Lieber Luitpold,
ja, wie zahlte man anderthalb Pfennige? Indem man immer zwei Marken/Karten oder ein Mehrfaches davon kaufte. Übrigens waren laut Wikipedia »die letzten bayerischen Heller der voraligen Vereinsguldenwährung … noch geraume Zeit nach 1878 als ½-Pf-Münzen der neuen Goldmark-Reichswährung in Bayern gültig«.
Hallo Erdinger,
möchte Dir die Antwort nicht schuldig bleiben und daher nochmal schreiben:
"Mit Bezug auf die in § 13 des Gesetzes über die Ausprägung von Reichsgoldmünzen v. 4. Dez. 1871 dem Königreiche Bayern eingeräumte Befugniss, im Bedarfsfalle eine Untertheilung des Pfennigs in 2 Halbpfennige stattfinden zu lassen und sonach, wie vordem, Heller zu prägen, war neuerdings der Gedanke angeregt worden, im Interesse des kleinen Verkehrs im Reiche überhaupt den halben Pfennig (Heller) zur Ausmünzung zu bringen."
Das las ich in einem Werk von 1874. Daran erkennt man/frau, Bayern hatte schon immer Sonderrechte (wie bis heute
"Von der obligatorischen Einziehung und Außerkurssetzung der Scheidemünzen des Süddeutschen Guldenfußes waren jedoch die Bayerischen Heller auszunehmen. Für Bayern ist nämlich im §. 13. des Gesetzes vom 4. Dezember 1871 für den Bedürfnissfall eine Untertheilung des Pfennigs in 2 Halbpfennige zugelassen. Es erscheint am zweckmäßigsten, um dem hervortretenden Bedürfnisse zu entsprechen, sich zunächst auf die Tarifirung der Bayerischen Hellerstücke zum Werthe eines Halb pfennigs zu beschränken, welche Tarifirung im Art. 14. unter 5. ausgesprochen ist." (Deutscher Reichstag 1873).
Ich denke "gültig" ja, aber wieviele Hellerstücke da wohl noch im Umlauf waren? Sonst hätte doch die obige Karrikatur keine Lacher ausgelöst - ?
Beste Grüße v. L.
Nachsatz:
Wenn's stimmt, dann siehe unter Wiki: https://de.wikipedia.org/wiki/Mark_(1871)
Die bayerischen Hellermünzen wurden spätestens zum 11. Oktober 1924 mit den Inkrafttreten des Münzgesetzes vom 30. August 1924 außer Kurs gesetzt, da mit diesem Gesetz auch alle nicht genannten früheren Münzen außer Kurs gesetzt wurden. Der Einzelhandel rechnete damals (1924) mit dem halben Pfennig und hätte sich deshalb die Wiedereinführung des Hellers gewünscht, was aber unterblieb.
Nur nebenbei: Die Umrechung von Gulden (süddeutsche Währung) in die Markwährung erhöhte die Postgebühren (1 Kr. = 2 6/7 Pf. , 3 Kr., = 8 4/7 Pf.),
Wer sich noch an die Umstellung von Mark auf Euro erinnert, kann sich glücklich schätzen, da die damalige Umstellung von Gulden auf Mark in Bayern ziemlich chaotisch gewesen sein soll. Es fehlte an Kleingeld, die Münze in München kam mit dem Prägen nicht hinterher. Daher führte auch Bayern als einziges Land des Deutschen Reiches die Markwährung erst zum 1. Januar 1876 ein. (Quelle: Königlich Bayerisches Geld - Staatl. Münzsammlung München 2006).