Ich möchte an dieser Stelle noch einmal unterstreichen, dass es aus meiner Sicht nur genau eine Nr. 8II (an unterschiedlichen Positionen auftretend) geben kann - aber nicht mehrere (Feld A45 vom Elster-Bogen hatte ich in meinem Entwurf für den Artikel schon ausgeschlossen).
1. Eine Nr. 8 Plattentyp II existiert nur, wenn sie von einem Austauschstöckel der Nr. 3 Plattentyp I stammt. 4 schräge Ecken, die nur durch mechanische Einwirkung entstanden sind, bedingen keinen anderen Plattentyp.
2. Die Theorie, dass das Austausch-Stöckel der Nr. 3I auf Feld B25 gleich zu Beginn des Drucks wegen des (Platten-)Fehlers "defektes B in BAYERN" verwendet wurde, ist widerlegt und steht daher als Erklärung nicht mehr zur Verfügung.
3. Einzige plausible Erklärung kann dann nur noch sein, dass Mitte 1865 die eigentlichen Reserve-Stöckel der Nr. 8I (mit den spitzen Ecken) aufgebraucht waren, und man nun auf Stöckel der Nr. 3I (mit runden Ecken) zurückgriff, was dann gleich auch das Auftreten der Nr. 8II erst in 1865 mit erklärt.
4. Der heute erhalten gebliebene 90er-Bogen (Elster-Bogen) ist der finale Zustand des Druckbildes der Nr. 8 (5. und letzte Auflage). Es gibt auch noch einen 45er-Bogen von der rechten Bogenhälfte, der der des Elster-Bogens exakt entspricht.
Auf beiden findet sich nur EINE Nr. 8II, nämlich auf Feldposition B25. Mit anderen Worten: ganz zum Ende der Druckzeit der Nr. 8 gab es nur eine Nr. 8II.
Daraus folgt aber auch, dass immer nur eine Nr. 8II gegeben haben kann! Eine zweite parallel zu der, die wir ja schon von B25/B1 kennen, hätte dann ja theoretisch wieder ersetzt werden müssen, da wir sie heute ja nicht mehr auf dem Elster-Bogen finden. Das kann natürlich nicht sein, denn dann hätte es ja doch noch Reserve-Stöckel der Nr. 8I mit spitzen Ecken gegeben! Und eine Austausch durch einen Stöckel der Nr. 3I wäre gar nicht erst nötig gewesen.
Daher kann es seit 1865 immer NUR EINE Nr. 8II gegeben haben. Nämlich die, die wir heute im Elster-Bogen auf B25 sehen, und die sich vorher auf B1 befunden hat - und auf einer weiteren uns heute noch nicht bekannten Position.
Daher auch mein Votum, nur solche Marken als Nr. 8II anzuerkennen, die dem Druckbild von B25/B1 annähernd entsprechen.
Die Marken in den oben gezeigten 3er-Streifen bspw. erfüllen diese Bedingung.