Hallo zusammen,
ein auf einem Brief angebrachter handschriftlicher Vermerk oder Stempel "Aus dem Briefkasten" hat in der Regel den Zweck, den Annahmebeamtem von dem Verdacht zu entlasten, für eine falsche Frankatur oder sonstige Falschbehandlung verantwortlich zu sein.
Einen ganz anderen Grund hatte ein solcher Stempel auf dem nachfolgend gezeigten Beleg:
In diesem Falle war die Marke ungenügend befestigt und wurde im Briefkasten lose vorgefunden. Der Postler ermittelte den zugehörigen Brief, klebte sie dort auf und dokumentierte diese (so vorgeschriebene) Handlung durch den Stempelabschlag.
Es handelt sich um den ersten Beleg dieser Vorschrift, den ich je gesehen habe.
Beste Grüße
Altsax