.W. das bayrische zum Aufgabezeitpunkt 32 Loth. Die sächsischen Waagen hatte eine Skalierung von 1/8 Loth. Wenn der Brief im grenzbereich von 1 Loth lag, könnte er in sachsen als Doppel-, in Bayern aber als einfach schwerer Brief gewogen worden sein. Auf Recobriefen von Sachsen nach Preußen habe ich solche Differenzen beim Nachwiegen schon gesehen.

    Natürlich ist das reine Spekulation.

    Ich halte meine Vermutung nach wie vor für wahrscheinlicher, bin mir aber bewußt, daß sie sich ebensowenig beweisen läßt wie die gegenteilige.

    Beste Grüße

    Altsax

  • Hallo Altsax,
    letztendlich musst du entscheiden, welche Beschreibung du dem Brief verpasst.
    Ich habe nur aufgezeigt, was sicher zu sehen ist und was nicht.
    Es ist schon klar, dass auch viele Fehler bei Taxierung und Behandlung passiert sind, ich neige aber dazu mich an dem zu halten, was zu sehen ist und begebe mich nicht in den Bereich der Spekulationen. Das machst du sicher auch nicht und suchst nur eine plausible Erklärung, die aber leider nicht immer einfach ist. Gerade bei falsch behandelten Poststücken muss man allzu oft die Segel streichen, das wirst du wissen wenn du Contraventionen sammelst.
    Gruß
    bayernjäger