Hallo,
ja, ein Muster-ohne-Wert(h) - Brief, der aber nur Muster draufstehen hatte, damit sich die Briefpost nicht wunderte, weil etwas herinnen war. Postalsich war das egal, Hauptsache er wog nicht über 15g, sonst hätte er 7x gekostet.
Hallo,
ja, ein Muster-ohne-Wert(h) - Brief, der aber nur Muster draufstehen hatte, damit sich die Briefpost nicht wunderte, weil etwas herinnen war. Postalsich war das egal, Hauptsache er wog nicht über 15g, sonst hätte er 7x gekostet.
Hallo Custo,
der Brief an den lieben Otto ist von
„deiner treuen Mutter
Charlotte“
Grüße aus Frankfurt
Heribert
Liebe Freunde,
wenn der Platzhirsch der Salegg - Briefe einen ausläßt, habe ich eine faire Chance und so war das auch hier:
Brief aus Saldenburg vom 27.4.1864 mit Postaufgabe im ca. 8 km entfernten Tittling an Salegg in Hengersberg, frankiert für die 1. Gewichts- und Entfernungsstufe mit 3 Kreuzer "frey mit Muster". Das Muster war laut Text inliegend, so dass es keine Portomoderation geben konnte.
Hinten ist der Brief blank, wie so oft.
Hallo Ralph,
so noch nicht gesehen...und für so ein Rosinchen muss man überhaupt erst mal das Auge haben - Top !
Viele Grüße
Tim
Liebe Sammlerfreunde,
hierzu folgender Brief:
Brief, frankiert mit 3 Kreuzer mit Vermerk "Muster ohne Wert" von Neuötting Stadt nach München vom 7. Mai 1875.
Beste Grüße von VorphilaBayern
Hallo Klaus,
auch für Mustersendungen galt das Maximalgewicht von 15 Loth, was darüber war musste mit der Fahrpost versendet werden.
Diese Sendung wurde wahrscheinlich nach dem Breifposttarif bis 15 Loth (= 2. Gewichtsstufe) frankiert.
Gruß
bayernjäger
... der von dir erwähnte Vertrag trat im inneren Verkehr von Bayern erst zum 1.10.1868 in Kraft. Hier galt noch der Vorgängertarif.
Gruß
bayernjäger
Lieber Klaus,
sehr schöner Brief - Muster ohne Wert anhängend hatte damals schon keine Auswirkung auf das Franko/Porto; man schrieb das damals nur, damit die Post sah, dass 2 Sendungen miteinander verbunden waren (mit Bindfaden in der Regel).
Über 1-15 Loth, das Gewicht des Briefes selbst ohne Muster war auch egal.
Etwas beckmesserisch: PortoMODERATION = Vergünstigung der Gebühr. Eine Modulation hat eher musischen Charakter ...
@Ralph und Bayernjäger
vielen Dank für die Berichtigungen, die wie so oft zu weiteren Fragen führen.
Ab wann war Schluss mit der Gebührenermäßigung für Muster ohne Wert Sendungen in der Kreuzerzeit
(Im Dt. Reich gabs dann ab 01.01.1875 die Warensendung / Muster ohne Wert 50 - 250 g für 10 Pf, die in Bayern ab 01.01.1876 übernommen wurde).
Ab wann kosteten Briefe 1- 15 Loth 7 Kr. ?
Sem Band 1, 8. Auflage, S.25: 01.01.1868 - 31.12.1871 (danach wurde von Loth auf Gramm umgestellt)
Michel Bayern Spezial 1999 (Sonderduck Marken und Ganzsachen): 01.10.1868
Michel Spezial Katalog 2016: jetzt auch 01.01.1868
Da mein Brief vom 18.02.1868 mit 7 Kr. frankiert ist scheint zumindestens dieser Tarif schon zum 01.01. in Kraft zu sein und "Bayernjäger" bezieht sich mit dem 01.10.1868 auf einen anderen Vertragsbestandteil ??? Freiwillig hat doch sicher niemand 1 Kr. mehr aufgeklebt.
Gruß Klaus
PS: Bin unmusisch und unmusikalisch und konnte mit den schwarzen Punkten mit Fahnenstange die willkürlich auf 5 Zeilen verteilt waren (vulgo Fliegensch..ß) noch nie nix anfangen.
Lieber Klaus,
du musst doch musikalisch sein, oder würdest du einen 2Takter nicht von einem 4Takter unterscheiden können?
Schbaß!
Zurück zum Thema. Ab dem 1.8.1865, einem wichtigen Datum für innerbayerische Briefe aller Art, war das Thema Brief und Muster Historie geworden. Die VO 23.348 v. 11.7.1865 und 23.701 v. 20.7.1865, ursprünglich gültig bis zum 30.9.1868, bestimmte für Muster ohne Wert(h), dass die Taxen für Drucksachen (1x bis 2,5 Loth, 2x über 2,5-5 Loth, 3x über 5-7,5 Loth usw. bis 6x über 12,5-15 Loth) galten. Die versandten Muster mussten einen Adresszettel tragen mit der Anschrift und dem Wort "Muster" oder "Proben". Jede weitere verbale Beifügung beendete die Portomoderation und führte zu einer Einstufung als Brief mit massiv höheren Taxen.
Auch wenn dieses Reglement bis zum 30.9.1868 offiziell galt, wurden wichtige Teile schon zum 1.1.1868 parallel zur Gründung/Einführung des Norddeutschen Bundes am selben Tag dahingehend abgeändert, wie du sie schon beschrieben hast.
Von daher ist der 1.1.1868 richtig, da dann en masse die Gebühren im deutschsprachigen Raum fast komplett gleichgeschaltet wurden.
P.S. Weil ich hier mal erwähnte, dass MoW im Ortsverkehr selten, im Lokalverkehr aber noch seltener sind, nur zur Erinnerung:
MoW im Ortsverkehr kosteten ab 1.8.1865 im Ortsverkehr (und nur da!) bis 2,5 Loth 1x Franko, während sie im Lokalverkehr 3x kosteten. Das hat man damals gerne mal überlesen und weiß heute keiner mehr, weil es diese Spezialitäten so gut wie gar nicht mehr gibt und sie schon damals extrem selten waren.
Wie man diese dann taxierte, wenn sie unterfrankiert waren, schreibe ich vlt. ein anderes Mal ...
Lieber Ralph,
ich bin bisher und hoffentlich in näherer Zukunft auch wieder immer nur zweirädrige 2 Takter gefahren, da das Leben zu kurz ist, um 4 Takte auf eine Zündung zu warten und außerdem gehören Ventile in die Reifen und nicht in den Motor.
Ende off topic
Ansonsten herzlichen Dank für die Klarstellungen. Werde mir die genannten Verordnungen mal reinziehen und die Beschreibungen entsprechender Belege (sind nur max. 2, mehr habe ich nicht ) anpassen.
Gruß Klaus
Hallo Ralph,
die Posttransportordnung von 1865 für den inneren Verkehr von Bayern galt bis zur Neuregelung ab 1.10.1868. Die Transportordnung ab 01.01.1868 galt nur für den Wechselverkehr als Nachfolgeregelung des DÖPV.
Es wird sogar gesondert erwähnt, dass die Tarife im inneren Verkehr den Teilnehmerstaaten überlassen werden. Bayern zog erst zum 01.10.1868 mit seinen innerbayerischen Tarifen diesem Vertrag nach.
Das Datum 01.10.1868 ist also richtig.
Lediglich im März 1867 wurde der Drucksachentarif auf 2 1/2 Loth abgeändert.
Gruß
bayernjäger
... dann gibt es vor dem 1.10.1868 keine innerbayerischen Briefe zu 7x?
Wie fragte schon ein bekannter englischer Philatelist (?)
Rarity or overpaid
that is the question
and the answer my friends ?
Lieber Klaus,
ich hänge das 107. VO- und Anzeigeblatt Bayerns vom 28.12.1867, lfd. Nr. 47.550 vom selben Tag, hier an, aus dem unzweifelhaft hervorgeht, dass der 1.1.1868 DER Tag der Änderungen auch INNERHALB Bayerns war und nicht der 1.10.1868.
Unter I wurden die neuen Gebühren der Postvertragsstaaten untereinander zur Kenntnis und Beachtung ab dem 1.1.1868 gegeben, unter II die neuen Gebühren für den innerbayerischen Postverkehr.
Unter II. Im inneren Verkehre von Bayern bitte ich den 1. Satz und folgend alles unter 1) zu lesen. Damit sollte die Sache final geklärt sein, so wie ich sie heute schon früher schrieb.
Hallo Ralph,
danke dass du mich wieder auf den richtigen Pfad geführt hast.
Ich hatte nur den Vertragstext gelesen und Jahre lang nicht bemerkt, dass vor den in der VO seitenweise abgebildeten Formularen noch der von dir gezeigte Einführungstext abgedruckt ist.
ich hoffe ich habe nicht alle zu sehr verwirrt?
Gruß
bayernjäger
... wir werdens überleben ...
Lieber Ralph,
Chapeau Ich bin geplättet, wie hast Du das wieder gefunden ?
Ich habe die 1867-er Verordnungen ebenfalls vorliegen und auch darin rumgesucht.
Bin aber nicht auf die Idee gekommen bei den bestimmt mehr als 600 Seiten ausgerechnet am
Jahresende bei der 107. von 109 VOs zu suchen. Ich bin von einer etwas längeren Vorlaufzeit ausgegangen, die Seine Majestät seinen verbeamteten Dienern zur Kenntnissnahme seiner allerhöchsten Beschlüsse einzuräumen geruhte. Übers Stichwortverzeichnis wäre man auch fündig geworden, wenn man denn unter Postverträgen nachgeschaut hätte. (den dazu passenden Spruch erspare ich mir).
Vielen Dank für Deine Hilfe
Klaus