Es stellt sich die Frage, ob das Thema hier unter Frankreich richtig aufgehoben und im historischen Kontext richtig eingeordnet ist. Ich denke ja, ohne die Diskussion hier führen zu wollen, zumal ich sonst Schwierigkeiten hätte, für den gesamten regionalen Bereich eine richtige Einordnung treffen zu können.
Das Département du Mont-Tonnerre (franz.; deutsch Département Donnersberg,) war eine Verwaltungseinheit im heutigen Bundesland Rheinland-Pfalz, die im Verlauf der französischen Revolutionskriege nach dem Vorbild der französischen Départements gebildet wurden. Das Département du Mont-Tonnerre umfaßte die heutige Pfalz und Rheinhessen. Verwaltungssitz des Departements war Mainz (Mayence)
Namensgeber war der Donnersberg (Mont Tonnere), mit 687m die höchste Erhebung des Nordpfälzer Berglandes. Die Bildung erfolgte im Zuge der Besetzung (ab 1792) und förmlichen Annexion (1801/02) der Gebiete des sogenannten Linken Rheinufers durch Frankreich Das annektierte Gebiet stand zunächst unter Sonderverwaltung; erst mit der Übernahme der Verfassung von 1802 wurde es den innerfranzösischen Départements gleichgestellt. Jeanbon Baron de St. André, der seit 1801 Generalkommissar der vier linksrheinischen Départements war, wurde von Napoleon im Februar 1802 zum ersten französischen Präfekten des Départements du Mont-Tonnerre (mit Sitz in Mainz) ernannt.
„Das Département du Mont-Tonnerre gliederte sich in folgende Arrondissements (Unterpräfekturen), denen Kantone zugeordnet waren:
Mainz (Mayence)
Kantone: Alzey, Bingen, Bechtheim, Oberingelheim, Kirchheimbolanden, Mainz, Nieder-Olm, Oppenheim, Wöllstein und Wörrstadt
Kaiserslautern (Kayserslautern)
Kantone: Göllheim, Kaiserslautern, Lauterecken, Obermoschel, Otterberg, Rockenhausen, Winnweiler und Wolfstein
Speyer (Spire)
Kantone: Dürkheim, Edenkoben, Frankenthal, Germersheim, Grünstadt, Mutterstadt, Neustadt, Pfeddersheim, Speyer und Worms
Zweibrücken (Deux Ponts)
Kantone: Annweiler, Homburg, Hornbach, Landstuhl, Medelsheim, Pirmasens, Waldfischbach und Zweibrücken“
Quelle: wikipedia.de
„1801 werden durch den Friede von Lunéville die Posten in den an Frankreich abgetretenen Gebiete dem Hauses Taxis entzogen. Der Fürst von Thurn und Taxis erhält im Reichsdeputationshauptschluss (§ 13) die Zusicherung, dass seine Posten in dem Zustand wie zur Zeit des Lunéviller Friedens erhalten werden. In den zu Preußen gekommenen Gebietsteile werden die taxisschen Posten am 1. November aufgehoben, der Durchgang taxisscher Felleisen wird, gegen Bezahlung, gestattet. 1804 schließ Taxis Verträge mit Nassau und Hessen Darmstadt zur Gewährleistung seines Postbesitzstandes. 1805 mit Baden, Württemberg, Pfalzbayern, Würzburg, Sachsen-Hildburghausen, – Meiningen, – Coburg, – Gotha, – Weimar und Reuß. Nachfolger des am 13. November 1805 gestorbenen Karl Anselm von Thurn und Taxis wird Karl Alexander von Thurn und Taxis. Im November nimmt der Kurfürst von Bayern, in Dezember der Kurfürst von Württemberg die Posten in Staatsbesitz. In Baden behält Taxis die Nutznießung des Postwesens gegen eine jährliche Anerkennungsgebühr von 24.000 Gulden. Am 14. Februar 1806 erhält der Fürst von Thurn und Taxis vom König von Bayern die Würde einer Erbland-Postmeisters und behält einstweilen die Regie des bayerischen Postwesens gegen eine Pacht von 25.000 Gulden. Der Großherzog von Berg (Prinz Murat) lässt im Frühjahr die taxisschen Postanstalten in seinem Gebiet aufheben und führt Staatsposten ein. Mit der Niederlegung der deutschen Kaiserkrone durch Franz II. am 6. August 1806 ist die taxissche Post nicht mehr kaiserlich. Soweit die Posten bestehen bleiben, werden sie dem Fürsten von Thurn und Taxis von den Landesregierungen der kleinen deutschen Staaten durch Einzelverträge übertragen. Am 28. Februar 1808 wird ein Abtretungsvertrag zwischen Bayern und dem Fürsten Thurn und Taxis abgeschlossen. Der Fürst behält den Titel Reichs-Ober-Postmeister und als Entschädigung in Domänen und Kronlehn und jährlich 100.000 Gulden. 1808 werden im neu gegründeten Königreich Westphalen alle taxisschen Posten aufgehoben. 1810 auch in den zum Kaiserreich Frankreich geschlagenen nordwestdeutschen Gebieten. 1811 nimmt Baden seine Post in Staatsbetrieb. Der Fürst von Thurn und Taxis wird entschädigt. Er erhält eine Rente von 10.000 Gulden jährlich auf Lebenszeit und 25.000 Gulden jährlich für sein Haus.
Preußen beginnt 1801 mit der geometrischen Vermessung der Poststraßen zur Aufstellung von steinernen Meilenzeigern. Die bisher den Postmeistern überlassenen Anteile der Gebühreneinnahmen werden 1803 durch feste Bezüge ersetzt. Friedrich König erfindet im gleichen Jahr die Schnellpresse.
Joachim Murat, der Großherzog von Berg lässt im Frühjahr 1806 die taxisschen Postanstalten in seinem Gebiet aufheben und führt Staatsposten ein. Am 29. November 1806 wird ein bergisches Postamt in Bremen eingerichtet. Das Postwesen der von Frankreich besetzten norddeutschen Gebiete wird einstweilen dem großherzoglich bergischen Postwesen angegliedert. Das Großherzogtum nimmt sich am 4. Juni 1808 das ausschließliche Recht, in Bremen ein Postamt zu unterhalten.
Am 28. Februar 1808 wird ein Abtretungsvertrag zwischen Bayern und dem Fürsten Thurn und Taxis abgeschlossen. Durch ein Edikt kommt es am 17. September 1808 zur Einrichtung einer General-Postdirektion als Abteilung des auswärtigen Ministeriums. Am 17. Juni 1809 verordnet Bayern die Vorrechte der Post.
1808 kommt es Gründung des Königreichs Westphalen mit der Hauptstadt Kassel. Es wird eine Kgl. westphälische Landespost nach französischen Muster eingerichtet. Die taxisschen Posten im Königreich werden aufgehoben.
1813 Nach der Schlacht von Leipzig verschwinden die französischen Staatsbildungen. Die alten Staaten werden wieder hergestellt.“
Wie im französischen Kernland wurden in den linksrheinischen ehemals deutschen Gebieten die Privilegien des Adels und alle Feudalabgaben abgeschafft; der Kirchenbesitz wurde als Nationaleigentum beschlagnahmt und an reiche Bürger und Bauern verkauft. Sehr bedeutsam war die Einführung des Code Civil und Code pénal impérial während des ersten Kaiserreichs. Er garantierte jedem Bürger Rechtsgleichheit und öffentliche Gerichtsverfahren. Die Bevölkerung, die bis dahin in kleinen und kleinsten Territorien gelebt hatte, wurde Teil eines großen Wirtschaftsraums ohne Zoll- und Zunftschranken. Des Weiteren wurde die männliche Bevölkerung der eroberten Gebiete zum Wehrdienst in der französischen Armee herangezogen und musste somit an den französischen Eroberungskriegen teilnehmen, so auch am Russlandfeldzug, wobei viele der Soldaten ums Leben kamen.
"Wiener Kongress
Nach dem Zusammenbruch der französischen Herrschaft am Rhein um die Jahreswende 1813/14 wurde die Leitung der vorläufigen Verwaltung der rückeroberten Gebiete dem Reichsfreiherrn Karl vom und zum Stein (1757–1831) übertragen. Die Verbündeten schufen für eine Übergangszeit in den von ihnen besetzten Gebieten mit Generalgouvernements neue Verwaltungseinheiten, zunächst ohne die bestehenden Verwaltungseinrichtungen zu ändern. Aus den Départements Donnersberg, Saar und Rhein-Mosel wurde das Generalgouvernement Mittelrhein gebildet, dem im März 1814 noch das Département Forêts (Wälderdépartement) angegliedert wurde. Aber bereits im Juni des gleichen Jahres wurde die gemeinsame Verwaltung beendet; die Gouvernements wurden den einzelnen Mächten zugeteilt. Das Gebiet südlich der Mosel kam unter gemeinsame bayerisch-österreichische Verwaltung mit Sitz in Kreuznach; das Gebiet nördlich davon fiel an Preußen. Erst nach der endgültigen Niederlage Napoleons wurde auf dem Wiener Kongress (1814/15) eine Entscheidung über den künftigen Verbleib der linksrheinischen Gebiete gefällt. Der größere Teil des ehemaligen Départements Donnersberg fiel als Rheinkreis (1835 in Rheinpfalz umbenannt) an das Königreich Bayern; das Gebiet um Mainz kam als Provinz Rheinhessen an das Großherzogtum Hessen"
Die Karte im Format 100 x 55 cm konnte ich diese Woche günstig erwerben