Lieber Michael,
es ist die Frage, ob man am Schalter einen Korrespondenten einfach so abwimmeln konnte, wenn er einen Recobrief aufgeben wollte oder musste. Das mag bei beiden Postverwaltungen schwierig gewesen sein, aber wie du richtig schreibst, wird man dem Drängen auch mal nachgegeben haben (ich kenne dergleichen auch von Bayern, da wird das bei Preußen, Russland oder Österreich nicht viel anders gewesen sein).
Der Versicherungsschutz, Hauptsinn der Recommandation, konnte natürlich nur so weit gehen, wie ihn die Vorschriften deckten. Für den Russen war damit an der russisch - österreichischen Grenze Schluss, wie umgekehrt für den Österreicher an der russischen Grenze die Versicherung abgelaufen war. Aber damit dürfte den meisten doch geholfen worden sein.
Wenn in den Postverträgen keine Versicherungsbeträge im Falle des Verlusts vorgesehen waren, hätten sich die Auslandsannahmebeamten eh weigern müssen, diese Briefe zu recommandiren, weil sonst die Gefahr auf sie persönlich übergegangen wäre, ohne dass sie die Chance einer Regreßableitung gehabt hätten - das hätte man sich denkbar ungern angetan.
Ich finde solche Briefe außerordentlich interessant und höchst spannend, weil sie zeigen, wie die Kunden die Angebotsarmut von Postverwaltungen aufgedeckt und später minimiert haben. Abstimmung mit den Füßen, würde man heute dazu sagen ...