• ...an dem Brief ist da ja von mal nichts abzulesen. Wie ist Art. 16 des verlinkten Vertrages zu verstehen, galt der DÖPV-Vertrag damit nicht vorläufig auch für TuT ?

    + Gruß

    Wer um Postgeschichte einen Bogen macht, läuft am Schluss im Kreis

  • Wie ist Art. 16 des verlinkten Vertrages zu verstehen, galt der DÖPV-Vertrag damit nicht vorläufig auch für TuT ?

    Der Vertrag war anzuwenden, sobald Taxis dem Postvereinsvertrag beigetreten war, hatte also keinerlei Bedeutung für Briefe, die zuvor versandt worden waren.

  • ...was und ab wann ist dann mit Art. 1 damit gemeint, dass hiermit der Eintritt in den Vollzug des Postvereinsvertrags erfolgt ?

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  • ... eindeutig ist zwar anders, aber wenn es dann so gewesen sein soll, galt jedoch zumindest Art. 7, oder bezog sich die darin geregelte Teilung des Transitportos nicht auf das innere Verhältnis Preußen - TuT - übriger Postverein ?

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  • Solange ein Vertrag "noch nicht in Wirksamkeit getreten" ist, sind es auch die darin getroffenen Regelungen nicht. Es spielt also (noch) keine Rolle, wie sie zu interpretieren sind.

  • ...dann müsste bei dem in post473 gezeigten Beleg das bisherige Transitporto für TuT belastet worden sein, was nicht ersichtlich ist

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  • Hallo,

    bei diesen beiden Briefen aus dem Jahr 1856 vom selben Absender an den selben Empfänger handelt es sich um Barfreimachungen. Dem Postvertrag 1852 zu Folge, sollte sobald als möglich mittels Marken frankiert werden.

    Wie muss man sich dies praktisch vorstellen. Der Absender gab die Briefe am Schalter ab, bezahlte das Franko und der Postler klebte keine Marke auf den Brief und schrieb statt dessen das Franko handschriftlich an. Hatte dies der Postler zu entscheiden, ob er Marken klebte oder nicht?

    Grüße von liball

  • Lieber liball,

    in der frühen Markenzeit war es so, dass der Beamte bei einem noch unfrankierten Frankobrief die Frankogebühr in Rot auswarf und danach die Marke aufklebte. Später war diese Vortaxierung nicht mehr nötig.

    viele Grüße
    Erwin W.
    preussen_fan

  • Lieber Erwin,

    ich glaube es ging Karl eher darum, ob der Postler selbst entscheiden konnte, ob er nur bar frankieren lässt, oder ob er noch dazu eine Marke aufklebt.

    Liebe Grüsse vom Ralph

    "Der beste Platz für Politiker ist das Wahlplakat. Dort ist er tragbar, geräuschlos und leicht zu entfernen." Vicco von Bülow aka Loriot.


  • Lieber Erwin,

    vielen Dank für deine Antwort. Nach der von dir gezeigten Verordnung hätte der Postler eine Marke aufkleben müssen.

    Mich würde interessieren wie Ralph geschrieben hat, konnte der Postler selbst entscheiden, ob er eine Marke aufklebt oder nicht.

    Grüße

    liball

  • Lieber Karl, lieber Ralph,

    wenn ich die Verordnung lese, sehe ich, dass der Beamte die Marken aufkleben musste, wenn der Brief franko ohne Marken aufgeliefert wurde. „auf welchen die entsprechende Marke erst von dem Annahme-Beamten zu befestigen ist

    viele Grüße
    Erwin W.
    preussen_fan

  • Lieber Erwin,

    aber ich kenne viele Hundert Briefe bar frankiert und eben ohne Marke, wie Karl sie uns so schön gezeigt hat. Hätte Preussen es so ausgelegt wie du, wäre jeder barfrankierte Brief eine Contravention.

    Liebe Grüsse vom Ralph

    "Der beste Platz für Politiker ist das Wahlplakat. Dort ist er tragbar, geräuschlos und leicht zu entfernen." Vicco von Bülow aka Loriot.


  • Lieber Ralf,

    Ich muss gestehen, dass ich da noch nicht drauf geachtet habe. Vielleicht kann Michael dazu was sagen. Er kennt sich in Verordnungen und Postcontraventionen ja sehr gut aus.

    viele Grüße
    Erwin W.
    preussen_fan

  • Mit Herausgabe der Franco-Couverts am 15.9.1851 entfiel die Verpflichtung, dass Postbeamte bar frankierte Briefe mit einer Freimarke versehen mussten.

    Viele Grüße

    Michael

    Mitglied im DASV - Internationale Vereinigung für Postgeschichte

  • Lieber Michael,

    vielen Dank - es war also allein ins Ermessen des Postlers gestellt, ob er Marken verklebte, oder nicht.

    Liebe Grüsse vom Ralph

    "Der beste Platz für Politiker ist das Wahlplakat. Dort ist er tragbar, geräuschlos und leicht zu entfernen." Vicco von Bülow aka Loriot.