Um vorweg anzuzeigen, dass es hier nicht um einen konkreten Beleg oder eine Marke geht, also Mißverständnisse zu vermeiden, Teste ich hier für an "Postgeschichten" evtl. Interessierte, einfach einen Aspekt, den uns Belege so wohl nicht vermitteln können.
Also ich wußte nicht, dass es in Berlin auf dem Hof-Postamt einen besonderen Schalter für Damen gab. Dazu fand ich dann den nachfolgenden Beitrag aus der "Augsburger Postzeitung". Am Ende kommt es zu den Damen, die offenbar Probleme auf dem Postamt hatten. Das bezieht sich allerdings vornehmlich auf die Hauptpostämter und nicht auf die Postexpediton auf irgendeinem Dorf (nehme ich mal an).
Wer es lesen will, ich habe es in Schreibschrift übernommen, besser lesbar - oder? Es grüßt Luitpold
Der General-Postdirektor hat in einer vom 2. d.M. ((Berlin, 2. Dezember 1875)) datierten allgemeinen Verfügung, welche auch anderwärts in Preußen Beherzigung verdient, sich ausführlich über das Verhalten der Postbeamten im Verkehr mit dem Publikum ausgesprochen und darin zunächst erklärt, dass die „Formen“, in denen sich der Verkehr des Publikums mit den Beamten bewegt, „nicht als Nebensache anzusehen sind."
Als vornehmlich hierbei in Betracht kommend, erörtert die Verfügung die Abfertigung des Publikums am Schalter, die Art und Weise der Auskunftserteilung an das Publikum, endlich die Formen des Verkehrs mit dem weniger gebildeten Teile desselben. Es heißt in der Verfügung u. a.:
„Es wird nicht immer ausführbar sein, dass die Erledigung gewisser technischer Arbeiten, welche für den ungehemmten Fortgang des Betriebes nötig sind, unterbrochen werde, um Personen aus dem Publikum unverzüglich abzufertigen. Der Schalterbeamte muss sich aber stets gegenwärtig halten, dass seine erste und wichtigste Aufgabe die Abfertigung des Publikums ist, gegen welche alle übrigen Arbeiten zurücktreten; er darf es sich nicht verdrießen lassen, eine angefangene Arbeit sofort einzustellen, so bald Jemand am Schalter erscheint, und ist wirklich eine Arbeit unaufschiebbar, so erfordert es die Pflicht der Artigkeit, die am Schalter wartenden Personen in höflicher Weise zu ersuchen, sich ein wenig zu gedulden. Arbeiten, wie etwa die Aufstellung eines Kassenabschlusses oder sonstige Rechnungsgeschäfte, können niemals als solche gelten, welche die unverzügliche Abfertigung des Publikums hemmen dürfen, und wenn etwa die Überweisung der angenommenen Gegenstände zur Absendung, oder die Übernahme und Verteilung angekommener Gegenstände zur Ausgabe den Schalterbeamten zeitweise wirklich ganz in Anspruch nimmt, so lässt sich darin immer eine kurze Unterbrechung machen, und der gewandte Postbeamte wird auch in solchen Fällen die Zeit gewinnen, das Publikum schleunig zu befriedigen.“
Ferner wird darauf hingewiesen, dass die Beamten, falls sie nicht beschäftigt sind, das Publikum ja nicht warten lassen, und dann im Verlaufe der Verfügung fortgefahren: „Überhaupt ist es den sämtlichen Beamten und Unterbeamten der Post zu empfehlen, Personen, die in den Posträumen nicht genau Bescheid wissen, höflich zurechtzuweisen und möglichst bis an die Stellen zu geleiten, wo sie die gewünschte Abfertigung oder Auskunft erhalten. Jeder Postbeamte sollte nicht erst eine Anfrage abwarten, sondern unaufgefordert Personen, die er auf den Fluren und Höfen der Postgebäude in Ungewissheit über den ein zuschlagenden Weg bemerkt, in freundlicher Weise auf die gesuchte Stelle aufmerksam machen. Gerade dadurch, dass er nicht bloß die ausdrücklichen dienstlichen Vorschriften erfüllt, sondern, dass er die im Verkehr unter Gebildeten üblichen gesellschaftlichen Regeln sorgsam beobachtet, erwirbt sich der Postbeamte in seiner öffentlichen Stellung eine günstige Beurteilung.
Diese zu erlangen, sollte sich jeder Postbeamte zur Aufgabe machen und dabei bedenken, dass die öffentliche Meinung über das Wesen der Gesamtheit sich auf Grund der Wahrnehmungen in den Einzelfällen bildet, dass also der einzelne Postbeamte zu dem guten Rufe der ganzen Verwaltung beizutragen hat, aber daraus auch persönlich für seine gesellschaftliche Stellung Nutzen zieht. Als selbstverständlich muss angesehen werden, dass gegen Damen vorzugsweise ein höfliches und zuvorkommendes Benehmen zu beobachten ist.
Man hört gerade von Frauen und Mädchen der gebildeten Stände nicht selten klagen darüber, dass sie auf der Post, weil sie sich in die am Schalter angesammelte Menge nicht füglich mischen können, lange vergeblich auf Abfertigung warten müssen, dass ihnen der persönliche Verkehr am Postschalter unerwünscht ist, und dass ein oder der andere Postbeamte, der sie zwar wohl bemerkt, sich ihrer nicht, wie es die Artigkeit gebot, rücksichtsvoll angenommen habe, während andererseits ein zuvorkommendes Benehmen der Beamten, Damen gegenüber, ganz besonders mit Dank anerkannt wird.
Ebenso wichtig für das allgemeine Ansehen der deutschen Post ist es, dass auch Fremde sowie Ausländer, namentlich solche, die etwa der deutschen Sprache nicht mächtig sind, entgegenkommend und freundlich behandelt werden, und dass ihnen über Ungewissheit und Verlegenheit in verbindlicher Weise hinweggeholfen wird.
PS Eine Antwort darauf gibt es übrigens auch unter der Überschrift "Der Postbeamte wie er sein soll".