Hallo bk,
dann sind wir eben mal anderer Meinung:
Von daher stimmt es nicht, was der Michel - Katalog seit gefühlt 300 Jahren schreibt, dass nämlich "billige" Marken nicht signiert werden.
Der o.a. Katalog ist nun wahrlich nicht meine Bibel, die Aussage ist gleichwohl nicht korrekt und auch nicht die mir bekannte Praxis. Gemäß Ziffer 6.6 der BPP Prüfordnung erhalten geringwertige Prüfstücke in der Regel kein Prüfzeichen. Und so ist auch die Praxis: Bei für meine Begriffe überprüfungsbedürftigen jüngeren "billigen" Marken erhalte ich oft einen noch lapidareren Standart-Zettel, dass geringerwertige Marke nicht signiert werden. BASTA.
Ich erhalte dann nicht einmal einen Prüfbefund, worüber ich mich sehr oft ärgere. "Wenigstens" so ein Zettelchen, wie das BPP Sem bei den klassischen Marken macht, dann hätte ich wenigstens irgendwas auf der Hand. Für so eine Gewissheit (bspw. ob postfrisch oder ungebraucht) wäre ich auch sehr gerne bereit bei "billigen" Marken eine kleine Gebühr zu zahlen. Ein Fotobefund / Attest wäre demgegenüber vollkommen unverhältnismäßig.
Wer schließlich nicht glaubt A) was da auf dem "billigen" Zettelchen drauf steht und B) ob das "billige" Zettelchen überhaupt zu der besagten Marke gehört, der kann all das gerne erneut zum Prüfer schicken und es - sehr wahrscheilich kostenfrei - nachgeprüft bzw. bestätigt bekommen. Ich sehe insofern durchaus einen Sinn in dieser Vorgehensweise von BPP Sem und halte das geradezu für vorbildlich.
+ Gruß
vom Pälzer