Morsche Tim,
wenn etwas so hübsch aussieht, wie deine DS, dann braucht es kein Datum - mit DER Optik gesegnet, ist alles vorhanden, was man sich wünschen kann. Ich weiß nicht, ob von 1.000 Abschlägen einer so daher kommt.
Morsche Tim,
wenn etwas so hübsch aussieht, wie deine DS, dann braucht es kein Datum - mit DER Optik gesegnet, ist alles vorhanden, was man sich wünschen kann. Ich weiß nicht, ob von 1.000 Abschlägen einer so daher kommt.
Guten Abend zusammen,
auch bei der DS anbei mit einer sehr gut erhaltenen 37b kann man durchaus von aktenfrischem Zustand sprechen. Sehr erfreulich, dass über den topsauber abgeschlagenen Ankunftsstempel auch auf`s Jahr genau datiert werden kann, hier 1879.
Schönen Gruß
vom Pälzer
Lieber Tim,
ich komme erst jetzt hier mal vorbei und Deine DS in post 20 haut mich um. Einfach nur sensationell!
Liebe Grüße von maunzerle
...und weiter geht`s mit einer DS der Stärkefabrik Neustadt a.d.Haardt / Jacob Neubauer. Hier hat man glücklichweise die Datumszeile des mit einer Mi-Nr. 37a freigemachten Preiscourants ausgefüllt und auch noch einen Beizettel mit Referenzhinweisen eingeklebt.
Schönen Gruß
vom Pälzer
... wem bei dem Anblick nicht das Herzl aufgeht, der ist schon gehirntot.
und das ist dann eine "Drucksache"!?
einfach nur schön....
.... und toll!
oder war das in der Pfennigzeit so zulässig??
Lieber Andreas,
Gedrucktes in Gedrucktem war zulässig - gibt es auch (sehr selten) schon in der Vormarken- und Kreuzerzeit. Aber auch hier in der Pfennigzeit ist das m. E. eine Granate.
Liebe Freunde,
ein entzückendes Kuvert wurde in Lauingen am 25.07.1910 an Fräulein Anna Mayer, Steinmetzmeistertochter in Ichenhausen mit 3 Pfg. als Drucksache (offenes Kuvert) aufgegeben.
Der Inhalt war und ist eine Glückwunschkarte zum Namenstage (Anna = 26.07.)
Doch auf der Karte hinten lese ich: "sendet Ihnen nebst vielen Grüßen Helene Fischer nebst Familie".
Ich kenne mich bei den Vorschriften für so späte Drucksachen nicht aus, weil sie ja ständig modernisiert und angepasst wurden, aber meiner Meinung nach wäre das eine briefliche Mitteilung und man hätte, offen oder verschlossen war dann ja egal, den Standard-Brieftarif von 10 Pfg. verkleben müssen, oder liege ich hier falsch?
Besten Dank dem Abgeber aus dem Großraum Augsburg - er hat mir eine Freude damit bereitet.
Doch auf der Karte hinten lese ich: "sendet Ihnen nebst vielen Grpßen Helene Fischer nebst Familie".
Ich kenne mich bei den Vorschriften für so späte Drucksachen nicht aus, weil sie ja ständig modernisiert und angepasst wurden, aber meiner Meinung nach wäre das eine briefliche Mitteilung und man hätte, offen oder verschlossen war dann ja egal, den Standard-Brieftarif von 10 Pfg. verkleben müssen, oder liege ich hier falsch?
Zumindest nach der Postordnung von 1889 stimmt das:
Zu klären wäre ob es sich noch um eine Zuschrift im Landpostbezirk handelte. Dann wären 3 Pf. vorschriftsmäßig lt. PO 1889 verklebt.
Luitpold
Nebenbei: Bei der Bundespost war es doch auch so, dass Drucksachen handschriftliches nicht enthalten durften, dafür wurde dann die Briefdrucksache genutzt.
Luitpold
Lieber Werner,
danke sehr - wenn das 1910 noch gegolten hat, hätte die Aufgabepost den Brief mit 17 Pfg. nachtaxieren müssen ...
Doch auf der Karte hinten lese ich: "sendet Ihnen nebst vielen Grüßen Helene Fischer nebst Familie".
@Ralph....bist Du verrückt Alter....die hat sich aber gut gehalten, wenn man sie heute so auf der Bühnen sieht....
... stundenlanges Herumhopsen in feuchter Umgebung hält den Teint halt jung ...
Ja Ralph, aber bedenke bei der Masse von Drucksachen, da musst Du noch suchen, ob es eine nachtaxierte DU gibt Die Postler waren nicht gerade unterbeschäfigt, was kein Freibrief sein soll, sondern nur "menscheln"
Für Dein Archiv hier noch 2 Bestimmungen. Letztlich hätte der Glückwunsch dann nicht auf Reisen gehen dürfen.
Zur Nachtaxe: es fehlen 7 Pf. - 2x - 14 - gerundet 15 (weil durch 5 teilbar) - ?
Luitpold
... danke, hatte gerechnet 20 Pfg. für unfrankierten Brief abzüglich der verklebten 3 Pfg., aber habe jetzt wieder etwas dazu gelernt.
Hallo in die Runde,
bei Karten waren Verstöße wohl offensichtlicher - oder doch nicht?
Anbei eine Drucksachenkarte von Dingolfing 25. MAI 1901 nach Augsburg.
Als unfrankierte Postkarte behandelt (2x5 Pfg. abzgl. 3 Pfg. = 7 Pfg.), mit 7 Pfg. Nachporto belegt, dann aber wieder gestrichen.
Die 7 Pfg. könnten bereits in Dingolfing notiert worden sein und wurden dann aber von der Portokontrolle Augsburg (links oben) wieder gestrichen. Offensichtlich ist der rückseitige Text noch als "Drucksachen-konform" durchgegangen.
Beste Grüße
Postgeschichte-Kemser
Die 7 Pfg. könnten bereits in Dingolfing notiert worden sein und wurden dann aber von der Portokontrolle Augsburg (links oben) wieder gestrichen. Offensichtlich ist der rückseitige Text noch als "Drucksachen-konform" durchgegangen.
Auf der Suche nach einer zutreffenderen Postordnung fand ich jetzt dies - bezogen auf die Reichspost, wobei Bayern diese Bestimmungen oft übernahm. Leider fand ich zu Bayern noch nichts gleichlautendes. Aber da soll folgendes in der Postordnung für das Deutsche Reich 1900 stehen:
§. 11.
X Es ist zulässig:
1) auf gedruckten Visitenkarten die Adresse des Absenders, seinen Titel sowie mit höchstens 5 Worten oder mittels der üblichen Anfangsbuchstaben gute Wünsche, Glückwünsche, Danksagungen, Beileidsbezeigungen oder andere Höflichkeitsformeln handschriftlich hinzuzufügen;
Das wäre evtl. eine Erklärung, warum das Nachporto auch auf der Karte gestrichen wurde.
Luitpold
Luitpold - vielen Dank für die Info !