• Hallo zusammen,

    die Eilzustellung mit besonderem Boten war mit Gebühren verbunden, die ein Mehrfaches der regulären Brieftaxe zwischen Postorten erreichen konnten. Deshalb bedurfte es eines festgelegten Vermerks des Absenders auf den entsprechenden Briefen, damit keine Zweifel über ein solches Verlangen entstehen konnten. Eine Bitte um "baldige Beförderung" beispielsweise reichte nicht aus. Die Verwendung des Begriffs "Expreß" war mindestens erforderlich.

    Daß bei "hochgestellten Persönlichkeiten" Ausnahmen gemacht wurden, zeigt der folgende Brief:

    Beim Adressaten "Prinz von Schönburg-Waldenburg" reichte der Vermerk "Sofort zu besorgen" aus, um von Meißen aus einen Landzusteller nach Gauernitz in Marsch zu setzen. Für die fälligen 5 Ngr. Landexpreßgebühr wurde der Prinz für gut gehalten.

    Er war jedoch bereits nach Lichtenstein abgereist, und der Brief wurde nachgesandt. Das erforderte neben der Landexpreßgebühr eine Belastung von 1 Ngr. Porto. Am neuen Bestimmungsort Lichtenstein kam noch die Lokalexpreßgebühr von 2 Ngr. hinzu, sodaß insgesamt 8 Ngr. fällig wurden.

    Beste Grüße

    Altsax

    Einmal editiert, zuletzt von Altsax (16. Dezember 2023 um 17:10)