Dienstmarken und Dienstbelege

  • Hallo stampmix,

    vielen Dank für das Zeigen dieses interessanten Wendebriefes.

    Vor langer Zeit habe ich die allgemeinen Dienstausgaben Bayerns intensiv gesammelt und konnte auch, wie du hier, feststellen, dass es noch eine Gruppe von Royalisten gab, die sich offenbar weigerten, aus den ihnen verliehenen Siegeln das "K" für Königlich heraus zu brechen, waren sie doch einst auf dem bayerischen König vereidigt worden und nicht auf einen Staat, den sie nicht mochten.

    Liebe Grüsse vom Ralph

    "Der beste Platz für Politiker ist das Wahlplakat. Dort ist er tragbar, geräuschlos und leicht zu entfernen." Vicco von Bülow aka Loriot.


  • Ich bin gerade dabei, nach über 10 Monaten Untätigkeit, meine Albumsammlung um eine (!) Seite zu "bereichern". :S
    @bk hat schon immer kritische, aber unbestritten sehr, sehr wertvolle und aufklärende Randbemerkungen dazu geliefert. Jetzt mein neuestes Elaborat. Übertrieben, aber auf hohem (?) Niveau gejammert: "Das ist die Tragik in dieser Welt, dass die Dummen so sicher und die Klugen voller Zweifel sind!"
    Ich bin wahrscheinlich eher dumm und voller Zweifel! :whistling:
    Was meint Ihr zu der Beschreibung? ?(

  • Hallo abrixas,

    eine schöne und lehrreiche Seite, wie ich finde.

    R.S. wurde gestrichen, weil sonst keine Kosten (Porto) angefallen wären.

    Aber "frei durch Ablösung" sollte, so weit ich es weiß, anzeigen, dass die Portokosten intern verrechnet worden waren.

    Liebe Grüsse vom Ralph

    "Der beste Platz für Politiker ist das Wahlplakat. Dort ist er tragbar, geräuschlos und leicht zu entfernen." Vicco von Bülow aka Loriot.


  • Hallo zusammen,

    liest man den Inhalt des nachstehend abgebildeten, in der Vereinfachten Zustellung an den Heuchelheimer Müller Walter ergangenen Strafbefehl (Strafsache) des K.B. Amtsgerichts zu Bergzabern, dann sah sich jener mit sechs Tagen Freiheitsentzug wegen Bettelei konfrontiert. 1871 wurde das Betteln reichseinheitlich als Straftatbestand normiert, die entsprechende Regelung wortwörtlich aus dem ehem. preussischen Strafgesetzbuch übernommen.

    So hieß es in § 361 Reichsstrafgesetzbuch:

    Mit Haft wird bestraft: (...)

    3. wer als Landstreicher umherzieht;

    4. wer bettelt oder Kinder zum Betteln anleitet oder ausschickt, oder
    Personen, welche seiner Gewalt und Aufsicht untergeben sind und zu
    seiner Hausgenossenschaft gehören, vom Betteln abzuhalten unterlässt; (...)

    7. wer, wenn er aus öffentlichen Armenmitteln eine Unterstützung
    empfängt, sich aus Arbeitsscheu weigert, die ihm von der Behörde
    ausgewiesene, seinen Kräften angemessene Arbeit zu verrichten.


    Typisch für die damalige Rechtsauffassung war, dass das "Betteln" in einem Atemzug mit "Landstreicherei" oder "Vagabondage" genannt wurde. Letztere war noch bis 1974 im § 361 Strafgesetzbuch (alte Fassung) definiert als das zwecklose Umherziehen ohne regelmäßige Arbeit unter ständigem Wechsel des Nachtquartiers, wobei der Lebensunterhalt überwiegend auf Kosten anderer bestritten wird.

    Bei der Bettelei nach dem Reichsstrafgesetzbuch konnte die Androhung einer Freiheitsstrafe zunächst bis max. 6 Wochen reichen, sich im Verbund mit anderen Vergehen auf bis zu 3 Monate ausweiten und mit Arbeitszwang belegt werden. Im Wiederholungsfall konnte der Straffällige unter Polizeiaufsicht gestellt, für gemeinnützige Arbeiten eingesetzt oder bis zu zwei Jahre in ein Arbeitshaus mit strengen Vollzugsbedingungen eingewiesen werden.


    + Gruß

    vom Pälzer

  • Hallo Pälzer,

    vielen Dank für deine interessanten Ausführungen, die mich an die Verhältnisse einer rheinischen Großstadt mit Dom erinnert haben.

    Ich habe noch nie einen Behördenbrief gesehen, bei dem der Absender das Lebensalter in die Adresse geschrieben hat.

    Als nächste Steigerung gäbe es nur noch die Schuhgröße und die Augenfarbe. :D

    An dem Stück sieht man wieder mal, dass auch "kleine" Sachen viel Freude bereiten können.

    Liebe Grüsse vom Ralph

    "Der beste Platz für Politiker ist das Wahlplakat. Dort ist er tragbar, geräuschlos und leicht zu entfernen." Vicco von Bülow aka Loriot.


  • Hallo abrixas,
    ab dem 1.1.1908 galt: Der Postverkehr der K.B. öffentlichen Stellen, Behörden und Organe ist grundsätzlich portopflichtig.
    Das R.S. für Portofreiheit war Geschichte. Im Dienstpostverkehr wurde ab dem Datum das Ablösungsverfahren eingeführt, der bayrische Staat zahlte eine Pauschale an die bayrische Post.
    Portofreiheiten nur noch für regierende Fürsten; Reichsbehörden, reine Militär- und Marineangelegenheiten und Postsachen.
    Gruß Bernd

  • Hallo Bernd ( BaD)
    wieder etwas gerlernt!

    Dann werde ich das alles geschickt in die Gesamtbeschreibung einbauen und die Albumseite abheften.

    Herzlichen Dank!
    Gruß Klaus

    "Extra Bavariam non est vita et si est vita non est ita."

  • Hallo Rainer,

    Glückwunsch zu dem Rosinchen - ich habe vor langer Zeit intensiv die Dienst - Abschiedsausgabe auf Belegen gesammelt und einen schöneren wird man mit der Marke kaum bekommen. Klasse!

    Liebe Grüsse vom Ralph

    "Der beste Platz für Politiker ist das Wahlplakat. Dort ist er tragbar, geräuschlos und leicht zu entfernen." Vicco von Bülow aka Loriot.


  • hallo Ralph

    da ich seit kurzem auch ein "Bayer" in der Sammlerwelt bin, versuche ich natürlich zur Zeit alles zusammen zu tragen was ich in die Finger bekomme und was meiner Meinung nach auch interessant ist, es hält mich aber auch nicht ab einfach nur schöne Marken und Briefe auf dem Markt zu erwerben die ich dann zeigen kann und wo mir auch die Meinung dazu gesagt wird, so das ich zu Hause dann diese Dinge vernünftig auf Seiten anlegen kann. :)

    Gruß Rainer

  • Hallo Rainer,

    dann mal los - Bayern bietet alles und wartet nur darauf, entdeckt zu werden. :P:P:P

    Liebe Grüsse vom Ralph

    "Der beste Platz für Politiker ist das Wahlplakat. Dort ist er tragbar, geräuschlos und leicht zu entfernen." Vicco von Bülow aka Loriot.


  • ..mit der Sauklaue des Schreibers habe ich so meine liebe Not!
    Nicht, dass es postalisch relevant wäre; das haben wir in diesem Thread schon etwas vertieft, aber mich würde interessieren, was hier versandt wurde. Ich habe zwar in der Volksschule und bis zur dritten Klasse Gymnasium die "deutsche Schrift" gelernt (Haar- und Schattenstrich fiel zwar dem omnipräsenten Geha-Füller zum Opfer :D ), aber hier stösst meine Lesefähigkeit an die Grenzen! ;(
    So wäre also meine Frage: Was für 9 Stücke mit einem Gesamtgewicht von 245 kg wurden hier versandt? ?(
    Ich gewann, dank Wiki, auch etwas Geschichtswissen, das eventuell des Rätsels Lösung erbringen könnte :
    Das K.B. Hüttenwerk in Weiherhammer befand sich im Ort Beckendorf, der 1818 der Gemeinde Etzenricht eingegliedert wurde. 1906 wünschten die Einwohner von Beckendorf, dass ihr Ort den gleichen Namen wie das Hüttenwerk, also Weiherhammer, erhält.
    Heute trägt Beckendorf den Ortsnamen Weiherhammer. Das Hüttenwerk Weiherhammer fungierte damals als Maschinenfabrik, Röhrengießerei und Handelsgießerei. Also waren die hergestellten Teile auch keine Leichtgewichte. Aber was waren das für Trümmer? ?(

    Vielleicht kann unser "Schriftgelehrter" @bk mir weiter helfen.... :whistling::whistling:

  • ... so isses, das Induktionsfeld kam erst kurz nach dem 1. WK heraus, von daher war das klar. :thumbup:

    Liebe Grüsse vom Ralph

    "Der beste Platz für Politiker ist das Wahlplakat. Dort ist er tragbar, geräuschlos und leicht zu entfernen." Vicco von Bülow aka Loriot.


  • Aus dieser portofreien Postkarte kann man einiges entnehmen. Ich fange mal auf der Vorderseite links unten an. Die 03 zeigt zweifellos das Druckdatum an: 1903. Die handschriftliche, mittels Lineal unterstrichene Abkürzung "K.A." deutet auf etwas Wichtiges hin, nämlich auf eine "Königliche Angelegenheit". Diese Portofreiheit sichernde Notierung wurde durchgestrichen, aber flugs darauf expressis verbis wieder angebracht. Adressiert wurde diese Postkarte an Herrn F. Göppel, seines Amtes der königliche Schloßverwalter im Kgl. Schloß zu Bamberg. Die königliche Angelegenheit wurde noch mit einem händisch aufgebrachten Dienstsiegel untermauert. Es stammt vom KÖNIGL.BAYER. OBERSTHOFMARSCHALLSTAB. Der postalische Maschinenstempel des Postamtes MÜNCHEN 1 wurde am 5.8. 1914 gleich doppelt aufgebracht. Der Bamberger Briefzusteller bestätigte die ordnungsgemäße Übergabe an den Empfänger mit seinem Stempel "B.17".
    Die rückseitige Mitteilung klärte den kgl. Schloßverwalter über einen wichtigen Sachverhalt auf: Der sehr geehrte Herr Verwalter erfuhr dadurch, dass der Absender nur mitteilen mochte, daß die Wäsche richtig angekommen sei. T.V.W. Ziebland, der königliche Leinwand Kämmerer Gehilfe, bestätigte dies mit Unterschrift und Datum.

  • Hallo Sammlerfreunde,

    diese Dienst-Merkwürdigkeit soll nicht vorenthalten bleiben. Man erkennt einen eingeschriebenen Ortsbrief, welcher in der Gebührenperiode 01.10.1919 - 06.05.1920 mit 15 Pfennig für den Ortsbrief bis 20 gr und mit weiteren 30 Pf für das Einschreiben zu Buche schlug. Hier gar nett garniert sogar mit einer 15 Pf Bayern Dienst-Abschied und, was den Sammler freut, mit zwei unterschiedlichen Farb- und Papiertypen der Dienst-Mi. Nr. 27 Staatswappen.

    Bei der unteren 15 Pf Staatswappen könnte es sogar die bessere Papiersorte "w" sein, denn das Papier ist rahmfarben (was man am scan allerdings schlecht sieht). Das ist aber alles eher sekundär, vielmehr sollte man die Aufmerksamkeit auf die beiden links angebrachten Staatswappen-Marken richten, denn jene wurden zuvor schon einmal verwendet. Die obere Marke ist dabei noch original haftend und trägt - wie man erst an der Durchleuchtung sieht einen Abschlag von Passau.

    Die auf dem ursprünlich einmal beförderten Brief einst drunter klebende Staatswappen-Paarmarke wurde augenscheinlich abgerissen und durch eine andere, aber ebenfalls entwertete 15 Pf Staatswappen-Marke "ersetzt". Nur die 15 Pf Bayern-Abschied wurde somit zulässigerweise verwendet. Wenn man jetzt von einem - ziemlich plumpen - Postbetrug redet, dann muss sich im vorliegenden Fall aber jemand schon ganz schön derb über den Schalter ziehen gelassen haben.

    Immerhin war hier ein Einschreiben vom Absender am Schalter entgegenzunehmen, die Entwertung der beiden linken Marken offenkundig und dennoch findet sich ein sauberer Abschlag Fürstenzell über alledem....Von einer Fälschung gehe ich nicht aus, zeige dennoch das Detail des Rundstempels Fürstenzell und bin für alle Einschätzungen darüber selbstverständlich gerne zu haben.

    + Gruß

    vom Pälzer...der die Möglichkeit, dass der Recozettel nachträglich angebracht worden ist natürlich auch in Betracht gezogen hat, aber auch der klebt da nicht unbedingt unecht wirkend...

  • Hallo abrixas,

    Du wiedersprichst Dir selber. Zuerst soll die Sendung portofrei sein und im zweiten Absatz ist sie dann plötzlich doch portopflichtig. Ich weiß zwar was Du sagen willst, aber so kann es nicht richtig sein.

    Gruß

    wuerttemberger


    man should not it for possible hold! ;(

    "Extra Bavariam non est vita et si est vita non est ita."