Bis zur Einführung der aufklebaren Stempelmarken ab November 1854 wurden in Österreich zur Abgeltung von amtlichen Gebühren sogenannte Stempelpapiere verwendet, auf denen die Gebühr in Form einer sogenannten Signette aufgedruckt war.
Vorratsstempelpapiere wurden vom Staat ausgegeben. Sie konnten vom Kunden bei den Verschleißämtern mit der jeweils benötigten Wertstufe gekauft werden. Der Kunde musste sich also schon beim Kauf der Stempelpapiere über deren Verwendung im Klaren sein.
Die Höhe der benötigten Wertstufe war vom Geldwert, der in der Urkunde behandelten Sache abhängig.
Einige solcher Urkunden mit verschiedenen Wertstufen möchte ich hier zeigen.
Ich beginne mit einen Kaufvertrag vom Mai 1851 der mit 15 Kreuzer besteuert wurde.
Liebe Grüße
Franz