Hallo zusammen,
ein fünfbeiniges Schaf kann ich noch zum Thema beitragen:
Einzahlungsscheine wurden gegen eine Gebühr von 5 Pfg. abgegeben, sofern sie nicht für portofreie Officialbriefe ausgestellt worden waren.
Der entsprechende Gebühren- resp. e.o.-Vermerk war auf den Schein gedruckt worden. Angefallene Gebühren hatte die Postanstalt über den Scheinverbrauch abzurechnen.
Wie an den weiter oben gezeigten Scheinen zu sehen ist, befindet sich der Gebührenvermerk i.d.R. an der Position, die hier die Marke innehat. Dort wäre auch der e.o. zu finden.
In der Durchsicht ist erkennbar, daß dort beim gezeigten Schein jeglicher Druck fehlt. Ob der Postanstalt diese fehlerhaften Scheine als gebührenpflichtige in rechnung gestellt worden sind, oder, was wegen der weiteren Handhabung zu vermuten ist als Officialscheine unberechnet blieben, ist nicht feststellbar.
Der Postler verrechnete die Scheingebühr jedenfalls über eine Briefmarke. Francomarken zur Gebührenerhebung zu verwenden war zwar ausdrücklich verboten. Da der Postkasse kein Nachteil entstand und der Aufgeber auf diese Weise einen Belg über diese Gebühr erhielt, war das eine sinnvolle Notmaßnahme.
Der Beleg ist der einzige bisher registrierte dieser Art.
Beste Grüße
Altsax