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Hallo zusammen,
gemäß § 40 Abs. 1 Ziff. 3 des Post-Reglements vom 30.11.1871 (gültig bis 31.12.1874) war ein postlagernd gestellter Brief als unbestellbar zu behandeln, wenn er nach 3 Monaten nicht abgeholt war.
Da er früher zurückging, wird es so wie Ralph geschrieben hat gewesen sein. Laut Adressbuch Hamburg 1873...
...gab es (nur) als Absender Winterfeld V. ein Fräulein in der Oberaltenstraße 8a und der Adressat Otto Kühbrunn residierte in der Osterstraße 29 (siehe Anhänge).
Viele Grüße
vom Pälzer