Taxzahlen-Stempel

  • ... ja, könnte man, für die gepflegte 1-Rahmen-Sammlung bekäme man das hin ...

    Liebe Grüsse vom Ralph

    "Der beste Platz für Politiker ist das Wahlplakat. Dort ist er tragbar, geräuschlos und leicht zu entfernen." Vicco von Bülow aka Loriot.


  • ... Bayern oder Preussen, Hauptsache Italien!

    Liebe Grüsse vom Ralph

    "Der beste Platz für Politiker ist das Wahlplakat. Dort ist er tragbar, geräuschlos und leicht zu entfernen." Vicco von Bülow aka Loriot.


  • Weil es ein Portobrief ist und im Empfängerort der Taxstempel 10 Rp. angebracht wurde. Die Ortspost - wohl mit SG P.P. - wurde später hinzugeklebt. Frankatur- Verfälschung!

  • Jein.

    Gut kombiniert, dennoch wäre es theoretisch nachdenken Argumenten noch möglich, dass es echt sein könnte.

    Der Brief aufgegeben mit 2 1/2 Rappen., das P.P. ist vom PK IX St. Gallen. Der Brief vielleicht zu wenig frankiert und mit 10 Rappen (Stempel) Nachtaxiert.

    Kein Lokalrayon, Brief zu schwer usw……

    Mal den ersten Hinweis liefern.

    Betrachtet man das Datum, 1852, die meisten Orts-Post Marken wurden zwischen 1850-1851 verwendet. Die Gültigkeit dieser Marken war jedoch bis im Herbst 1854, als die Strubelmarken Einzug hielten.

  • Ich habe festgestellt, dass die Taxzahl auch von SG ist (AW 17 A /554). Eine Nachtaxierung von 10 Rp. (fehlendes Porto) war nicht möglich, da gemäss dem ab 1.1.1852 gültigen Tarif, kein 12 1/2 Porto existierte. Ansonsten müsstest Du es mir zeigen!

  • Nun,

    Man soll ja nichts für unmöglich halten.

    Brief 1 1/2-2 Loth im 1. Briefkreis bis 10 Wegstunden (48 km) = 12 1/2 Rappen, wenn ich nicht irre.

    Zweiter Hinweis:

    Wenn man jetzt weiss, dass der Taxzahl-Stempel ab Frühling 1852 erst nachgewiesen werden kann, haben wir schon einen zweiten Grenzwert.

    Dritter Hinweis:

    Das Rautenobligatorium kam per 1. August 1851.

    Von St. Gallen weiss man, dass der PP Stempel noch eine Woche darüber verwendet wurde (Lieferschwierigkeiten). Ganz selten findet man Rayon lll grosse Werziffer (ab 1852) mit einem St. Galler PP, jedoch nicht von St. Gallen selber und mir ist ein solches Stück bisher auch nicht bekannt.

    Für mich zu viele wenn und aber und ich gebe Martin recht.

    Verfälschung des Briefstücks. Zumal auch noch die linke obere Ecke der Marke repariert wurde. So kann man aus etwas mangelhaftem etwas interessantes kreieren, solange es der Käufer nicht besser weiss.

    Das gute Stück hat einen Attest eines bekannten Prüfers und wird als echt deklariert.

    Einmal editiert, zuletzt von St.G (27. März 2024 um 04:58)

  • Lieber Dieter,

    bekannt, nicht berüchtigt ... ||

    Liebe Grüsse vom Ralph

    "Der beste Platz für Politiker ist das Wahlplakat. Dort ist er tragbar, geräuschlos und leicht zu entfernen." Vicco von Bülow aka Loriot.


  • Hallo

    Noch eine Korrektur respektive genaueres Beschreiben zu #92

    Das beschriebene mögliche Porto von 12 1/2 Rappen war nur möglich von 1.10.1849 - 31.12.1851. Dies einfach noch zur Klarstellung.

  • Ich weiß u.a. durch die Hilfe von Ralph einiges in der Philatelie, aber nicht alles.

    Die Insitution in Basel ist doch bekannt für ihre mitunter richtigen Expertisen. ;)

    viele Grüße

    Dieter

  • Wie Du nun auch festgestellt hast, war, mit dem zum Zeitpunkt der Briefaufgabe gültigen Posttarif vom 1.1.1852, eine 12 1/2 Rp. Frankatur gar nicht möglich.

    Das sagt doch schon alles!

    Sammlergruss Martin