Hallo zusammen,
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und Vergebung, aber irgendwie hat man mit allen weiter oben - nicht vollständig erklärenden - Berechnungen so seine Probleme. Von München nach Altenburg / Sachsen sind es ca. 322 km, das sind ca. 43,5 Meilen. Damit hätte der Fernbrief über 20 Meilen im DÖPV mit einem - nach meinem Verständnis - angefangenen 2. Loth mit 18 Kr freigemacht werden müssen.
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Es fehlen vorliegend also 9 Kr. Somit zu behandeln als Portobrief der 2. Gewichtsstufe mit 2 x 12 Kr = 24 Kr abzüglich der verklebten 9 Kr liegt man bei 15 Kr Nachporto. Nach den Unterlagen anbei stand der Neugroschen bei so ca. 3,4 - 3,6 Kreuzern, die dann durch 15 dividiert die in blau angeschriebenen 4 Ngr ergeben. Also so dann doch alles gut.
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+ Gruß
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vom Pälzer
verwendete Quellen:
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Erste Quelle 1844, da liegt man für 1 NGr bei ca. 3,6 Kreuzern
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https://books.google.de/books?id=DQFEA…Kreuzer&f=false
Zweite Quelle ein Buch aus 1866, da liegt man für 1 NGr bei ca. 3,4 Kreuzern
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https://books.google.de/books?id=z5EQ0…Kreuzer&f=false.
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Zitat: Eine Strickerin bekommt für ein Paar Strümpfe zu stricken in der Regel 5 Neugroschen oder 17 Kreuzer Rheinisch – zwei bis drei Tage muß sie darüber stricken, wenn sie nicht nebenbei etwas Anderes thut.
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Dritte Quelle aus der Neuzeit, da steht dann für 1 Ngr ein Gegenwert von 3,5 Kreuzern
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https://books.google.de/books?id=OwuZ7…Kreuzer&f=false