• Werte Sammlerfreunde

    Anbei ein Strubelbrief von 1861 von Zofingen (AG) nach München:

    Faltbrief vom "ZOFINGEN/ 28 SEPT. 61/6 A" (AG) über "ZÜRICH" und via Lindau, Augsburg (Bahnpoststempel) mit der Bahnpost nach München im Königreich Bayern, frankiert mit 40 Rp. Strubel (26 G/26B4) zur Bezahlung des Portos von 40 Rp. bis zum Bestimmungsort.

    Der Brief kam 2 Tage später gemäss rückseitigem Ankunftsstempel in "MÜCHEN 30 SEP 1861" an.

    Der 40 Rp. Tarif (15.10.1852 – 31.8.1868) erklärt sich wie folgt:

    10 Rp. für einen Brief der 1. Gewichtsstufe (bis 15 Gramm) aus dem 1. Schweizer Rayon (bis 10 Meilen à 7,5 km = bis 75 km bis zum Grenztaxpunkt) sowie 30 Rp. für die Leitung in den 3. vereinsländischen Rayon für die Bayerische Post (über 20 Meilen = mehr als 150 km ab Grenztaxpunkt) gemäss Einzelvertrag mit dem DÖVP Mitglied Bayern vom 26.4.1852. Vorderseitig ist eine rote Tinten-Taxe von "9" = 9 rheinische Kreuzer (= 30 Rappen) als Anteil für die Bayerische Post notiert.

    Hier nun meine Fragen:

    Ich habe den Begriff "x km bis zum Austauschbüro" mit "x km bis zum Grenztaxpunkt" ersetzt. Ich hoffe, dass war 1861 immer noch so der Fall?

    Korrektur (#342) : Der Brief lief im Transit über Zürich und via Lindau, Augsburg (Bahnpoststempel) mit der Bahnpost nach München.

    Sammlergruss

    Valesia

    Einmal editiert, zuletzt von Valesia (10. Januar 2022 um 13:20)

  • Hallo Martin,

    die Grenztaxpunkte galten von Anfang an bis zum Ende dieses PV (mit Erweiterung ab dem 1.9.1859).

    Der Brief lief nicht über Friedrichshafen, sondern über Lindau (Bahnpoststempel Lindau - Augsburg hinten).

    Ansonsten ist die Beschreibung perfekt. :thumbup::thumbup:

    Liebe Grüsse vom Ralph

    "Der beste Platz für Politiker ist das Wahlplakat. Dort ist er tragbar, geräuschlos und leicht zu entfernen." Vicco von Bülow aka Loriot.


  • Hallo,

    dieser Portobrief aus Basel vom 7.5.1811 nach Kempten dürfte in Basel in das falsche Briefpaket nach Huningue gelangt sein. Dort wurde der Transitstempel SUISSE PAR HUNINGUE abgeschlagen. Einen Brief nach Bayern habe ich mit diesem Stempel noch nie gesehen.

    Nach der Abstempelung muss der Fehler jedoch sofort bemerkt worden sein, da keine französische Taxierung auf dem Brief vorhanden ist. So wurde er wieder nach Basel retourniert.

    Die Taxierung von 6 Kr. für Basel und 6 Kr. für Bayern entspricht wieder den regulär beförderten Briefen.

    Grüße von liball

  • Hallo Karl,

    die Taxe 6 / 6 wundert mich, war es doch wohl dieselbe Hand und dieselbe Tinte. Habe ich, neben dem von dir genannten Stempel, so auch noch nicht gesehen, da Basel eigentlich immer nur sein Porto notierte, nicht das von Bayern.

    Liebe Grüsse vom Ralph

    "Der beste Platz für Politiker ist das Wahlplakat. Dort ist er tragbar, geräuschlos und leicht zu entfernen." Vicco von Bülow aka Loriot.


  • Liebe Freunde,

    etwas off-topic, aber weil hier Anfang Januar so entschieden in Abrede gestellt wurde, dass es grundsätzlich unmöglich gewesen wäre, dass der DÖPV als selbstständige Instanz Postverträge mit anderen Staaten hätte schließen können:

    Es gab nicht nur definitiv den Vertrag mit der Schweiz, annähernd zeitgleich wurde auch mit Frankreich über einen zentralen Vertrag verhandelt, der für alle Vereinsstaaten bindend hätte werden sollen. Verhandlungsführer waren für den DÖPV Österreich, Preußen, Baden, Bayern und Thurn und Taxis. Die Verhandlungen scheiterten und Preußen schloss 1853 stattdessen einen Additionalvertrag zum PV mit Frankreich von 1847.

    Viele Grüße aus Erding!

    Achter Kontich wonen er ook mensen!

  • Lieber Dietmar,

    das von dir Geschriebene bestätigt ja gerade, dass der DÖPV in toto gar keinen Vertrag hätte schließen können mit dem Ausland, weil praktisch alles dagegen gesprochen hätte; der DÖPV glich ja keinen Bundesstaat, sondern eher einem Staatenbund auf postalischer Ebene und ein Preuße konnte halt nicht für einen Bayern einen Vertrag mit aushandeln, ein Sachse schon mal gar nicht und über Bergedorf oder Mecklenburg-Strelitz müssen wir gar nicht nachdenken. Es war ja die Stärke des DÖPV, dass es mehrere Verträge meherer Staaten mit den Ausland gab und man sich im Prinzip aussuchen konnte als eher unbedeutendes Land ohne Auslandsgrenze, wem man seine Auslandskorrespondenzen übergeben mochte und wem lieber nicht.

    Liebe Grüsse vom Ralph

    "Der beste Platz für Politiker ist das Wahlplakat. Dort ist er tragbar, geräuschlos und leicht zu entfernen." Vicco von Bülow aka Loriot.


  • Lieber Ralph,

    die Aussage, die sich aus dem zuerst von Tim und jetzt von mir Geschriebenen ergibt, ist, dass der DÖPV wenigstens in der Anfangsphase seines Bestehens möglicherweise eine andere Perspektive hatte: bevollmächtigte Postverwaltungen verhandelten mit ausländischen Anliegern im Namen und zum Besten des Vereins.

    Wenn du aufgrund deiner persönlichen Überzeugung, dass etwas gewesen sein muss oder nicht anders gewesen sein kann, etwas formulierst, heißt das nicht zwangsläufig, dass diese Aussage auch valide ist. Dogmen mögen ihren Platz in Religionen haben, aber in der Philatelie sind sie nicht sinnvoll. Und nicht nur mir fällt es daher schwer, solche pauschalen Erklärungen als Normativ zu akzeptieren. Es sei denn, du hättest diese Einsicht auf Basis der entsprechenden Akten in Wien, München, Regensburg und anderenorts gewonnen und wüsstest es besser. Dann könntest du problemlos Zitate auf den Tisch legen, die deine Sicht untermauern. Wir lernen gerne dazu.

    Die umfassende Geschichte des DÖPV ist noch nicht geschrieben. Einigen könnten wir uns daher einstweilen auf der Basis, dass sich die anfänglichen Vorstöße für gemeinsame Vereinbarungen (diejenige mit der Schweiz galt übrigens bis zum PV mit dem Norddeutschen Bund und den süddeutschen Staaten 1868 und wird darin ausdrücklich erwähnt) als nicht praktikabel erwiesen, aus welchen Gründen auch immer, und daher Separatverträgen der Vorzug gegeben wurde. Die Vorteile konnten auch auf diesem Weg weitergereicht werden.

    Viele Grüße aus Erding!

    Achter Kontich wonen er ook mensen!

  • Lieber Dietmar,

    die Aussage, die sich aus dem zuerst von Tim und jetzt von mir Geschriebenen ergibt, ist, dass der DÖPV wenigstens in der Anfangsphase seines Bestehens möglicherweise eine andere Perspektive hatte: bevollmächtigte Postverwaltungen verhandelten mit ausländischen Anliegern im Namen und zum Besten des Vereins.

    das ist ja völlig unbestritten und wurde auch im April 1850 so proklamiert, ab 1.7.1850 auch entsprechend umgesetzt.


    Wenn du aufgrund deiner persönlichen Überzeugung, dass etwas gewesen sein muss oder nicht anders gewesen sein kann, etwas formulierst, heißt das nicht zwangsläufig, dass diese Aussage auch valide ist. Dogmen mögen ihren Platz in Religionen haben, aber in der Philatelie sind sie nicht sinnvoll. Und nicht nur mir fällt es daher schwer, solche pauschalen Erklärungen als Normativ zu akzeptieren. Es sei denn, du hättest diese Einsicht auf Basis der entsprechenden Akten in Wien, München, Regensburg und anderenorts gewonnen und wüsstest es besser. Dann könntest du problemlos Zitate auf den Tisch legen, die deine Sicht untermauern. Wir lernen gerne dazu.

    Den Passus verstehe ich nicht - worauf genau beziehst du dich da? Nebenbei habe ich mich lange Zeit bemüht, die DÖPV-Akten in Österreich (Lagerungen in Wien, Salzburg, evtl. Graz, mal hin und her (Krieg)) ausfindig zu machen und war im Austausch mit etlichen Archivaren dort. Ergebnis: Keine Ahnung, nicht wichtig (außer vlt. für mich, ein paar Postgeschichtler oder andere Eigenbrötler), fragen sie doch woanders, ich gebe ihnen mal die Kontaktdaten, woher soll ich das wissen, haben sie Registerangaben, DÖPV, was soll das denn sein usw. usw. usw.. Fazit: Es könnten noch alle Akten der Endlagerung von damals nach Wien gegangen vorhanden sein, nur wußte keiner, ob das so war und wenn, wo sie hätten sein sollen.

    Liebe Grüsse vom Ralph

    "Der beste Platz für Politiker ist das Wahlplakat. Dort ist er tragbar, geräuschlos und leicht zu entfernen." Vicco von Bülow aka Loriot.


  • Hallo Erdinger, hallo Ralph,

    ich habe zu dieser Diskussion eine vielleicht etwas abwegige Frage: Meiner Meinung nach waren im 19. Jahrhundert Postverträge in der Regel Staatsverträge, die erst nach ihrer Ratifizierung und Unerschrift durch den jeweiligen Souverän in Kraft treten konnten. War das beim DÖPV überhaupt möglich? Wie war das beim Vertrag mit der Schweiz?

    Beste Grüße

    Jürgen

  • Lieber Jürgen,

    Verträge wurden von Ministerium zu Ministerium ausgehandelt und dann von den jeweiligen Regenten ratifiziert. Die CH als Eidgenossenschaft hatte ja sowohl 1852, als auch 1868 sehr gute Konditionen mit Baden, Bayern, Württemberg, Taxis (nicht 1868) und Österreich ausgehandelt, obwohl sie als Transitland keine maßgebliche Rolle mehr spielte; in wie weit sie im Vorteil war, die involvierten deutschen Postverwaltungen ein bischen gegeneinander auszuspielen, weiß ich nicht, aber solange der Vertrag von 1852 galt, gab es immer eine Konkurrenz zwischen Baden, Württemberg und Bayern hinsichtlich der Leitungen von der CH nach eben diesen Staaten, weil nur dort die 1. Post als Aufgabepost im DÖPV fungierte und von daher Anspruch auf den Postvereinsanteil hatte, also 3x, 6x oder 9x pro angefangenes Loth und das summierte sich natürlich. Für Bayern war, zumindest am Beginn des Vertrages, praktisch nur die Ostschweiz von Relevanz, aber die bedeutenden Städte der CH lagen eben nicht in der Ostschweiz, daher blieb Bayern eher eine Randfigur.

    Der Fürst von Thurn und Taxis hatte, auch wegen langer, guter Postverbindungen zur CH und der Pacht der Post von Schaffhausen über lange Jahre, besonders gute Beziehungen zur CH und ihm wurde gewährt, geschlossene Briefpakete der CH nach Frankfurt am Main zu kartieren, womit FFM den vollen Postvereinssatz (hier immer 9x je angefangenes Loth) pro Brief erhielt und Baden bzw. Württemberg praktisch leer ausgingen, von den geringen, stillen Transitkosten abgesehen.

    War am Anfang Baden Hauptpartner (auch historisch), wurde Württemberg immer stärker in die bi- und multilateralen Korrespondenzen eingebunden, wodurch Baden erhebliche Korrespondenzteile verlor und Württemberg eben diese gewann. Als Grund vermute ich die sehr guten Bahnanbindungen im Laufe der 1850er Jahre der württ. Eisenbahn, die über Friedrichshafen (via Bodensee) perfekt zeitlich eingepasst wurden und schnellste Beförderung garantierte (DER Hauptfaktor für die Existenz des DÖPV neben der Vereinheitlichung und Simplifizierung der Postdienste und Gebühren).

    Liebe Grüsse vom Ralph

    "Der beste Platz für Politiker ist das Wahlplakat. Dort ist er tragbar, geräuschlos und leicht zu entfernen." Vicco von Bülow aka Loriot.


  • Lieber Ralph,

    ich wollte schon die ganze Zeit noch meine Meinung dazu sagen, jetzt habe ich endlich einmal die Zeit dazu: Der Einzigste, der die von Valesia in post332 abgebildete Primärliteratur in nicht gerechtferigter Weise regelrecht zerpflückt und damit die ganze - nicht wirklich nötige, zumindest reichlich missverständliche Diskussion - hier ausgelöst hat, das bist doch ...nur Du:

    Hallo Martin,

    Sonderpostübereinkommen ist eine Wortschöpfung, die ich in 45 Jahren weder in der Primär-, noch in der Sekundärliteratur weltweil je gehört habe. Es gab kein Abkommen mit dem DÖPV, weil es im DÖPV keinen "Chef" gab, mit dem die CH hätte ein Abkommen treffen können. Nur die Mitglieder des DÖPV konnten Verträge mit dem Ausland (hier: CH) schließen und diese Modalitäten dann an die anderen DÖPV Mitglieder weitergeben.

    ...die Mitglieder des DÖPV waren auch Hannover, Bremen, Braunschweig, Preußen, Oldenburg, Mecklenburg-Schwerin und Strelitz, Luxemburg und und und - die waren dort gar nicht (Anm.: Lindau 1852). Es war eine Absprache zwischen den Postgebieten, die später eigene Postverträge abschlossen, nicht der DÖPV.

    Daher braucht man diese von Schäfer erfundene Hilfskonstruktion nicht, denn die CH war mit ihrem Unterhändler bei allen o. g. Postverwaltungen erfolgreich gewesen und man zog das Ding durch. Da Auslandsverträge von DÖPV-Staaten auch für die anderen DÖPV-Mitglieder galten, war es auch gar nicht mehr notwendig, andere zu involvieren.

    Der Terminus "Spezialvertag" ist geläuft, hat jedoch mit diesen Postverhältnissen hier nichts zu tun. Ein Spezialvertrag setzte immer einen Postvertrag voraus, der später modifiziert wurde, was aus vielerlei Gründen möglich war. Tatsächlich gab es 1856 und 1859 modifizierende Erweiterungen/Änderungen, die man als Spezialverträge bezeichnen könnte - aber nicht im Okt. 1852.


    Natürlich hat es diese Spezialverträge gegeben, wortwörtlich und vollkommen korrekt von R. Schäfer zu den Postverhältnissen der CH mit dem DÖPV angegeben. Sie fußen allesamt auf der Lindauer Übereinkunft vom 23. April 1852 (Grundlagen über die Regulierung der Postverhältnisse zwischen den Staaten des DÖPV und der schweizerischen Eidgenossenschaft). Wenn Du das immer noch nicht glaubst, hier die von Dir in 45 Jahren leider nicht, aber offenbar von R. Schäfer gefundene Originalquelle:

    Zum Gesamtüberblick für die Lindauer Übereinkunft (Basisvertrag) und die 5 auch in Lindau verhandelten Spezialverträge mit BD, BY, TuT, WÜ, und A:



    Das Einzigste was ich schon in post334 geschrieben hatte, ist die vom Verfasser Schäfer etwas unglücklich gewählte Begrifflichkeit "Sonderpostabkommen vom 23. April 1853". Aber das berechtigt wiederum auch nicht zu dem von Dir missverständlich erzeugten Eindruck, am 23. April 1852 hätte es im Prinzip gar kein Abkommen der CH mit dem DÖPV gegeben und das wäre ein von "Schäfer erfundene Hilfskonstuktion".

    Die Lindauer Übereinkunft war keine "Erfindung" von Schäfer, sondern selbstverständlich DER Grundvertrag des DÖPV mit der CH, weil er zwar von den 5 Anrainerstaaten des DÖPV (BD, BY, TuT, WÜ, A) auf Grundlage des Art. 39 d des revid. DÖPV-Vertrags vom Dezember 1851 als dessen bevollmächtigte Vertreter verhandelt wurde / werden durfte, aber (schließlich) zum Oktober 1852 von allen Angehörigen des DÖPV ratifiziert wurde (siehe Art. 33). DAS "Ding wurde durchgezogen", nichts anderes.

    Hier der konkrete Hergang der Dinge:

    Alles dann zu lesen hier auf den Seiten 28ff. u. 34ff.

    https://www.sgvs.ch/papers/sjesBackIssues/1904_PDF/1904-I-I-3.pdf

    Selbstverständlich also hat es sich damit bei dieser Übereinkunft um einen Postvertrag mit dem Institut des (von seinen Mitgliedern gebildeten) DÖPV gehandelt, der lange Zeit gehalten hat und erst 17 Jahre später von dem am 29. April 1868 bekanntgemachten Postvertrag zwischen dem Norddeutschen Bunde, Bayern, Württemberg und Baden einerseits und der Schweiz andererseits aufgehoben wurde; siehe die Schlussbestimmung des Art. 27 wie folgt:

    https://de.wikisource.org/wiki/Postvertr…%9Fbestimmungen.

    Der Spezialvertrag mit Bayern vom 26. April 1852 regelte zur Lindauer Übereinkunft im Wesentlichen on top lediglich noch die Grenzübergangspunkte, Grenztaxen und Abrechnungsmodi (siehe erste Quelle S. 331). Die Modifikationen der Spezialverträge auch mit den anderen vier Anrainerstaaten stammen nicht wie Du angibst von 1856 und 1859, sondern bereits vom 2. August 1853, da gab es noch so einige Anpassungen (siehe erste Quelle S. 187ff.)

    Solche Sachverhalte kann man - mit Verlaub - auch mit 45 Jahren verdienter Erfahrung nicht in Frage stellen oder gar für inexistent erklären. Das hat Dietmar gemeint. Wie stehen wir mit diesem Forum und unserer ARGE in der Außendarstellung dar, wenn wir so unterwegs sind ? Ich werde das jedenfalls so nicht, das ist sicher und erinnere abschließend an die an anderer Stelle dieses Forums schon eingehend geführte Diskussion des Verhältnisses zwischen Philatelie und Geschichtswissenschaft .

    + Gruß

    Tim

    Wer um Postgeschichte einen Bogen macht, läuft am Schluss im Kreis

    6 Mal editiert, zuletzt von Pälzer (30. April 2022 um 00:54)

  • Hallo Tim,

    dann habe ich mich vlt. zu barsch geäußert und für Verwirrung gesorgt, was ich so natürlich nicht wollte. Den Ausdruck "Spezialvertrag" kenne ich aus der 1. Hälfte des 19. Jahrhunderts und da hatte er eine andere Funktion als hier (ein Vertrag im Vertrag, der aufgrund von Notwendigkeiten = Änderungen der Verhältnisse mindestens eines Vertragspartners zu Modifikationen zwang).

    Die Modifikation (Fahrpost) vom 2.8.1853 habe ich in den bayer. VO-Blättern nicht gefunden; ob jemand ein Poststück hat, an dem sie nachvollziehbar ist, weiß und kenne ich nicht. Wenn ich mir den Text durchlese, waren es nur Marginalien, aber Danke fürs Auffinden dieser Passi - ich kannte sie vorher nicht.

    Die von mir angesprochenen Modifikationen von 1856 und 1859 sind extrem wichtig, weil man ohne sie Unterfrankaturen und Franko bzw. Porto sonst nicht berechnen konnte, da sich vieles geändert hatte, was jeden Korrespondenten betraf.

    Ab 1.7.1856 (VO-Blatt No. 33 vom 30.6.1856, lfd. Nr. vom 23.6.1856) wurde das verklebte Franko bei unterfrankierten Poststücken erstmals gegenseitig anerkannt und unterfrankierte Briefe kennen wir zuhauf.

    Beim jetzt anstehenden Mai-Treffen des Arbeitskreises Pfalz werde ich hierzu eine Neuentdeckung vorstellen.

    Ab 1.9.1859 änderten sich die Taxgrenzpunkte und somit für viele Briefe die Tarife - die wurden neu heraus gegeben und waren für Post und Kunden extrem wichtig (VO-Blatt No. 44 vom 5.9.1859 Nr. 16475 vom 31.8.1859).

    Liebe Grüsse vom Ralph

    "Der beste Platz für Politiker ist das Wahlplakat. Dort ist er tragbar, geräuschlos und leicht zu entfernen." Vicco von Bülow aka Loriot.


  • Morsche Ralph,

    und vielen Dank zunächst für die ergänzenden Erläuterungen der später noch erfolgten Modifikationen im besagten Postverhältnis. Damit hat die Diskussion ja dann doch noch zu einem allgemein sehr hilfreichen Gesamtüberblick geführt, prima.

    + Gruß

    Tim

    Wer um Postgeschichte einen Bogen macht, läuft am Schluss im Kreis

  • Liebe Freunde,

    heute zeige ich ein Rosinchen aus Hornussen in der schönen Schweiz vom 19.4.1874 als 25 Rappen Ganzsachenkuvert "Al Sign. Abondio Ramazina acordante presso fai Landav Meisvale Baviera.

    Schon diese Anschrift ist etwas eigen und "Landav" = Landau und "Baviera" = Bayern interpretierbar, der Rest aber zumindest für mich, eher nicht. Aber halten wir uns an die Chronologie, wie immer.

    19.4. Frick (CH, nah an Hornussen) und 22.4. Landau an der Isar. Dann erneut Landau an der Isar vom 23.4., München II vom 26.4. Brugg vom 27.4. und wieder Frick am 27.4. - somit hatte der Absender sein Kuvert wieder zurück erhalten.

    Vorne wird es lustig: Landav - gestrichen. Meisvale - gestrichen und Baviera - gestrichen.

    Blau: retour. Schwarze Tinte von Landau: "Keine Nachfrage, daher - Retur". Schweizer Rötel: Retour.

    Den Terminus "keine Nachfrage" kannte ich bisher nur bei poste restante gestellten Briefen, wo es ja eine Nachfrage durch den gedachten Empfänger geben musste, andernfalls die Briefe mit eben diesem Terminus "geschah keine Nachfrage" nach 3 Monaten (recommandirte nach 6 Monaten) wieder der Aufgabepost zugeleitet werden mussten.

    Normale Vermerke über die nicht zustellbaren Briefe lauteten damals: Adressat (selbst mit Hilfe der Polizei) nicht zu ermitteln, oder: Adressat hier gänzlich unbekannt, oder: Welcher von Fünfen?, oder: Längst verstorben, oder: Ausgewandert, wohin unbekannt, oder: Verzogen nach XY nebst Weiterleitung und andere mehr. Aber der Brief war ja maximal ein Tag "vorrätig" in Landau - wie hätte Frau Abondio wissen sollen, dass ein Brief für sie angekommen ist?

    Aber egal - wieder ein Schmankerl für meine BY - Schweiz - Sammlung und die Mini-Sammlung der unzustellbaren Briefe, das mich sehr freut.

    Wer die Adresse, den Namen und Stand der Empfängerin präzisieren kann, darf das gerne tun.