Liebe Freunde,
mit dem 1.7.1850 trat nicht nur der segensreiche Postverein in Kraft, sondern auch für die innerbayerischen Korrespondenzen eine neue Verordnung, die allerlei neu regelte.
Nicht im Sinne der damaligen Korrespondenten regelte man aber die Versendung von Mustern ohne Wert(h), die ja gleichzeitig im Postverein für großes Aufsehen sorgte, da mit ihr im Falle angehängter Muster eine erhebliche Gebührenmoderation einher ging. So konnten Briefe unter 1 Loth selbst wiegend Muster angehängt werden, und das "Bundle" wurde nur in 2 Loth - Schritten taxiert, also bis 2 Loth inkl. die einfache Taxe!
Für denn inneren Verkehr hatte Bayern das verschlafen - vlt. waren diese Neuerungen des Jahres 1850 zuviel für eine Postverwaltung, bei der sich an allen Ecken und Enden Neues auftürmte, was in kürzester Zeit abgefrühstückt werden musste und die kognitiven Ressourcen waren irgendwann halt auch einmal limitiert.
Erst zum 1.7.1858 ermöglichte man den eigenen Publikum die Versendung von Muster-ohne-Wert(h) - Briefen zu denselben günstigen Sätzen, wie man sie 1850 im Postverein eingeführt hatte, was dazu führte, dass diese Sendungen mit anhängenden Mustern von 1850-1858 nicht wirklich häufig sind.
Hier haben wir aus dem Jahr 1851 aber ein solches Stück vor uns, welches in Regensburg am 17.7.1851 mit 12 Kreuzern frankiert nach Untergriesbach aufgegeben wurde. Hier war es egal, was der Brief und was das oder die Muster wogen - mit 12 Kreuzern konnte man in Bayern bis 4 Loth alles frankieren, denn dies war der gebührenmäßige Höchstsatz (über 12 Meilen über 1 - 4 Loth).
Dennoch vermerkte der Absender oben "Anhängend Muster ohne Werth", weil auch die Post und der Absender sofort sehen sollten, was da verschickt worden war und bei der Ankunft des Briefes ohne die einst angehängten Muster hätte man im Falle der Recommandation zu Recht das Poststücke reklamieren können. Aber so einen recommandirten habe ich aus 1851 noch nicht gefunden, daher geht die Suche nach just einem solchen mit anhängendem Muster weiter ...