in ehemaligen Taxis-Gebieten

  • Lieber Andreas,

    nein, die Bemerkung ist nicht abwegig und es wäre eine Möglichkeit gewesen. Der Porto-Ortsbrief von Jürgen zeigt aber, dass Porto- und Franko-Ortsbriefe gleich teuer waren. Wenn ich das auf Frankfurt übertrage, waren die Frankfurter Postler nicht kulant, sondern haben es einfach richtig gemacht.

    Viele Grüße

    Michael

    Mitglied im DASV - Internationale Vereinigung für Postgeschichte

  • Hallo zusammen,

    nachfolgend zwei Belege für die Übernahme der taxisschen Nahbereichsregelung durch die preußische Post.

    Bste Grüße

    Altsax

    Nur eine kurze Frage. Gehörten Eisenberg und Schmölln zu Sachsen?

    Liebe Grüße

    Harald

    Wein- und Sektstadt Hochheim am Main


  • Hallo Jürgen,

    dann ist nicht die taxissche Nahbereichstaxe sondern das Sonderporto für grenznahe Orte anzusetzen. Habe meine Unterlagen gerade nicht verfügbar, aber aus dem Gedächtnis waren hier sogar bis 5 Meilen möglich. Dieses Sonderporto gab es für Thurn und Taxis - Sachsen und Thurn und Taxis - Preußen.

    Liebe Grüße

    Harald

    Wein- und Sektstadt Hochheim am Main


  • Lieber Harald,

    selbstverständlich ist das die zwischen Taxis und Sachsen gültige Nahbereichstaxe. Sie wurde als vor dem Postvereinsvertrag bestehende Sondertaxe durch den Postverein anerkannt und galt auch bei Portobriefen, d.h., der Zuschlag für den einfach schweren Portobrief betrug lediglich 1/2 Ngr. (Sgr.).

    Liebe Grüße

    Jürgen

  • Hallo Jürgen,

    dann ist das für mich ein Definitionsproblem oder besser Ausdrucksproblem.

    Was sagt denn der Vertrag genau aus? Traditionell aus Taxis Sicht ist die Nahbereichstaxe die 2. Portostufe im Postbezirk (bis 3 Meilen). Siehe #21.

    Das Sonderporto für nahegelegene, grenznahe Postorte in den Postverein (bis 5 Meilen) ist natürlich auch ein Nahbereich. Siehe #35

    Liebe Grüße

    Harald

    Wein- und Sektstadt Hochheim am Main


  • Was sagt denn der Vertrag genau aus?

    Lieber Harald,

    wenn die Entfernung zwischen zwei Postorten "unter und bis mit 5 Meilen" beträgt, gilt das Porto (gemeint ist Franco) von 1/2 Ngr. Die betreffenden Postortpaare waren im Anhang des Vertrages einzeln aufgeführt. Bei neu eröffneten Postorten erschienen entsprechende Nachträge.

    Bei Korrespondenz aus den taxisschen Gebieten mit Guldenwährung wurden 2 Kr. angesetzt.

    Liebe Grüße

    Jürgen

  • Lieber Harald,

    wenn die Entfernung zwischen zwei Postorten "unter und bis mit 5 Meilen" beträgt, gilt das Porto (gemeint ist Franco) von 1/2 Ngr. Die betreffenden Postortpaare waren im Anhang des Vertrages einzeln aufgeführt. Bei neu eröffneten Postorten erschienen entsprechende Nachträge.

    Bei Korrespondenz aus den taxisschen Gebieten mit Guldenwährung wurden 2 Kr. angesetzt.

    Liebe Grüße

    Jürgen

    Genau. Das ist ja korrekt. In post #21 ist aber ein Beleg aus dem Postbezirk (wir gehen jetzt mal vor den 01.07.1867) gezeigt. Nach dem 01.07.1867 wäre das dann ein Preußen - Preußen Beleg (wie gezeigt) mit übernommenen Tarif der 2. Portostufe bis 3 Meilen.

    Liebe Grüße

    Harald

    Wein- und Sektstadt Hochheim am Main


  • Vor dem 01.07.1867 Herzogtum Nassau (Taxis) nach Großherzogtum Hessen (Taxis) bis zu 3 Meilen.

    Gezeigt der übernommene Tarif; jetzt Preußen nach Preußen.

    Liebe Grüße

    Harald

    Wein- und Sektstadt Hochheim am Main


  • Habe mich heute Morgen nach mal in die Bücher vertieft. Das neueste Werk das mir vorliegt ist das 3 bändige Kompendium von Jürgen Naab über die Thurn und Taxis Briefposttaxen. Die hier besonders diskutierten 2 Kreuzer / 1/4 Sgr. Frankaturen im ersten Gewicht können entfernungsmäßig so entstehen.

    1. Postbezirksbrief bis 3 Meilen (Taxis-Taxis ab 01.07.1867 Preußen-Preußen)

    2. Nahverkehrstaxe nach Preußen. Hier gibt Herr Naab die Anmerkung sowie eine Tabelle mit fest definierten Ortspaaren (ohne Entfernung).

    3. Nahverkehrstaxe nach Sachsen. Hier kommen alle Ortspaare in Frage die innerhalb von 5 Meilen lagen. Dazu der Verweis auf eine Aufstellung von Horst Schenk aus dem Jahr 2001 woraus sich 1.548 Ortspaare ergeben ohne das Recht auf Vollständigkeit.

    Interessanterweise wird in der Portotabelle auch ein Zuschlag für unfrankierte oder teilfrankierte Briefe angegeben (für Punt 2 und 3) aber ohne Nachweis im Buch. Vielleicht finden sich noch Belege.

    Liebe Grüße

    Harald

    Wein- und Sektstadt Hochheim am Main


  • Habe mich heute Morgen nach mal in die Bücher vertieft. Das neueste Werk das mir vorliegt ist das 3 bändige Kompendium von Jürgen Naab über die Thurn und Taxis Briefposttaxen. Die hier besonders diskutierten 2 Kreuzer / 1/4 Sgr. Frankaturen im ersten Gewicht können entfernungsmäßig so entstehen.

    Lieber Harald,

    das Werk von Herrn Naab liegt mir nicht vor. Taxis-Kenner berichteten jedoch, daß bei den darin genannten Taxen keine Originalquellen genannt und nicht wenige Angaben unzutreffend seien.

    Dafür spricht auch die von Dir zitierte Verbindung zwischen den Nahbereichstaxen Taxis-Sachsen mit der Taxkombination "2 Kreuzer / 1/4 Sgr". Eine Nahbereichstaxe zwischen Taxis und Sachsen zu 1/4 Sgr. hat es zumindest zur Markenzeit nie gegeben.

    Ab Beginn der Zugehörigkeit der von der Taxispost betreuten Staaten zum Postverein waren Sondertaxen zwischen den betreffenden Postverwaltungen in den Beitrittsverträgen geregelt. Sie sollte man ebenso einsehen wie die späteren Ergänzungen in den Postverordnungen resp. Generalien, wenn man Taxtabellen veröffentlicht.

    In jüngerer Zeit hat sich dieses früher leider unübliche Vorgehen bei den meisten philatelistischen Autoren durchgesetzt.

    Liebe Grüße

    Jürgen

  • Hallo Jürgen,

    das ist leider so wie die beiliegenden Errata von nicht gerade kleinem Ausmaß bezeugen. Peter Sem gibt in seinem Handbuch auch nur wenig Preis. Am Wochenende werde ich bei Lethaus/Schenk nachsehen. Beide konnte ich so um das Jahr 2000 einmal live bei einem Vortrag erleben. Da war in jedem zweiten Satz eine Generale oder Verordnung genannt. Herrlich die beiden.

    Liebe Grüße

    Harald

    Wein- und Sektstadt Hochheim am Main


  • Liebe Sammlerfreunde,

    hierzu folgende Ganzsache 1 Sgr. Preussen mit Aufgabestempel ZEITZ 16.7.1867 (Preussen) in das 19,5 km (Luftlinie) entfernte Gera (ab 1.7.1867 Preussen, zuvor Fürstentum Reuß, jüngere Linie / Thurn und Taxis'sches Postgebiet). Ankunftsstempel GERA 16.7.1867, 5 - 6 Uhr Nachmittag und GERA 17.7.1867, 7 bis 8 Uhr Vormittag. Hätten hier nicht 1/2 Sgr. ausgereicht ?

    Liebe Grüße,

    Hermann

  • Hallo Hermann,

    Zeitz ist ein Postort von Preußen und es kam der Tarif für einen einfachen Brief bis 10 Meilen von 1 Sgr. in Ansatz.

    Wäre der Brief andersherum gelaufen hätten wir einen Kandidaten für eine Nahverkehrstaxe. Da ich das Ortspaar Gera - Zeitz weder bei Sem noch Naab finden konnte hätte er auch hier 1 Sgr. gekostet.

    Immer unter der Vorraussetzung das auch alle ehemalige Taxen ab dem 01.07.1867 übernommen wurden.

    Liebe Grüße

    Harald

    Wein- und Sektstadt Hochheim am Main


  • Wäre der Brief andersherum gelaufen hätten wir einen Kandidaten für eine Nahverkehrstaxe.

    Hallo Harald,

    zwischen Sachsen und Preußen gab es keine originäre ermäßigten Nahbereichstaxe, sondern lediglich die abgeleitete aus den früheren Taxisgebieten.

    Es existieren zwar Markenbriefe aus Sachsen nach Preußen, die mit 1/2 Ngr. freigemacht und ohne Nachtaxe zugestellt worden sind. Dabei handelt es sich aber um durchgeschlüpfte Unterfrankaturen.

    Liebe Grüße

    Jürgen

  • Hallo Jürgen und Harald,

    vielen Dank.

    Hallo Jürgen,

    bei den von mir eingestellten Brief war Sachsen außen vor, denn Zeitz gehörte seit 1815 zu Preußen und Gera hatte eine Thurn und Taxis'sche Lehenspost bis 30. Juni 1867.

    Beste Grüße,

    Hermann

  • Liebe Sammlerfreunde,

    im Thurn und Taxis Spezialkatalog von Peter Sem, steht auf Seite 31 "Ermäßigte Grenzbereichstaxe Taxis-Postort -- Sachsen-Postort", gültig für alle Postorte, die bis 5 Meilen voneinander entfernt waren = reduzierte Taxe von 1/2 Sgr. "Gera (Thurn und Taxis) und Reichenbach (Sachsen) sind hier genannt. Ich denke, daß folgender Brief in der zweiten Gewichtsstufe war (zwischen 1 - und 2 Loth) und bei ihm daher 1 Sgr. Porto angeschrieben wurden. Unten stehen noch "3". Ich denke 3 Pfennig, die 1/4 Sgr. entsprachen. Bestellgeld im Ortszustellbereich war 1/4 Sgr.

    Liebe Grüße,

    Hermann