• So, ich bin doch noch fündig geworden. Anbei ein Brief von Kirchhain (Kurhessen) nach Rennerthausen/Battenberg (Großherzogtum).

    Viele Grüße

    Sebastian

    Hallo Sebastian,

    sehr schön, vielen Dank. Das ist ein wirklich seltenes Beispiel von einem Brief mit vorausbezahlten bzw. frankierten Landbestellgeld, welcher von einem zu einen anderen Staat befördert wurde.

    Beste Grüße

    Markus

  • Lieber Sebastian,

    Bei poste Restante werde ich ein follower sein. Lesebrille ist bereits geputzt.... ;) Bin hierzu für neue Erkentnisse völlig offen.

    Liebe Grüße von der Pappnase Andreas

  • Innerhalb eines Staates gelaufen. Von HN nach HN.

    Quelle: philasearch.

    Hallo Harald,

    Musste 2x lesen, das HN hatte mich irritiert, ist das Autokennzeichen von Heilbronn, meiner alten Heimat ^^ .....

    Ich verstehe nicht warum da 2x weiterfranko steht. Soll das Bestellgeld andeuten?

    Liebe Grüße von der Pappnase Andreas

  • Hallo Harald,

    Musste 2x lesen, das HN hatte mich irritiert, ist das Autokennzeichen von Heilbronn, meiner alten Heimat ^^ .....

    Ich verstehe nicht warum da 2x weiterfranko steht. Soll das Bestellgeld andeuten?

    Liebe Grüße von der Pappnase Andreas

    Hallo Andreas,

    genau so ist es. Der Brief kostete 2 Kreuzer und lief in den Landpostort von Hochheim nach Massenheim. HN bedeutet Herzogtum Nassau. Schönes Beispiel für vorausbezahltes Bestellgeld.

    Gesucht wird aber in diesem Thema Belege die im Thurn und Taxis Gebiet zwische 2 Staaten gelaufen sind.

    Liebe Grüße

    Harald

    Wein- und Sektstadt Hochheim am Main


  • Hallo Harald,

    Musste 2x lesen, das HN hatte mich irritiert, ist das Autokennzeichen von Heilbronn, meiner alten Heimat ^^ .....

    Ich verstehe nicht warum da 2x weiterfranko steht. Soll das Bestellgeld andeuten?

    Liebe Grüße von der Pappnase Andreas

    Hallo Andreas,

    in Bezug der Vielseitigkeit von Posttarifen, die sich auf Grund der gesamten Komplexität im Sammelgebiet Thurn und Taxis ergeben, dürfte es kaum ein abwechslungsreicheres Sammelgebiet unter den altdeutschen Staaten geben. Es ist hierbei nicht immer einfach, einen jeden Brief in Bezug des verklebten Portos zu erklären und dabei die vielen Änderungen von Bestimmungen, die sich im Laufe der Zeit ergeben haben, alle zu berücksichtigen. Das gilt sowohl für die damaligen Postbeamten, als auch für die heutigen Sammler und Prüfer. Erschwerend kommt hinzu, dass uns nicht alle Regularien aus amtlichen bzw. offiziellen Veröffentlichungen bekannt sondern manchmal nur aus dem konkreten Briefmaterial ableitbar sind.

    Bei dem oben von Harald gezeigten Brief handelt es sich um einen innerhalb dem Herzogtum Nassau, von Wiesbaden nach Massenheim, am 10. Februar 1860 versendeten. Hier griff die sogen. Postbezirkstaxe vom 1.6.1850 und die zum 1.1.1854 eingeführten Bestimmungen über das sogen. Bestellgeld. Soll bedeuten, die verklebte Frankatur von 4 Kreuzern setzt sich einerseits aus 2 Kreuzern für Fernbriefe bis 3 Meilen Entfernung, bei einem Gewicht von unter 1 Loth, und aus dem Landbestellgeld von 2 Kreuzern zusammen. Massenheim war ein von Hochheim bestellter Landpostort. "2 Wf" steht hier, nach meiner Auffassung, für das vorausbezahlte Landbestellgeld. Durchaus gibt es auch zahlreiche verschiedene Arten zu beobachten, wie Postbeamte einen sogen. "ganz freien" Brief austaxierten.

    Beste Grüße

    Markus

  • Lieber Harald, lieber Markus,


    Vielen Dank für eure ausführlichen Erklärungen. Ich war nur etwas über das Kürzel wf irritiert. Bewusst kannte ich dies bisher nur bei meinen Württemberger Auslandsbriefen , dort als wfr mit Betrag X notiert. Ansonsten bei Botenlohn einfach nur eine Zahl X. Somit Fall geklärt.

    Liebe Grüße von der Pappnase Andreas

  • Lieber Andreas,

    Wf stand in allen Fällen für "Weiter-Franco", also einem Betrag, den die Aufgabepost kassiert hatte, der aber nicht für sie selbst bestimmt war, sondern für eine andere Poststelle. Das war in der Regel die Vergütung durch DÖPV-Poststellen für ausländische Postverwaltungen, aber es konnte auch im Inland bzw. innerhalb des DÖPV die Vergütung für andere Leistungen sein (Bestellgeld Land, Bestellgeld Ort, Expressgebühr für den Expressen der Abgabepost usw.).

    Liebe Grüsse vom Ralph

    "Der beste Platz für Politiker ist das Wahlplakat. Dort ist er tragbar, geräuschlos und leicht zu entfernen." Vicco von Bülow aka Loriot.


  • Hallo Sebastian,

    bitte beachte die im Haferkamp-Handbuch auf den gelben Seiten abgedruckte Dienst-Instruktion des Oberpostamtes Frankfurt für Landpostboten aus Januar 1857

    Aus Paragraph 49 "Erhebung der Bestellgebühren" ergeht das Bestellgeld von nur 1 Kreuzer, in Bezug Schloß Johannisberg und auch dem Oberforsthaus Niederrad. Niederrad war zu dem Zeitpunkt, als mein Brief vom 22.5.1867 befördert wurde, bereits eine Postexpedition. Das Oberforsthaus war kein Landpostort sondern eine Adresse, die vor den Toren von Niederrad, aber in der Gemarkung Niederrad lag. Somit war der Landpostbote für die Bestellung zuständig und für solche Adressen, welche vor den Toren und in der Gemarkung lagen, fiel ein Bestellgeld von nur 1 Kreuzer an. Das gleiche gilt dann auch für Schloß Johannisberg. Nur nach Adressen in genau benannten Landorten, fiel das Bestellgeld von 2 Kreuzern an.

    Der blaue Tintenklecks auf der Rückseite von meinem Brief wird wahrscheinlich eine andere Funktion gehabt haben, als von mir bisher angenommen. Es könnte sich hierbei auch einfach nur um ein Kontrollzeichen handeln, welches beispielsweise vom Landpostboten, nach dem Eintragen der Sendung in sein Bestellbüchlein, gesetzt wurde.

    Bei den vielen Kontrollen, die ein in die Zuständigkeit des Landpostboten gefallener Brief, gemäß der besagten Instruktion unterlief, ist eine fehlerhafte, aber nicht korrigierte Taxierung quasi undenkbar.

    Somit 2 Kr. Briefporto und 1 Kr. Landbestellgeld, wie austaxiert.

    Fall gelöst. :)

    Beste Grüße

    Markus

  • Guten Morgen Markus,

    super vielen Dank!!! Im Haferkamp hatte ich tatsächlich noch nicht nachgeschaut. Ich habe es mir gleich notiert und ordentlich registriert. Markier es mir dann auch gleich noch. Also war die Taxierung, wie vorher geschrieben, in vollem Bewusstsein. Sehr schönes Stück.

    Viele Grüße

    Sebastian

  • Hallo Sammlerfreunde,

    damit auch ein Ortsbestellgeld-Brief mit Wechsel in einen anderen Staat gezeigt wird, Rodach (Sachsen-Coburg-Gotha) nach Hildburghausen (Sachsen-Meiningen) vom 18.6.1864, frankiert mit 3 Kreuzer.

    2 xr für einen Brief der 1. Gewichtsstufe in die 1. Entfernungszone bis 3 Meilen innerhalb des Postbezirks +1xr Ortsbestellgeld.

    Vermerk "ganz frei" also inkl. Ortsbestellgeld von 1 xr, deshalb Rötelvermerk 2 / 1.

    Neben der Marke mit Blaustift "1 Wf" für das Weiterfanko des Ortsbestellgeldes in Höhe von 1 xr.

    Zudem mittig Vermerk mit blauer Tinte "0", was bedeutet, dass für den Brief nichts vom Empfänger einzuheben war, da er inkl. Ortsbestellgeld bezahlt wurde.

    Gruß

    bayernjäger

    Einmal editiert, zuletzt von bayernjäger (10. März 2024 um 21:15)

  • Hallo,

    in Niederrad selbst fiel zu keiner Zeit ein Ortsbestellgeld an, da zu dem Zeitpunkt, als Niederrad zur Postexpedition erhoben wurde, das Ortsbestellgeld für Briefsendungen bereits abgeschafft war. Lediglich im Landzustellbezirk, dazu gehören die Adressen vor den Toren der Stadt, in der Stadtgemarkung und die Adressen in den Landorten, fiel bis zum Ende der Taxiszeit, dem 30. Juni 1867, ein Landbestellgeld an.

    Die Landpostboten waren andere, als die Postboten im Ortszustellbezirk. Für die Landpostboten, die auf dem Gebiet der Freien Stadt austrugen, galt eine besondere Dienst-Instruktion, welche in drei Teilabschnitte, mit insgesamt 69 Paragraphen, unterteilt war.

    Nachstehend, aus der "Dienst-Instruktion des Oberpostamts Frankfurt für Landpostboten", der Paragraph 49, welcher die jeweilige Höhe des Bestellgeldes regelt, je nach dem ob der Landpostbote einen Brief vor die Tore der Stadt und in der Gemarkung oder nach den Landorten austrug.

    Die vollständige Dienst-Instruktion findet sich im Haferkamp-Handbuch.

    Beste Grüße

    Markus