Hallo,
nach Ablauf der 3 jährigen Sperrfrist für Aversionalverträge wurde zum 1.10.1923 verfügt, das für Reichsbehörden keine Dienstmarken mehr Verwendung finden und eine Pauschalzahlung zwischen Reichsfinanzministerium und Postministerium erfolgen sollte. Dazu wurden für November 1923 und März 1924 Zählmonate vereinbart. Es galt: Keine Verwendung von Postwertzeichen, kein Einwurf in Briefkästen erlaubt,Einlieferung nur in Poststellen an bestimmten Schaltern mit Liste zur Gesamterfassung der Gebühr.
Vom Absender war unter dem Vermerk Frei Ablösung mit Tinte der Betrag der fälligen Gebühr vermerken.
Aus Band 171 der Poststempelgilde Postgebührenablösung von Jan Thieme
Beste Grüße Bernd