Liebe Freunde,
aus wikipedia sei zitiert:
Bücherzettel oder Bücherbestellzettel, wie sie ursprünglich bezeichnet wurden, sind seit dem 25. Oktober 1871 im Inlandsverkehr zur Drucksachengebühr zugelassen. Bücherzettel sind mit einem Vordruck versehene Zettel oder Karten zum Bestellen, Abbestellen oder Anbieten von buchhändlerischen Werken, Büchern, Zeitschriften, Bildern und Noten. Es durften nur Angaben nachgetragen werden, die dazu dienen, die bestellten oder angebotenen Werke zu bezeichnen. Davon gab es Abweichungen, so wurden Bücherzettel zeitweise als Drucksachen angesehen.
Ich zeige einen Bücher-Bestellzettel von München III, abgesandt am 7.6.1878 an die von Seydelsche Buchhandlung in Sulzbach, frankiert mit Nr. 37 zu 3 Pfg. korrekt als Drucksache/Bücherzettel. Man bestellte insgesamt 9 Werke bzw. 3 Nummern. Meines Wissens sind diese Bücher-Bestellzettel auch in der frühen Pfennigzeit nicht häufig und ich freue mich sehr, einen schönen zeigen zu können.