Die von der Königlich Sächsischen Post eingeführte sogenannte Partiebrieftaxe, die bei mindestens 12 gleichzeitig aufgegebenen Lokalbriefen eine gestaffelte Taxermäßigung vorsah, wurde noch von der Reichspost eine Zeit lang weitergeführt. Registriert sind Belege bis Ende 1873.
Die von der Sächsischen Post vorgeschriebene Barzahlung hatte den Grund in den Taxstufen von 4, 3 und 2 1/2 Pfg., für die es nicht in allen Fällen Marken gab. Gleichwohl wurden Frankaturen mit passenden Marken (3 Pfg. bzw. später 1/4 Sgr.) geduldet.
Ungewöhnlich ist der folgende Beleg insofern, als für die Taxe von 4/10 Gr. ein Francostempel Verwendung fand: