• Hallo Ulf,

    ich habe einen ähnlichen Beleg aus dem Jahr 1871 und erkläre die Taxierung aufgrund des seit 1 April 1869 gültigen Postvertrages folgendermaßen:

    Ein unfrankierter Brief hätte 5 Gr oder 45 Öre gekostet. Die 2 Gr wurden mit 18 Öre angerechnet, woraus folgt: 45 Öre - 18 Öre = 27 Öre, wie auf Deinem Brief ausgewiesen.

    Hier der Ausschnitt aus der Verordnung:

    Interessant ist der letzte Satz: die Ergänzungstaxe wird auf halbe Groschen aufsteigend abgerundet :/

    Hier zur Vervollständigung der Brief aus meiner Sammlung, nur die 27 Öre sind in rot angeschrieben, aber es sind auch 2 1/2 vermerkt.

    Vielleicht hilft Dir das ...

    Viele Grüße und ein gutes neues Jahr

    Martin

  • Hallo Sammlerfreunde,

    eigentlich gar nicht mein Sammelgebiet, der Brief sah aber so interessant aus, dass ich schwach wurde.

    Dresden - Rom vom 2. OCT. 1868

    Stempel "Afranchissement insuffisant", mit Blausift "reicht nicht daher durch Frankreich". Dazu noch ein etwas undeutlicher Grenzübergangstempel PRUSSE FORBACH.

    Findet sich jemand, der mit das Procedere und die restlichen Vermerke inkl. Porto erklären kann?

    Gruß

    bayernjäger

  • Hallo Bayernjäger,

    der Brief ist eine schwere Nuß und ich fange mal mit dem Grundsätzlichen an, um vielleicht eine neue Diskussion zu starten:

    • die Adresse ist widersprüchlich, denn Rom gehörte zu dieser Zeit noch nicht zu Italien. Da der Absender "Italy" angab, gehe ich mal davon aus, dass er eher aus dem englischen Sprachraum kam (vielleicht ein Mitarbeiter der in der Anschrift genannten amerikanischen Bank)
    • Es gab 3 Wege nach Rome:
      • Österreich seit Oktober 1867 3 Groschen pro Loth
      • Schweiz seit dem 1.9.1868 3 3/4 Groschen pro Loth

        Aber in diesen beiden Fällen gilt, dass bis bis zum Juni 1870 nur bis zur Grenze des Kirchenstaates vorausfrankiert werden konnte und dort wurden 25 Centesimi (pro Gewichtsstufe) taxiert.

      • über Frankreich, wobei dieser Tarif teurer war, denn in diesem Fall war es möglich bis Rom vorzufrankieren. Hier galten Vereinsporto + 5 1/2 Groschen (pro 7,5 gr) = 7 1/2 Groschen demnach würden 3 1/2 Groschen fehlen.
    • Die Durchgangsstempel zeigen eindeutig einen Transport über Frankreich, womit der Brief an sich schon sehr selten !!!

    Bleibt noch die französischen Portoberechnung nachzuvollziehen, aber da komm ich im Moment nicht zu Rande, es sei denn der Vermerk oben rechts bedeutet 2 Loth....

    Ich bleibe dran

    Schöne Woche

    Martin

    3 Mal editiert, zuletzt von Ungarn-1867 (27. April 2024 um 21:58)

  • Hallo Bayernjäger,

    laut Amtsblatt des Königlichen Post-Departements Preußens vom 1861 mussten nicht ausreichend frankierte Brief nach dem Kirchenstaat über Frankreich transportiert werden:

    Den nicht durchgestrichene Taxvermerk würde ich als 320 identifizieren

    Wenn ich nun wegen des handschriftlichen Vermerks oben Links davon ausgehe, dass es sich um einen Brief der 2 Gewichtsstufe dann wäre folgendes Porto fällig gewesen:

    2 x 3 SGr = 6 Sgr wobei der Brief bei 2 Loth 16,6 g bis 33,2 g schwer sein kann

    + 4 x 5,5 SGr = 22 Sgr – die Gewichtsprogression betrug 7,5 gr, d.h, der Brief wog zwischen 22,5g und 30 g

    + 1 SGr "Strafporto des NDP" da der Brief unterfrankiert war. Diese Gebühr war gewichtsunabhängig

    = 29 SGr da der Umrechnungskurs in die franz. Währung betrug 12,5 c pro 1 SGr, d.h. 29 SGr = 362,5 Cents

    Die frankierten 2 x 2 SGr wurden mit 48 Cents (wenn 12,5 auf 12 abgerundet) bzw 50 Cents angerechnet.

    Daraus würde sich ein Fehlbetrag von 312 Cents bzw. 314 Cents ergeben, der dann auf 320 aufgerundet wurde. Übrigens hatten italienische und französische Cents den gleichen Wechselkurs zum SGr.

    Nachfolgend die Quelle für die Berechnung des französischen Portos:

    Der durchgestrichene Taxvermerk scheint auch 320 zu zeigen, allerdings habe ich für die beiden 8 oben und in der Mitte keine Erklärung...

    Vielleicht hat aber ein anderer Mitleser hier im Forum eine andere Idee ...

    Schönen Sonntag

    Martin

  • Hallo Martin,

    da stehen 220, nicht 320. Wie sie zustande kamen, weiß ich nicht. Ein gewichtsunabhängiger Zuschlag für den NDB gab es meines Wissens nicht.

    Liebe Grüsse vom Ralph

    "Der beste Platz für Politiker ist das Wahlplakat. Dort ist er tragbar, geräuschlos und leicht zu entfernen." Vicco von Bülow aka Loriot.


  • Hallo Martin,
    vielen Dank für das Aufgreifen dieses schwierigen Themas.
    Mal sehen, was da noch zusammenkommt.
    Ich würde den Vermerk links oben als 24 / 4 lesen. So ähnlich kenne ich es von anderen Briefen nach Italien. Sprich 24 Gramm / 4. Gewichtsstufe.
    Gruß
    Udo

  • Guten Abend,
    Endlich mal eine gute Diskussion ....:)

    bayern klassisch : Im "Post- und Telegraphen-Handbuch" des Norddeutschen Bundes von 1868 wird dieser Zuschlag in Abteilung I § 11 beschrieben:

    Ich würde den Vermerk links oben als 24 / 4 lesen. So ähnlich kenne ich es von anderen Briefen nach Italien. Sprich 24 Gramm / 4. Gewichtsstufe.

    Dann passt die Berechnung des Portos auf jeden Fall ;)

    ich lese das als 2,20 (Lire?) Das würde 17,6 Sgr entsprechen.

    Das ist korrekt, da der Kurs zwischen Lire und Franc lt Posthandbuch jeweils 8 SGr = 1 Lire = 1 Fr entspricht und das zu den von mir angegeben 12,5 Cents/Centesimi pro 1 SGr passt.

    Auf die 320 bin ich gekommen, da der durchgestrichene Taxvermerk , mit einer 3 beginnt:

    Vielen Dank für die Reaktionen

    Martin

  • Hallo Martin,
    lt. Portoübersicht des Norddeutschen Bundes kostete ein Brief über Frankreich je 9/20 Loth (7,5g) 8 1/2 Silbergroschen. Meines Wissens wurde bei Auslandsbriefen in der Regel Franko wie Porto der gleiche Betrag fällig.
    Gruß
    Udo

  • Hallo Martin,

    dieser Satz mit dem 1 Sgr. Zuschlag hatte nur auf die nationale Korrespondenz Auswirkungen - mit Auslandsbriefen hatte er gar nichts zu tun.

    Liebe Grüsse vom Ralph

    "Der beste Platz für Politiker ist das Wahlplakat. Dort ist er tragbar, geräuschlos und leicht zu entfernen." Vicco von Bülow aka Loriot.


  • Hallo Martin,

    dieser Satz mit dem 1 Sgr. Zuschlag hatte nur auf die nationale Korrespondenz Auswirkungen - mit Auslandsbriefen hatte er gar nichts zu tun.

    Dann habe ich einen falschen Schluss aus der Tatsache gezogen, dass Frankreich-Porti immer mit PV-Tarif + Fremdes Porto angegeben wurde. :(

  • Hallo Martin,
    lt. Portoübersicht des Norddeutschen Bundes kostete ein Brief über Frankreich je 9/20 Loth (7,5g) 8 1/2 Silbergroschen. Meines Wissens wurde bei Auslandsbriefen in der Regel Franko wie Porto der gleiche Betrag fällig.
    Gruß
    Udo

    Hallo Udo,

    das Porto durch Frankreich wurde gesplittet, wie ich oben angegeben habe, d.h.:

    die 8 1/2 Silbergroschen galten nur für einen Brief bis 7,5 g von

    7,5g bis 15 g kostete er dann 3+5,5+5,5 = 14 Silbergroschen zwischen

    15 g und 16,6 g waren dann 3+5,5+5,5+5,5 = 19,5 Silbergroschen fällig usw...

    Schönen Abend

    Martin

  • Hallo Sammlerfreunde,
    bezugnehmend auf meinen post 209 muss ich mich auf Hinweis über PN insofern revidieren, dass anscheinend ab 1.9.1866 Briefe aus Deutschland über Frankreich in den Kirchenstaat 65 Centisimi Porto kosteten. Das wären im Fall der 4. Gewichtsstufe 260 Centisimi. Davon wurden die verklebten Francomarken in Abzug gebracht. Anscheinend hat man die 4 Sgr. mit 40 Centisimi angesetzt, dann käme man auf die angeschriebenen 220 Centisimi.
    Kennt jemand diesen Vertrag?
    Gruß
    bayernjäger