Preussen - Frankreich ab 1.7.1858

  • Liebe Sammlerfreunde,

    ich habe schon viel darüber geschrieben und auch gute Erfahrungen gemacht. Hier noch mal der Post :

    viele Grüße
    Erwin W.
    preussen_fan

  • Lieber Erwin,

    es waren 5 Decimes = 50 Centimes; ich denke, man hat sich die Portobriefe im Paket nach Unzen (30g) gegenseitig verkauft.

    Liebe Grüsse vom Ralph

    "Der beste Platz für Politiker ist das Wahlplakat. Dort ist er tragbar, geräuschlos und leicht zu entfernen." Vicco von Bülow aka Loriot.


  • Lieber Ralph,

    danke. Ich habe heute noch mal in den Postverträgen nachgeschlagen und habe was im Postvertrag zwischen Preußen und Frankreich vom 21. Mai 1858 gefunden. Demnach kostete aus den Rheinprovinzen eine frankierter Brief 40 Centimes und ein unfrankierter Brief 50 Centimes = fünf Decimes.

    viele Grüße
    Erwin W.
    preussen_fan

  • Lieber Erwin,

    danke, passt also. Aber wie haben die beiden Postverwaltungen intern ihre Portobriefe verrechnet? Normal war es je Unze sich soundsoviel zu ersetzen.

    Liebe Grüsse vom Ralph

    "Der beste Platz für Politiker ist das Wahlplakat. Dort ist er tragbar, geräuschlos und leicht zu entfernen." Vicco von Bülow aka Loriot.


  • In der rechten Spalte unter Betrag steht, wie viel die französische Post an die preußische Post je 10 Gramm vergütet.

    Viele Grüße

    Michael

    Mitglied im DASV - Internationale Vereinigung für Postgeschichte

  • Danke Michael, das habe ich übersehen. Das würde also heißen, dass von den 50 Cent Preußen 16 2/3 Cent bekam und Frankreich 33 1/3 Cent, also Preußen 1/3 und Frankreich 2/3?

    Oder muss ich das so verstehen, dass die preußische Post im Paket gewogen wurde und je 10Gramm zahlt Frankreich 16 2/3 Cent, so dass, wenn der Brief nur 5 Gramm gewogen hätte, Preußen nur 8 1/3 Cent bekommen hätte, Frankreich aber vom Empfänger weiterhin 50 Cent?

    viele Grüße
    Erwin W.
    preussen_fan

    Einmal editiert, zuletzt von preussen_fan (9. Juli 2023 um 23:15)

  • Oder muss ich das so verstehen, dass die preußische Post im Paket gewogen wurde und je 10Gramm zahlt Frankreich 16 2/3 Cent, so dass, wenn der Brief nur 5 Gramm gewogen hätte, Preußen nur 8 1/3 Cent bekommen hätte, Frankreich aber vom Empfänger weiterhin 50 Cent?

    Kann mir vielleicht einer der Spezialisten dazu eine Antwort geben?

    viele Grüße
    Erwin W.
    preussen_fan

  • Zwischen Frankreich und Preußen wurde nur bis 30.6.1853 im Paket abgerechnet. Für die Postverträge 1.7.1853 - 30.6.1858 und ab 1.7.1858 galt die Einzelabrechnung. Also zahlte Frankreich an Preußen für diesen Brief (bis 10 g) 16 2/3 Centimes. Fällige belgische Transitgebühren (20 Cts pro 30 g; Paketabrechnung!) zahlte Preußen an Belgien, aber Frankreich vergütete sie an Preußen, wenn Frankreich die Gesamtgebühr erhob, was bei diesem Brief der Fall ist.

    Gruß

    Joachim

  • Liebe Freunde,

    hier ein unterfrankierter Brief von 1867 aus dem schlesischen Mörschelwitz nach Paris an die Baroness de Mecklenbourg.

    Regulär wären 4 1/2 Sgr. für diesen Brief zu frankieren gewesen. Da die 3 Sgr. nicht reichten, wurde der Brief wie ein unfrankierter Brief behandelt. Diese kosteten 5 Sgr. bzw. 6 Dec. Die verklebten 3 Sgr. wurden dabei angerechnet, von der preußischen Post mit der blauen 3 entsprechend notiert.

    Die französische Post forderte dann noch 3 Dec. von der Empfängerin.

    Rückseitig findet man neben dem gut erhaltenen adeligen Absendersiegel noch 3 französische Stempel:

    "Paris 3", "Paris R. Montaigne" und "1/5" (ein Briefträgerstempel?).

    Der Ganzsachenumschlag war beim Absenden etwas kleiner gefaltet worden, sodass im verschlossenen Zustand der obere Rand des Wertstempels nach hinten zeigte.

    Viele Grüße

    Michael

    Mitglied im DASV - Internationale Vereinigung für Postgeschichte

  • Lieber Erwin,

    laut v.d. Linden wurde der Stempel in Aachen angebracht. Dort hatte man für solche Briefe anscheinend einen Stempel in Französisch und Englisch in Gebrauch.

    liebe Grüße

    Dieter

  • Guten Abend lieber Erwin,

    womöglich und natürlich setzte die französische Post diesen Stempel.

    "Porto unzureichend/genügt nicht" bzw. besser: "Befreiung unzulässig".

    Mithin könnte eine -eventuelle- Portofreiheit der hochadligen Dame im Inland (bis zur Grenze!) ignoriert und mit eben demselben Stempel!, als "Befreiung unzulässig" erklärt worden sein?

    Obwohl das Franco von 3 SGr. sicherlich für die Weiterleitung ab Grenze nach Paris genügen hätte können/sollen.

    War die Dame nun vielleicht vom Porto befreit? LG und GN8 vom joschka! :?:

    Einmal editiert, zuletzt von joschka (9. März 2024 um 00:30)

  • Hallo Joschka,

    woher hast du die Kenntnis, daß der fragliche Stempel in Frankreich angebracht wurde? Wegen der benutzten Sprache?

    Die Baronin wird als Angehörige des niederen Adels keine Portofreiheit gehabt haben. Der Absender war ein(e) Graf/Gräfin (9-zackige Krone).

    viele Grüße

    Dieter

  • Lieber Dieter, lieber Joschka,

    jetzt habe ich in meinen Unterlagen nachgeschaut und folgendes dazu gefunden:

    Nebenstempel für unterfrankierte

    Sendungen nach Frankreich. Der Stempel

    wurde in Aachen im ambulanten Postamt

    No 10 abgeschlagen Van der Linden,

    Postvertragsstempel Nr 17

    viele Grüße
    Erwin W.
    preussen_fan

  • Stimmt so!! Ich habe mir lediglich einen langen Text erspart.

    Das steht so auch im 2000er Feuser Vorphila als Nr. 15 auf Seite 923.

    viele Grüße

    Dieter