Hallo Sammlerfreunde,
allen Fahrpostsendungen, deren Gewicht 50 Gramm überschritt (ab 1898 allen Fahrpostsendungen), war mit Ausnahme der Wertbriefe, eine Begleitadresse beizugeben, die auch der Empfangsbestätigung diente.
Die Begleitadressen hatten einen Wertzeicheneindruck zu 5 Kreuzer (ab 1900, 10 Heller), welcher der Abgeltung der fiskalischen Gebühr diente.
Eine Post-Begleitadresse für ein Paket von Prag nach Teplitz (Böhmen), vom 14.2.1879.
Als Paketinhalt wurde eine Schablone mit einen Wert von 6 Gulden angegeben.
Liebe Grüße
Franz