Der besondere Brief - Das besondere Poststück

  • Hallo Andreas,

    danke, dann hab ich Deinen Satz nur falsch interpretiert.

    Aber nach Art. 31 des Vereins-Vertrags (VO 20. Juni 1850, Nr. 9294, S. 107) wurde wohl nicht kostenfrei nachgesendet. Oder wurde das später geändert?

    Die Art. 31 und 30 kann man auch sehr gut zur Erklärung Deines zweiten Briefes heranziehen.

    Beste Grüße

    Will

  • Lieber Will,

    ab 1.1.1868 wurde in ganz Deutschland, den Vertragsstaaten und natürlich auch in Bayern kostenlos nachgesandt, wenn der Postlauf nicht verlassen wurde.

    Liebe Grüsse vom Ralph

    "Der beste Platz für Politiker ist das Wahlplakat. Dort ist er tragbar, geräuschlos und leicht zu entfernen." Vicco von Bülow aka Loriot.


  • ... der Brief mit den 2 Stück 3x blau stammt doch nicht von 1865 - der mit der Nr. 9 aus 1865 wurde aber nicht nachgeschickt. Oder stehe ich auf dem Schlauch?

    Liebe Grüsse vom Ralph

    "Der beste Platz für Politiker ist das Wahlplakat. Dort ist er tragbar, geräuschlos und leicht zu entfernen." Vicco von Bülow aka Loriot.


  • Lieber Ralph,

    der Brief mit den 2 Stück 3x ist nach Art 31 (und falls er wieder nach München zurückging nach Art. 30) behandelt worden.

    Andreas hat aber aus dem Vermerk auf dem Kissingenbrief geschlossen, dass die Nachsendung kostenfrei gewesen sei. Darauf bezog sich meine Antwort.

    Beste Grüße

    Will

  • Lieber Will,

    wenn der Postweg nicht verlassen wurde, also die Post wusste, wohin seine Erlaucht verreist war, wurde er, wenn das Franko mit 3x ausreichte, auch kostenlos nachgesandt. Hätte er jetzt in Wien Wohnung genommen, hätte man ihn mit 6x rheinisch = 10 Neukreuzern nachtaxieren müssen, weil es dann ein DÖPV-Brief über 20 Meilen geworden wäre.

    Liebe Grüsse vom Ralph

    "Der beste Platz für Politiker ist das Wahlplakat. Dort ist er tragbar, geräuschlos und leicht zu entfernen." Vicco von Bülow aka Loriot.


  • Lieber Ralph,

    ich kann zwar die Fraktur-Schrift lesen, aber offenbar das Amts-Bayrisch nicht verstehen :).

    Ich habe den Art. 31 so interpretiert, dass bei einer Nachsendung die Taxe anfiel, die vom 1. Bestimmungsort zum neuen Bestimmungsort gilt.

    Du interpretierst die Beschreibung so, dass die Frankierung ausreichte, wenn die Entfernungsstufe die gleiche war, wie vom ursprünglichen Aufgabeort zum 1. Bestimmungsort und die Nachsendung damit kostenfrei erfolgte. (Wäre die Entfernung zum 1. Bestimmungsort 9 Meilen gewesen und zum neuen Bestimmungsort 8 Meilen, wäre der Brief also zum 3x-Tarif befördert worden, obwohl eigentlich 6x für die Gesamtentfernung notwendig gewesen wären?)

    Wo finde ich etwas über die Einschränkung "Wenn der Postweg nicht verlassen wurde....."? Das habe ich bisher nicht gesehen.

    Beste Grüße

    Will

  • Lieber Will,

    machen wir es theoretisch:

    Aufgabe Ort A nach Ort B 10 Meilen innerbayerisch = 3x Franko.

    In Ort B nicht zustellbar, aber eine neue Adresse bekannt in Bayern = Ort C. Von Ort A liegt Ort C aber 13 Meilen entfernt, daher wäre ein Brief von A nach C 6x teuer gewesen. Also kostete die Nachsendung von B nach C 3x, also gleich soviel, wie man hätte frankieren müssen von A nach C. Für diese Weiterleitung wurde kein Portozuschlag angesetzt, weil der Brief frankiert von A nach B lief und man den Empfänger nicht mit einem Zuschlag belasten wollte, für den er nichts konnte.

    Wenn du die einzelnen Reglements für den innerbayerischen Verkehr durchgehst, wirst du mehrere Artikel finden, die auf die Nachsendung eingehen.

    Den Fall "wenn der Postweg nicht verlassen wurde" gibt es, aber den zu finden ist mir zeitlich nicht möglich, das wäre eine Recherche über Tage und Wochen.

    Liebe Grüsse vom Ralph

    "Der beste Platz für Politiker ist das Wahlplakat. Dort ist er tragbar, geräuschlos und leicht zu entfernen." Vicco von Bülow aka Loriot.


  • Lieber Ralph,

    dann sind wir uns doch einig!

    Die Nachsendung war nicht kostenfrei. Es wurde das Porto von Ort B nach Ort C fällig. Nur ein Portozuschlag (Strafporto wegen evtl. Unterfrankierung) wurde nicht fällig. So steht es meiner Ansicht nach auch in Art. 31.

    Beste Grüße

    Will

  • Lieber Kilian,

    vielen Dank für dieses Zusatzhinweis! ;)

    Will und Ralph,

    jetzt schaue ich mal, wo ich die Verträge und VO finde... spannendes Thema!

    Friedliebende Grüße

    Andreas

    es wären nur 3 Stunden gewesen!

  • Hallo Will,

    lieben Dank für diesen tollen Link! An so eine Suche im OPAC habe ich komischerweise noch nicht gedacht.... Das WLAN-Kabel glüht gerade bei den Downloads ;)

    Dann mache ich mich gleich mal ans Lesen.

    Gruß

    Andreas

    es wären nur 3 Stunden gewesen!

  • Hallo Andreas,

    in dieser Rubrik findest zu sehr viele Links zur bayerischen Postgeschichte, darunter die Verordnungsblätter bis 1879 (mehr Jahrgänge sind bei der Staatsbibliothek noch nicht digitalisiert).

    Viele Grüße

    Dietmar

    Viele Grüße aus Erding!

    Achter Kontich wonen er ook mensen!

  • Hallo Sammlerfreunde,

    hier eine nicht häufige Unterart einer Drucksache:

    Korrekturbogen von Passau nach Leipzig, frankiert nach dem Drucksachentarif mit 1 Kreuzer.

    Anbei ein Auszug des Postregelements vom 30.11.1871 den Versand von Correcturbogen betreffend.

    Gruß

    bayernjäger


  • Lieber Dieter,

    ich denke ja - nur finden muss man es (und tröste dich, auch habe so etwas auch nicht). ||

    Liebe Grüsse vom Ralph

    "Der beste Platz für Politiker ist das Wahlplakat. Dort ist er tragbar, geräuschlos und leicht zu entfernen." Vicco von Bülow aka Loriot.